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Gercke, Hermann: Die Torpedowaffe. Berlin, 1898.

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Anhang.

Wenn ferner die amerikanische Kommission annimmt, daß der
Inhalt der Munitionsräume durch die Mine entzündet worden sei,
so steht dieser Ansicht bislang eine experimentale Bestätigung nicht
zur Seite.

Die Erschütterung kann die Explosion nicht bewirkt haben, denn,
wenn es auch bei Hochexplosivstoffen, wie Dynamit, Schießwolle,
Melinit u. s. w. der Fall ist, welche nur durch Erschütterung (d. h.
durch eine besondere Explosion) zur Explosion, durch eine Flamme
aber nur zum Abbrennen gebracht werden, so ist das bei Pulver
nicht ohne Weiteres anzunehmen. Hier muß also eine Flamme oder
eine Stichflamme (der Mine) durch die doppelte Bodenbeplattung und
sonstigen Wände hindurch die Entzündung verursacht haben, wenn
eine Mine als Ursache der Explosion gelten soll. Oder besteht das
amerikanische Pulver aus Hochexplosivstoffen, und ist es so gefährlich,
daß es durch die Erschütterung entzündet werden kann?

Aber weiter! Befand sich wirklich eine Mine bei Spant 18
etwas an Backbord unter dem Schiffsboden, wie die amerikanische
Kommission annimmt, so hat diese Mine eine höchst erstaunliche
Wirkung gehabt, welche den bisherigen Erfahrungen geradeswegs
widerspricht.

Aus Fig. 1 und Fig. 3 ist der Ort ersichtlich, wo die Mine
sich befunden haben soll. Es sind, wenn letztere Zeichnung nur
einigermaßen
richtig ist, an dieser Stelle die verschiedenen um-
gekehrten V-Biegungen entstanden. Die Mine hätte also die
Biegungen und die (in der Zeichnung) von oben nach unten laufenden
Schlitze hervorbringen müssen, und die dunkle Stelle (Fig. 3) wäre
etwa der Sprengmittelpunkt. Entweder mußte also die Mine zuerst
diese Sprünge erzeugen, und ihr Feuerstrahl mußte bis in die
Munitionskammer, welche, bei Spant 18 beginnend, nach hinten
reicht, durchdringen, oder die Mine mußte zuerst die gewaltige Beule
in den Schiffsboden schlagen, welche durch die V's repräsentirt wird,
die Bordwand mußte dann oder während des Entstehens der Beule
reißen, und nun konnte der zündende Feuerstrahl durchdringen.

In Wirklichkeit haben aber Minen bislang stets ein Loch ge-
schlagen, welches nicht, wie die dunkel gezeichnete Stelle der Fig. 3
oder wie der nächste rechts gelegene sehr ähnliche Schlitz längs der
Mittelkielplatte aussieht, oder Minen haben Beulen erzeugt, wenn

Anhang.

Wenn ferner die amerikaniſche Kommiſſion annimmt, daß der
Inhalt der Munitionsräume durch die Mine entzündet worden ſei,
ſo ſteht dieſer Anſicht bislang eine experimentale Beſtätigung nicht
zur Seite.

Die Erſchütterung kann die Exploſion nicht bewirkt haben, denn,
wenn es auch bei Hochexploſivſtoffen, wie Dynamit, Schießwolle,
Melinit u. ſ. w. der Fall iſt, welche nur durch Erſchütterung (d. h.
durch eine beſondere Exploſion) zur Exploſion, durch eine Flamme
aber nur zum Abbrennen gebracht werden, ſo iſt das bei Pulver
nicht ohne Weiteres anzunehmen. Hier muß alſo eine Flamme oder
eine Stichflamme (der Mine) durch die doppelte Bodenbeplattung und
ſonſtigen Wände hindurch die Entzündung verurſacht haben, wenn
eine Mine als Urſache der Exploſion gelten ſoll. Oder beſteht das
amerikaniſche Pulver aus Hochexploſivſtoffen, und iſt es ſo gefährlich,
daß es durch die Erſchütterung entzündet werden kann?

Aber weiter! Befand ſich wirklich eine Mine bei Spant 18
etwas an Backbord unter dem Schiffsboden, wie die amerikaniſche
Kommiſſion annimmt, ſo hat dieſe Mine eine höchſt erſtaunliche
Wirkung gehabt, welche den bisherigen Erfahrungen geradeswegs
widerſpricht.

Aus Fig. 1 und Fig. 3 iſt der Ort erſichtlich, wo die Mine
ſich befunden haben ſoll. Es ſind, wenn letztere Zeichnung nur
einigermaßen
richtig iſt, an dieſer Stelle die verſchiedenen um-
gekehrten V-Biegungen entſtanden. Die Mine hätte alſo die
Biegungen und die (in der Zeichnung) von oben nach unten laufenden
Schlitze hervorbringen müſſen, und die dunkle Stelle (Fig. 3) wäre
etwa der Sprengmittelpunkt. Entweder mußte alſo die Mine zuerſt
dieſe Sprünge erzeugen, und ihr Feuerſtrahl mußte bis in die
Munitionskammer, welche, bei Spant 18 beginnend, nach hinten
reicht, durchdringen, oder die Mine mußte zuerſt die gewaltige Beule
in den Schiffsboden ſchlagen, welche durch die V’s repräſentirt wird,
die Bordwand mußte dann oder während des Entſtehens der Beule
reißen, und nun konnte der zündende Feuerſtrahl durchdringen.

In Wirklichkeit haben aber Minen bislang ſtets ein Loch ge-
ſchlagen, welches nicht, wie die dunkel gezeichnete Stelle der Fig. 3
oder wie der nächſte rechts gelegene ſehr ähnliche Schlitz längs der
Mittelkielplatte ausſieht, oder Minen haben Beulen erzeugt, wenn

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[104/0128] Anhang. Wenn ferner die amerikaniſche Kommiſſion annimmt, daß der Inhalt der Munitionsräume durch die Mine entzündet worden ſei, ſo ſteht dieſer Anſicht bislang eine experimentale Beſtätigung nicht zur Seite. Die Erſchütterung kann die Exploſion nicht bewirkt haben, denn, wenn es auch bei Hochexploſivſtoffen, wie Dynamit, Schießwolle, Melinit u. ſ. w. der Fall iſt, welche nur durch Erſchütterung (d. h. durch eine beſondere Exploſion) zur Exploſion, durch eine Flamme aber nur zum Abbrennen gebracht werden, ſo iſt das bei Pulver nicht ohne Weiteres anzunehmen. Hier muß alſo eine Flamme oder eine Stichflamme (der Mine) durch die doppelte Bodenbeplattung und ſonſtigen Wände hindurch die Entzündung verurſacht haben, wenn eine Mine als Urſache der Exploſion gelten ſoll. Oder beſteht das amerikaniſche Pulver aus Hochexploſivſtoffen, und iſt es ſo gefährlich, daß es durch die Erſchütterung entzündet werden kann? Aber weiter! Befand ſich wirklich eine Mine bei Spant 18 etwas an Backbord unter dem Schiffsboden, wie die amerikaniſche Kommiſſion annimmt, ſo hat dieſe Mine eine höchſt erſtaunliche Wirkung gehabt, welche den bisherigen Erfahrungen geradeswegs widerſpricht. Aus Fig. 1 und Fig. 3 iſt der Ort erſichtlich, wo die Mine ſich befunden haben ſoll. Es ſind, wenn letztere Zeichnung nur einigermaßen richtig iſt, an dieſer Stelle die verſchiedenen um- gekehrten V-Biegungen entſtanden. Die Mine hätte alſo die Biegungen und die (in der Zeichnung) von oben nach unten laufenden Schlitze hervorbringen müſſen, und die dunkle Stelle (Fig. 3) wäre etwa der Sprengmittelpunkt. Entweder mußte alſo die Mine zuerſt dieſe Sprünge erzeugen, und ihr Feuerſtrahl mußte bis in die Munitionskammer, welche, bei Spant 18 beginnend, nach hinten reicht, durchdringen, oder die Mine mußte zuerſt die gewaltige Beule in den Schiffsboden ſchlagen, welche durch die V’s repräſentirt wird, die Bordwand mußte dann oder während des Entſtehens der Beule reißen, und nun konnte der zündende Feuerſtrahl durchdringen. In Wirklichkeit haben aber Minen bislang ſtets ein Loch ge- ſchlagen, welches nicht, wie die dunkel gezeichnete Stelle der Fig. 3 oder wie der nächſte rechts gelegene ſehr ähnliche Schlitz längs der Mittelkielplatte ausſieht, oder Minen haben Beulen erzeugt, wenn

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Zitationshilfe: Gercke, Hermann: Die Torpedowaffe. Berlin, 1898, S. 104. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/gercke_torpedowaffe_1898/128>, abgerufen am 23.11.2024.