freier Säure. Die gewöhnliche im Handel meist vorkommende Säure hat einen Gehalt von 32 Prozent und ein spezifisches Gewicht von 1,160 = 20° Be. Die käufliche rohe Salzsäure ist stets mit mehr oder weniger großen Mengen Chlor, schwefliger Säure, Schwefelsäure, Thonerde, Eisenchlorid und Arsen verunreinigt. Von allen diesen Verunreinigungen ist nur das Eisen- chlorid von Nachteil; es ist die Ursache der gelben Farbe der rohen Salz- säure; es muß daher beim Einkauf von Salzsäure auf ein möglichst eisen- freies Präparat gesehen werden, also auf eine farblose oder möglichst wenig gelb gefärbte Säure; je eisenfreier die Säure, desto wertvoller ist sie für die Zwecke der Färberei und Bleicherei. Der Eisengehalt, sofern er sich nicht schon durch die gelbe Farbe der Säure kennzeichnet, wird durch Sättigen der Salzsäure mit Salmiakgeist, bis dieselbe danach riecht, Zusatz von etwas Weinsäure und Zufügen von Schwefelammonium nachgewiesen: es entsteht ein schwarzer Niederschlag. Anwendung: Die Salzsäure dient vornehm- lich in Verdünnung mit Wasser (bis die verdünnte Säure 1 bis 2° Be. zeigt) zum Bleichen von Geweben; außerdem dient sie vielfach zur Lösung von Metallen (z. B. zur Bereitung von Chlorzinn), zur Bereitung von Königs- wasser, von Chlorgas und Chlorkalk. Zur Zinnsalzbereitung muß eine von schwefliger Säure möglichst freie Salzsäure verwendet werden. Man prüft für diesen Zweck vorher eine Probe durch Hinzufügen von einem Körnchen metallischem Zinn; bei einem Gehalt von schwefliger Säure bildet sich ein brauner Niederschlag und ein Geruch nach faulen Eiern.
5. Königswasser, Salpetersalzsäure, ist eine Mischung von 1 Teil Salpetersäure mit 3 Teilen Salzsäure. Am besten stellt man sich diese Mischung zum jedesmaligen Gebrauche her. Durch Mischung der beiden Säuren tritt Zersetzung ein, und die gelbe Flüssigkeit enthält bei richtigem Mischungsverhältnis weder Salpetersäure, noch Salzsäure, sondern eine Lösung von Chlor und salpetriger Säure in Wasser. Das Königswasser löst fast alle Metalle (mit Ausnahme von Blei und Silber, welche beiden in unlösliche Chloride übergeführt werden), sogar Gold und Platin. An- wendung: Fast nur zur Bereitung von Zinnchlorid (Doppelt-Chlorzinn).
6. Arsenige Säure, Arsenik, As2 O3, wird als Nebenprodukt bei der Verarbeitung der Kobalterze gewonnen. In den Handel kommt sie als glasartige Masse von muscheligem Bruch, ist in frischem Zustande durch- scheinend, etwas gelblich gefärbt, wird aber bei längerem Liegen an der Luft weiß und undurchsichtig, porzellanartig. Sie ist geruchlos, schmeckt scharf, ekelerregend, hinterher süßlich; sie wird durch Hitze, ohne vorher zu schmelzen, in grauweiße Dämpfe verwandelt, welche nach Knoblauch riechen, und beim Erkalten sich wieder zu einem weißen Pulver verdichten. Sie löst sich in 56 Teilen kalten und 12 Teilen kochenden Wassers; die Lösung ist farblos und reagiert schwach sauer. Mit den Basen bildet sie die arsenigsauren Salze. Anwendung: Die Anwendung der arsenigen Säure ist ihrer großen Giftigkeit wegen eine beschränkte; sie soll den Farben einen lebhafteren Ton verleihen. Eine Lösung von arseniger Säure in Glycerin wird als Beize mit Vorteil angewendet; größer ist die Verwendung in der Druckerei.
Daß die Verwendung arsenhaltiger Beizen in der Färberei nicht so schädlich ist, als man allgemein glaubt, ist durch das Gesetz betr. die Ver- wendung gesundheitsschädlicher Farben, vom 5. Juli 1887, indirekt aner- kannt worden. In der That wird derjenige Anteil der arsenigen Säure,
freier Säure. Die gewöhnliche im Handel meiſt vorkommende Säure hat einen Gehalt von 32 Prozent und ein ſpezifiſches Gewicht von 1,160 = 20° Bé. Die käufliche rohe Salzſäure iſt ſtets mit mehr oder weniger großen Mengen Chlor, ſchwefliger Säure, Schwefelſäure, Thonerde, Eiſenchlorid und Arſen verunreinigt. Von allen dieſen Verunreinigungen iſt nur das Eiſen- chlorid von Nachteil; es iſt die Urſache der gelben Farbe der rohen Salz- ſäure; es muß daher beim Einkauf von Salzſäure auf ein möglichſt eiſen- freies Präparat geſehen werden, alſo auf eine farbloſe oder möglichſt wenig gelb gefärbte Säure; je eiſenfreier die Säure, deſto wertvoller iſt ſie für die Zwecke der Färberei und Bleicherei. Der Eiſengehalt, ſofern er ſich nicht ſchon durch die gelbe Farbe der Säure kennzeichnet, wird durch Sättigen der Salzſäure mit Salmiakgeiſt, bis dieſelbe danach riecht, Zuſatz von etwas Weinſäure und Zufügen von Schwefelammonium nachgewieſen: es entſteht ein ſchwarzer Niederſchlag. Anwendung: Die Salzſäure dient vornehm- lich in Verdünnung mit Waſſer (bis die verdünnte Säure 1 bis 2° Bé. zeigt) zum Bleichen von Geweben; außerdem dient ſie vielfach zur Löſung von Metallen (z. B. zur Bereitung von Chlorzinn), zur Bereitung von Königs- waſſer, von Chlorgas und Chlorkalk. Zur Zinnſalzbereitung muß eine von ſchwefliger Säure möglichſt freie Salzſäure verwendet werden. Man prüft für dieſen Zweck vorher eine Probe durch Hinzufügen von einem Körnchen metalliſchem Zinn; bei einem Gehalt von ſchwefliger Säure bildet ſich ein brauner Niederſchlag und ein Geruch nach faulen Eiern.
5. Königswaſſer, Salpeterſalzſäure, iſt eine Miſchung von 1 Teil Salpeterſäure mit 3 Teilen Salzſäure. Am beſten ſtellt man ſich dieſe Miſchung zum jedesmaligen Gebrauche her. Durch Miſchung der beiden Säuren tritt Zerſetzung ein, und die gelbe Flüſſigkeit enthält bei richtigem Miſchungsverhältnis weder Salpeterſäure, noch Salzſäure, ſondern eine Löſung von Chlor und ſalpetriger Säure in Waſſer. Das Königswaſſer löſt faſt alle Metalle (mit Ausnahme von Blei und Silber, welche beiden in unlösliche Chloride übergeführt werden), ſogar Gold und Platin. An- wendung: Faſt nur zur Bereitung von Zinnchlorid (Doppelt-Chlorzinn).
6. Arſenige Säure, Arſenik, As2 O3, wird als Nebenprodukt bei der Verarbeitung der Kobalterze gewonnen. In den Handel kommt ſie als glasartige Maſſe von muſcheligem Bruch, iſt in friſchem Zuſtande durch- ſcheinend, etwas gelblich gefärbt, wird aber bei längerem Liegen an der Luft weiß und undurchſichtig, porzellanartig. Sie iſt geruchlos, ſchmeckt ſcharf, ekelerregend, hinterher ſüßlich; ſie wird durch Hitze, ohne vorher zu ſchmelzen, in grauweiße Dämpfe verwandelt, welche nach Knoblauch riechen, und beim Erkalten ſich wieder zu einem weißen Pulver verdichten. Sie löſt ſich in 56 Teilen kalten und 12 Teilen kochenden Waſſers; die Löſung iſt farblos und reagiert ſchwach ſauer. Mit den Baſen bildet ſie die arſenigſauren Salze. Anwendung: Die Anwendung der arſenigen Säure iſt ihrer großen Giftigkeit wegen eine beſchränkte; ſie ſoll den Farben einen lebhafteren Ton verleihen. Eine Löſung von arſeniger Säure in Glycerin wird als Beize mit Vorteil angewendet; größer iſt die Verwendung in der Druckerei.
Daß die Verwendung arſenhaltiger Beizen in der Färberei nicht ſo ſchädlich iſt, als man allgemein glaubt, iſt durch das Geſetz betr. die Ver- wendung geſundheitsſchädlicher Farben, vom 5. Juli 1887, indirekt aner- kannt worden. In der That wird derjenige Anteil der arſenigen Säure,
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freier Säure. Die gewöhnliche im Handel meiſt vorkommende Säure hat
einen Gehalt von 32 Prozent und ein ſpezifiſches Gewicht von 1,160 =
20° Bé. Die käufliche rohe Salzſäure iſt ſtets mit mehr oder weniger großen
Mengen Chlor, ſchwefliger Säure, Schwefelſäure, Thonerde, Eiſenchlorid und
Arſen verunreinigt. Von allen dieſen Verunreinigungen iſt nur das Eiſen-
chlorid von Nachteil; es iſt die Urſache der gelben Farbe der rohen Salz-
ſäure; es muß daher beim Einkauf von Salzſäure auf ein möglichſt eiſen-
freies Präparat geſehen werden, alſo auf eine farbloſe oder möglichſt wenig
gelb gefärbte Säure; je eiſenfreier die Säure, deſto wertvoller iſt ſie für
die Zwecke der Färberei und Bleicherei. Der Eiſengehalt, ſofern er ſich nicht
ſchon durch die gelbe Farbe der Säure kennzeichnet, wird durch Sättigen
der Salzſäure mit Salmiakgeiſt, bis dieſelbe danach riecht, Zuſatz von etwas
Weinſäure und Zufügen von Schwefelammonium nachgewieſen: es entſteht
ein ſchwarzer Niederſchlag. Anwendung: Die Salzſäure dient vornehm-
lich in Verdünnung mit Waſſer (bis die verdünnte Säure 1 bis 2° Bé. zeigt)
zum Bleichen von Geweben; außerdem dient ſie vielfach zur Löſung von
Metallen (z. B. zur Bereitung von Chlorzinn), zur Bereitung von Königs-
waſſer, von Chlorgas und Chlorkalk. Zur Zinnſalzbereitung muß eine von
ſchwefliger Säure möglichſt freie Salzſäure verwendet werden. Man prüft
für dieſen Zweck vorher eine Probe durch Hinzufügen von einem Körnchen
metalliſchem Zinn; bei einem Gehalt von ſchwefliger Säure bildet ſich ein
brauner Niederſchlag und ein Geruch nach faulen Eiern.
5. Königswaſſer, Salpeterſalzſäure, iſt eine Miſchung von
1 Teil Salpeterſäure mit 3 Teilen Salzſäure. Am beſten ſtellt man ſich
dieſe Miſchung zum jedesmaligen Gebrauche her. Durch Miſchung der beiden
Säuren tritt Zerſetzung ein, und die gelbe Flüſſigkeit enthält bei richtigem
Miſchungsverhältnis weder Salpeterſäure, noch Salzſäure, ſondern eine
Löſung von Chlor und ſalpetriger Säure in Waſſer. Das Königswaſſer
löſt faſt alle Metalle (mit Ausnahme von Blei und Silber, welche beiden
in unlösliche Chloride übergeführt werden), ſogar Gold und Platin. An-
wendung: Faſt nur zur Bereitung von Zinnchlorid (Doppelt-Chlorzinn).
6. Arſenige Säure, Arſenik, As2 O3, wird als Nebenprodukt bei
der Verarbeitung der Kobalterze gewonnen. In den Handel kommt ſie als
glasartige Maſſe von muſcheligem Bruch, iſt in friſchem Zuſtande durch-
ſcheinend, etwas gelblich gefärbt, wird aber bei längerem Liegen an der Luft
weiß und undurchſichtig, porzellanartig. Sie iſt geruchlos, ſchmeckt ſcharf,
ekelerregend, hinterher ſüßlich; ſie wird durch Hitze, ohne vorher zu ſchmelzen,
in grauweiße Dämpfe verwandelt, welche nach Knoblauch riechen, und beim
Erkalten ſich wieder zu einem weißen Pulver verdichten. Sie löſt ſich in
56 Teilen kalten und 12 Teilen kochenden Waſſers; die Löſung iſt farblos
und reagiert ſchwach ſauer. Mit den Baſen bildet ſie die arſenigſauren
Salze. Anwendung: Die Anwendung der arſenigen Säure iſt ihrer
großen Giftigkeit wegen eine beſchränkte; ſie ſoll den Farben einen lebhafteren
Ton verleihen. Eine Löſung von arſeniger Säure in Glycerin wird als
Beize mit Vorteil angewendet; größer iſt die Verwendung in der Druckerei.
Daß die Verwendung arſenhaltiger Beizen in der Färberei nicht ſo
ſchädlich iſt, als man allgemein glaubt, iſt durch das Geſetz betr. die Ver-
wendung geſundheitsſchädlicher Farben, vom 5. Juli 1887, indirekt aner-
kannt worden. In der That wird derjenige Anteil der arſenigen Säure,
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Ganswindt, Albert: Handbuch der Färberei und der damit verwandten vorbereitenden und vollendenden Gewerbe. Weimar, 1889, S. 235. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ganswindt_faerberei_1889/261>, abgerufen am 22.11.2024.
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