Wenn ein Ober- und Hauptgeschlecht von jetzt an, durch die bekannte verflossene Zeit, aus zwey besondern Gatten bestanden, und durch ihren zweyfachen Beytrag zur Fortzeugung, sich alle- zeit erhalten hat; so wird man es in der unbe- kannten Zeit, weder vor einfach noch zwitterartig annehmen können.
§. 351.
Ein Hauptgeschlecht, das allezeit aus mehreren beständigen Haupt- und Unterarten bestanden hat, wird für die unbekannte Zeit nicht als ein- artig anzugeben seyn.
§. 352.
Wenn sich die Haupt- oder Unterart eines Ge- schlechts, weder jetzt noch in der vergangenen Zeit von selbst, sondern nur durch Einmischung ande- rer verwandelt hat; so hat man keinen Grund, solchen Arten eines Geschlechts, in der unbekann- ten Zeit, eine Selbstverwandlung zuzuschreiben.
§. 353.
Was ein Geschlecht zu keiner bekannten Zeit von sich selbst erfand, sondern ihm nur allezeit von seinen Vorfahren wieder übergeben wurde; wird man es auch in der unbekannten Zeit nicht von selbst erfinden, sondern nur allezeit mitthei- len lassen wollen.
§. 354.
Wenn wir nun die Himmelskörper nur so, wie die kaum halb bekannte Erde kennten, dörften
wir
§. 350.
Wenn ein Ober- und Hauptgeſchlecht von jetzt an, durch die bekannte verfloſſene Zeit, aus zwey beſondern Gatten beſtanden, und durch ihren zweyfachen Beytrag zur Fortzeugung, ſich alle- zeit erhalten hat; ſo wird man es in der unbe- kannten Zeit, weder vor einfach noch zwitterartig annehmen koͤnnen.
§. 351.
Ein Hauptgeſchlecht, das allezeit aus mehreren beſtaͤndigen Haupt- und Unterarten beſtanden hat, wird fuͤr die unbekannte Zeit nicht als ein- artig anzugeben ſeyn.
§. 352.
Wenn ſich die Haupt- oder Unterart eines Ge- ſchlechts, weder jetzt noch in der vergangenen Zeit von ſelbſt, ſondern nur durch Einmiſchung ande- rer verwandelt hat; ſo hat man keinen Grund, ſolchen Arten eines Geſchlechts, in der unbekann- ten Zeit, eine Selbſtverwandlung zuzuſchreiben.
§. 353.
Was ein Geſchlecht zu keiner bekannten Zeit von ſich ſelbſt erfand, ſondern ihm nur allezeit von ſeinen Vorfahren wieder uͤbergeben wurde; wird man es auch in der unbekannten Zeit nicht von ſelbſt erfinden, ſondern nur allezeit mitthei- len laſſen wollen.
§. 354.
Wenn wir nun die Himmelskoͤrper nur ſo, wie die kaum halb bekannte Erde kennten, doͤrften
wir
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§. 350.
Wenn ein Ober- und Hauptgeſchlecht von jetzt
an, durch die bekannte verfloſſene Zeit, aus zwey
beſondern Gatten beſtanden, und durch ihren
zweyfachen Beytrag zur Fortzeugung, ſich alle-
zeit erhalten hat; ſo wird man es in der unbe-
kannten Zeit, weder vor einfach noch zwitterartig
annehmen koͤnnen.
§. 351.
Ein Hauptgeſchlecht, das allezeit aus mehreren
beſtaͤndigen Haupt- und Unterarten beſtanden
hat, wird fuͤr die unbekannte Zeit nicht als ein-
artig anzugeben ſeyn.
§. 352.
Wenn ſich die Haupt- oder Unterart eines Ge-
ſchlechts, weder jetzt noch in der vergangenen Zeit
von ſelbſt, ſondern nur durch Einmiſchung ande-
rer verwandelt hat; ſo hat man keinen Grund,
ſolchen Arten eines Geſchlechts, in der unbekann-
ten Zeit, eine Selbſtverwandlung zuzuſchreiben.
§. 353.
Was ein Geſchlecht zu keiner bekannten Zeit
von ſich ſelbſt erfand, ſondern ihm nur allezeit
von ſeinen Vorfahren wieder uͤbergeben wurde;
wird man es auch in der unbekannten Zeit nicht
von ſelbſt erfinden, ſondern nur allezeit mitthei-
len laſſen wollen.
§. 354.
Wenn wir nun die Himmelskoͤrper nur ſo, wie
die kaum halb bekannte Erde kennten, doͤrften
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[Füchsel, Georg Christian]: Entwurf zu der ältesten Erd- und Menschengeschichte. Frankfurt u. a., 1773, S. 246. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fuechsel_entwurf_1773/258>, abgerufen am 03.07.2024.
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