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Freudenberg, Ika: Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht. In: Die Frau. Monatsschrift für das gesamte Frauenleben unserer Zeit. Heft 16 (1908), S. 18–25.

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Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht.
für eine bessere Erhaltung des Nachwuchses im Volke zu sorgen! Gerade dieses Bei-
spiel der Schutzgesetze für Frauen und Kinder sollte zugunsten des Frauenstimmrechts
ausgelegt werden! Die Tatsache, daß die öffentliche Meinung schließlich doch mächtig
genug aufstand, um die schlimmsten Übelstände zu beseitigen, soll uns doch nicht ver-
anlassen, diesen weiten Umweg durch die öffentliche Meinung für immer zum Prinzip
zu erheben. Wir müssen danach streben, eine möglichst direkte Beziehung zwischen
der Regierung und allen Teilen des Volksganzen herzustellen. Es ist eine reine Willkür,
"repräsentative" Frauen in alle möglichen beratenden Kommissionen zulassen zu wollen,
wie dies das Manifest tut, und sie nur aus der größten Beratungskörperschaft, dem
Parlamente, auszuschließen, weil hier Entscheidungen gefällt werden!

Es gibt heute noch Leute genug, die der Ansicht sind, daß auch in der kleinsten
aller beratenden Körperschaften, der Ehe, die Frau kein Mitentscheidungsrecht ausüben
dürfe, um die "Zentralgewalt" nicht zu schwächen, und die Einheit und den Frieden
der Gemeinschaft, von dem doch für die Familie alles abhängt, nicht zu gefährden.
Die Ansicht unsrer Bewegung geht bekanntlich dahin, daß die Ehe erst dann eine
wahre Gemeinschaft darstellen wird, wenn es allgemein als Pflicht der Ehegatten gilt,
Einheit und Frieden zwischen sich herzustellen bei voller Wahrung der beiderseitigen
Selbständigkeit, und wenn auch das Gesetz diesem Gleichgewichtsverhältnis entspricht.
Daß dies Jdeal einer edleren und vollkommeneren Familienkultur der Menschheit nicht
ohne Anstrengung in den Schoß fallen wird, liegt auf der Hand; unsre gute moderne
Novellistik und Dramatik fängt bereits an, uns aufmerksam zu machen auf die unend-
lichen Konflikte, die da im einzelnen ausgekämpft werden müssen, damit zwei Jndividuali-
täten, zwei entwickelte Persönlichkeiten es lernen, ein ganzes langes Leben miteinander
zu verbringen. Dieser Kampf im Kleinen ist vielleicht viel bedeutungsvoller für unsere
soziale und nationale Kultur als das Eindringen der Frauen in die Arena des öffent-
lichen Lebens, und es heißt dieser Entwicklung der Ehe kein hohes Ziel stecken, wenn
man, wie Mrs. Ward, eine etwaige Meinungsverschiedenheit in politischen Dingen für
so bedenklich hält, daß man, um ihr vorzubeugen, lieber auf die politische Selbständig-
keit der Frau verzichtet. Auch hier stehn sich Pessimismus und Optimismus gegenüber;
der letztere vertraut darauf, daß "Freiheit und eigene Verantwortung" sich
überhaupt als die besten Bindemittel erweisen werden, und er glaubt ferner, daß die
Zahl der Fälle von politischer Differenz zwischen Mann und Frau verschwindend
gering sein wird. Das Leben in einem Kreise gemeinsamer Jnteressen erzeugt ganz
von selbst eine gleiche Richtung des politischen Denkens.

Es gibt eben keine Halbheit: wer die volle menschliche und bürgerliche Be-
rechtigung der Frau anerkennt, der muß sie durch alle Stufen des persönlichen und
Gemeinschaftslebens durchführen, und es aus jeder einzelnen den beiden Naturen von
Mann und Frau überlassen, sich den Aufgaben, die zu erfüllen sind, nach ihren Kräften
anzupassen. Es ist eine Jnkonsequenz des Manifestes, daß es der Bedeutung der Frau
im nationalen Leben gerecht werden möchte, ihr aber im Gesamtwillen des Volkes
keine Stimme geben will. Und hinter dieser Jnkonsequenz verbirgt sich noch eine
andere: es geht aus dem Manifest nicht hervor, ob die Verfasserin sich überhaupt ein
konsequent demokratisches Wahlsystem vorstellt. Der Modus der Berufung von Sach-
verständigenkommissionen, zu denen die Frauen heranzuziehen wären, spricht eher dagegen.
Es bedeutet natürlich eine große Erleichterung der Beweisführung, wenn man das
klare Bekenntnis zu einem prinzipiell demokratischen Wahlrechte vermeidet.

Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht.
für eine bessere Erhaltung des Nachwuchses im Volke zu sorgen! Gerade dieses Bei-
spiel der Schutzgesetze für Frauen und Kinder sollte zugunsten des Frauenstimmrechts
ausgelegt werden! Die Tatsache, daß die öffentliche Meinung schließlich doch mächtig
genug aufstand, um die schlimmsten Übelstände zu beseitigen, soll uns doch nicht ver-
anlassen, diesen weiten Umweg durch die öffentliche Meinung für immer zum Prinzip
zu erheben. Wir müssen danach streben, eine möglichst direkte Beziehung zwischen
der Regierung und allen Teilen des Volksganzen herzustellen. Es ist eine reine Willkür,
„repräsentative“ Frauen in alle möglichen beratenden Kommissionen zulassen zu wollen,
wie dies das Manifest tut, und sie nur aus der größten Beratungskörperschaft, dem
Parlamente, auszuschließen, weil hier Entscheidungen gefällt werden!

Es gibt heute noch Leute genug, die der Ansicht sind, daß auch in der kleinsten
aller beratenden Körperschaften, der Ehe, die Frau kein Mitentscheidungsrecht ausüben
dürfe, um die „Zentralgewalt“ nicht zu schwächen, und die Einheit und den Frieden
der Gemeinschaft, von dem doch für die Familie alles abhängt, nicht zu gefährden.
Die Ansicht unsrer Bewegung geht bekanntlich dahin, daß die Ehe erst dann eine
wahre Gemeinschaft darstellen wird, wenn es allgemein als Pflicht der Ehegatten gilt,
Einheit und Frieden zwischen sich herzustellen bei voller Wahrung der beiderseitigen
Selbständigkeit, und wenn auch das Gesetz diesem Gleichgewichtsverhältnis entspricht.
Daß dies Jdeal einer edleren und vollkommeneren Familienkultur der Menschheit nicht
ohne Anstrengung in den Schoß fallen wird, liegt auf der Hand; unsre gute moderne
Novellistik und Dramatik fängt bereits an, uns aufmerksam zu machen auf die unend-
lichen Konflikte, die da im einzelnen ausgekämpft werden müssen, damit zwei Jndividuali-
täten, zwei entwickelte Persönlichkeiten es lernen, ein ganzes langes Leben miteinander
zu verbringen. Dieser Kampf im Kleinen ist vielleicht viel bedeutungsvoller für unsere
soziale und nationale Kultur als das Eindringen der Frauen in die Arena des öffent-
lichen Lebens, und es heißt dieser Entwicklung der Ehe kein hohes Ziel stecken, wenn
man, wie Mrs. Ward, eine etwaige Meinungsverschiedenheit in politischen Dingen für
so bedenklich hält, daß man, um ihr vorzubeugen, lieber auf die politische Selbständig-
keit der Frau verzichtet. Auch hier stehn sich Pessimismus und Optimismus gegenüber;
der letztere vertraut darauf, daß „Freiheit und eigene Verantwortung“ sich
überhaupt als die besten Bindemittel erweisen werden, und er glaubt ferner, daß die
Zahl der Fälle von politischer Differenz zwischen Mann und Frau verschwindend
gering sein wird. Das Leben in einem Kreise gemeinsamer Jnteressen erzeugt ganz
von selbst eine gleiche Richtung des politischen Denkens.

Es gibt eben keine Halbheit: wer die volle menschliche und bürgerliche Be-
rechtigung der Frau anerkennt, der muß sie durch alle Stufen des persönlichen und
Gemeinschaftslebens durchführen, und es aus jeder einzelnen den beiden Naturen von
Mann und Frau überlassen, sich den Aufgaben, die zu erfüllen sind, nach ihren Kräften
anzupassen. Es ist eine Jnkonsequenz des Manifestes, daß es der Bedeutung der Frau
im nationalen Leben gerecht werden möchte, ihr aber im Gesamtwillen des Volkes
keine Stimme geben will. Und hinter dieser Jnkonsequenz verbirgt sich noch eine
andere: es geht aus dem Manifest nicht hervor, ob die Verfasserin sich überhaupt ein
konsequent demokratisches Wahlsystem vorstellt. Der Modus der Berufung von Sach-
verständigenkommissionen, zu denen die Frauen heranzuziehen wären, spricht eher dagegen.
Es bedeutet natürlich eine große Erleichterung der Beweisführung, wenn man das
klare Bekenntnis zu einem prinzipiell demokratischen Wahlrechte vermeidet.

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Zitationshilfe: Freudenberg, Ika: Ein Manifest gegen das Frauenstimmrecht. In: Die Frau. Monatsschrift für das gesamte Frauenleben unserer Zeit. Heft 16 (1908), S. 18–25, hier S. 24. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/freudenberg_manifest_1908/7>, abgerufen am 22.11.2024.