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Breuer, Josef und Freud, Sigmund: Studien über Hysterie. Leipzig u. a., 1895.

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anerkannt, es war ja im Besitze des Ich geblieben, und nur sein Zusammenhang mit den tieferen Schichten des pathogenen Materials war für das Ich eine Neuigkeit. Was aus diesen tieferen Schichten zu Tage gefördert wird, findet auch noch Erkennung und Anerkennung, aber doch häufig erst nach längerem Zögern und Bedenken. Visuelle Erinnerungsbilder sind hier natürlich schwieriger zu verleugnen als Erinnerungsspuren von blossen Gedankengängen. Gar nicht selten sagt der Kranke zuerst: Es ist möglich, dass ich diess gedacht habe, aber ich kann mich nicht erinnern, und erst nach längerer Vertrautheit mit dieser Annahme tritt auch das Erkennen dazu; er erinnert sich und bestätigt es auch durch Nebenverknüpfungen, dass er diesen Gedanken wirklich einmal gehabt hat. Ich mache es aber während der Analyse zum Gebote, die Werthschätzung einer auftauchenden Reminiscenz unabhängig von der Anerkennung des Kranken zu halten. Ich werde nicht müde zu wiederholen, dass wir daran gebunden sind, alles anzunehmen, was wir mit unseren Mitteln zu Tage fördern. Wäre etwas Unechtes oder Unrichtiges darunter, so würde der Zusammenhang es später ausscheiden lehren. Nebenbei gesagt, ich habe kaum je Anlass gehabt, einer vorläufig zugelassenen Reminiscenz nachträglich die Anerkennung zu entziehen. Was immer auftauchte, hat sich trotz des täuschendsten Anscheines eines zwingenden Widerspruches doch endlich als das Richtige erwiesen.

Die aus der grössten Tiefe stammenden Vorstellungen, die den Kern der pathogenen Organisation bilden, werden von den Kranken auch am schwierigsten als Erinnerungen anerkannt. Selbst wenn alles vorüber ist, wenn die Kranken, durch den logischen Zwang überwältigt und von der Heilwirkung überzeugt, die das Auftauchen gerade dieser Vorstellungen begleitet, - wenn die Kranken, sage ich, selbst angenommen haben, sie hätten so und so gedacht, fügen sie oft hinzu: Aber erinnern, dass ich es gedacht habe, kann ich mich nicht. Man verständigt sich dann leicht mit ihnen: Es waren unbewusste Gedanken. Wie soll man aber selbst diesen Sachverhalt in seine psychologischen Anschauungen eintragen? Soll man sich über dies verweigerte Erkennen von Seiten der Kranken, das nach gethaner Arbeit motivlos ist, hinwegzusetzen; soll man annehmen, dass es sich wirklich um Gedanken handelt, die nicht zu Stande gekommen sind, für welche bloss die Existenzmöglichkeit vorlag, so dass die Therapie in der Vollziehung eines damals unterbliebenen psychischen Actes bestünde? Es ist offenbar unmöglich, hierüber, d. h. also über den Zustand des

anerkannt, es war ja im Besitze des Ich geblieben, und nur sein Zusammenhang mit den tieferen Schichten des pathogenen Materials war für das Ich eine Neuigkeit. Was aus diesen tieferen Schichten zu Tage gefördert wird, findet auch noch Erkennung und Anerkennung, aber doch häufig erst nach längerem Zögern und Bedenken. Visuelle Erinnerungsbilder sind hier natürlich schwieriger zu verleugnen als Erinnerungsspuren von blossen Gedankengängen. Gar nicht selten sagt der Kranke zuerst: Es ist möglich, dass ich diess gedacht habe, aber ich kann mich nicht erinnern, und erst nach längerer Vertrautheit mit dieser Annahme tritt auch das Erkennen dazu; er erinnert sich und bestätigt es auch durch Nebenverknüpfungen, dass er diesen Gedanken wirklich einmal gehabt hat. Ich mache es aber während der Analyse zum Gebote, die Werthschätzung einer auftauchenden Reminiscenz unabhängig von der Anerkennung des Kranken zu halten. Ich werde nicht müde zu wiederholen, dass wir daran gebunden sind, alles anzunehmen, was wir mit unseren Mitteln zu Tage fördern. Wäre etwas Unechtes oder Unrichtiges darunter, so würde der Zusammenhang es später ausscheiden lehren. Nebenbei gesagt, ich habe kaum je Anlass gehabt, einer vorläufig zugelassenen Reminiscenz nachträglich die Anerkennung zu entziehen. Was immer auftauchte, hat sich trotz des täuschendsten Anscheines eines zwingenden Widerspruches doch endlich als das Richtige erwiesen.

Die aus der grössten Tiefe stammenden Vorstellungen, die den Kern der pathogenen Organisation bilden, werden von den Kranken auch am schwierigsten als Erinnerungen anerkannt. Selbst wenn alles vorüber ist, wenn die Kranken, durch den logischen Zwang überwältigt und von der Heilwirkung überzeugt, die das Auftauchen gerade dieser Vorstellungen begleitet, – wenn die Kranken, sage ich, selbst angenommen haben, sie hätten so und so gedacht, fügen sie oft hinzu: Aber erinnern, dass ich es gedacht habe, kann ich mich nicht. Man verständigt sich dann leicht mit ihnen: Es waren unbewusste Gedanken. Wie soll man aber selbst diesen Sachverhalt in seine psychologischen Anschauungen eintragen? Soll man sich über dies verweigerte Erkennen von Seiten der Kranken, das nach gethaner Arbeit motivlos ist, hinwegzusetzen; soll man annehmen, dass es sich wirklich um Gedanken handelt, die nicht zu Stande gekommen sind, für welche bloss die Existenzmöglichkeit vorlag, so dass die Therapie in der Vollziehung eines damals unterbliebenen psychischen Actes bestünde? Es ist offenbar unmöglich, hierüber, d. h. also über den Zustand des

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anerkannt, es war ja im Besitze des Ich geblieben, und nur sein Zusammenhang mit den tieferen Schichten des pathogenen Materials war für das Ich eine Neuigkeit. Was aus diesen tieferen Schichten zu Tage gefördert wird, findet auch noch Erkennung und Anerkennung, aber doch häufig erst nach längerem Zögern und Bedenken. Visuelle Erinnerungsbilder sind hier natürlich schwieriger zu verleugnen als Erinnerungsspuren von blossen Gedankengängen. Gar nicht selten sagt der Kranke zuerst: Es ist möglich, dass ich diess gedacht habe, aber ich kann mich nicht erinnern, und erst nach längerer Vertrautheit mit dieser Annahme tritt auch das Erkennen dazu; er erinnert sich und bestätigt es auch durch Nebenverknüpfungen, dass er diesen Gedanken wirklich einmal gehabt hat. Ich mache es aber während der Analyse zum Gebote, die Werthschätzung einer auftauchenden Reminiscenz unabhängig von der Anerkennung des Kranken zu halten. Ich werde nicht müde zu wiederholen, dass wir daran gebunden sind, alles anzunehmen, was wir mit unseren Mitteln zu Tage fördern. Wäre etwas Unechtes oder Unrichtiges darunter, so würde der Zusammenhang es später ausscheiden lehren. Nebenbei gesagt, ich habe kaum je Anlass gehabt, einer vorläufig zugelassenen Reminiscenz nachträglich die Anerkennung zu entziehen. Was immer auftauchte, hat sich trotz des täuschendsten Anscheines eines zwingenden Widerspruches doch endlich als das Richtige erwiesen.</p>
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[264/0270] anerkannt, es war ja im Besitze des Ich geblieben, und nur sein Zusammenhang mit den tieferen Schichten des pathogenen Materials war für das Ich eine Neuigkeit. Was aus diesen tieferen Schichten zu Tage gefördert wird, findet auch noch Erkennung und Anerkennung, aber doch häufig erst nach längerem Zögern und Bedenken. Visuelle Erinnerungsbilder sind hier natürlich schwieriger zu verleugnen als Erinnerungsspuren von blossen Gedankengängen. Gar nicht selten sagt der Kranke zuerst: Es ist möglich, dass ich diess gedacht habe, aber ich kann mich nicht erinnern, und erst nach längerer Vertrautheit mit dieser Annahme tritt auch das Erkennen dazu; er erinnert sich und bestätigt es auch durch Nebenverknüpfungen, dass er diesen Gedanken wirklich einmal gehabt hat. Ich mache es aber während der Analyse zum Gebote, die Werthschätzung einer auftauchenden Reminiscenz unabhängig von der Anerkennung des Kranken zu halten. Ich werde nicht müde zu wiederholen, dass wir daran gebunden sind, alles anzunehmen, was wir mit unseren Mitteln zu Tage fördern. Wäre etwas Unechtes oder Unrichtiges darunter, so würde der Zusammenhang es später ausscheiden lehren. Nebenbei gesagt, ich habe kaum je Anlass gehabt, einer vorläufig zugelassenen Reminiscenz nachträglich die Anerkennung zu entziehen. Was immer auftauchte, hat sich trotz des täuschendsten Anscheines eines zwingenden Widerspruches doch endlich als das Richtige erwiesen. Die aus der grössten Tiefe stammenden Vorstellungen, die den Kern der pathogenen Organisation bilden, werden von den Kranken auch am schwierigsten als Erinnerungen anerkannt. Selbst wenn alles vorüber ist, wenn die Kranken, durch den logischen Zwang überwältigt und von der Heilwirkung überzeugt, die das Auftauchen gerade dieser Vorstellungen begleitet, – wenn die Kranken, sage ich, selbst angenommen haben, sie hätten so und so gedacht, fügen sie oft hinzu: Aber erinnern, dass ich es gedacht habe, kann ich mich nicht. Man verständigt sich dann leicht mit ihnen: Es waren unbewusste Gedanken. Wie soll man aber selbst diesen Sachverhalt in seine psychologischen Anschauungen eintragen? Soll man sich über dies verweigerte Erkennen von Seiten der Kranken, das nach gethaner Arbeit motivlos ist, hinwegzusetzen; soll man annehmen, dass es sich wirklich um Gedanken handelt, die nicht zu Stande gekommen sind, für welche bloss die Existenzmöglichkeit vorlag, so dass die Therapie in der Vollziehung eines damals unterbliebenen psychischen Actes bestünde? Es ist offenbar unmöglich, hierüber, d. h. also über den Zustand des

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Zitationshilfe: Breuer, Josef und Freud, Sigmund: Studien über Hysterie. Leipzig u. a., 1895, S. 264. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/freud_hysterie_1895/270>, abgerufen am 02.05.2024.