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Frauenfeld, Georg von: Die Grundlagen des Vogelschutzgesetzes. Wien, 1871.

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Grundlagen des Vogelschutzgesetzes.

Thiere sind durch seine Einwirkung verschwunden, die ihm oder
seinen Zwecken nachtheilig waren, oder die er eben sowohl massloser
Weise zu seinem Vergnügen verfolgte, als rücksichtslos verschwenderisch
weit über seinen Bedarf fast oder selbst bis zur wirklichen Ausrottung
vertilgte. Ganze Provinzen wurden durch ihn entwaldet, dass eben jene
Naturkräfte, deren ungebändigte Macht er unvorsichtig entfesselte, zu
seinem furchtbarsten Nachtheil allda sich geltend machen.

Wir brauchen wohl nicht Beispiele wie Dalmatien, Griechenland
u. s. f. aufzuzählen. Wir finden in seinem Vaterlande selbst die Marem-
men, deren Ebenen nach der Vernichtung seiner Bevölkerung zu gifthau-
chenden Fluren verödeten. Wir sehen den Tiber, dessen stolzer Rücken
noch in historischer Zeit Seeschiffe bis Rom trug, immer mehr und mehr
verkümmern. Zwar könnte man antworten, das hätte vielleicht die Natur
selbst auch ohne den Einfluss des Menschen gethan. Aber wir kennen ja
noch genug dem nassen Elemente und der Unfruchtbarkeit abgerungene
Gefilde, deren reicher Segen mit ungeheurem Aufwand von Kunst und
Fleiss geschützt, und fort und fort gehütet werden muss, um ihn zu er-
halten, und die man eben nur dadurch verhindert, dass sie nicht preis-
gegeben dem zügellosen Walten der Natur, wieder der Verwilderung
verfallen, und den menschlichen Zwecken entfremdet werden.

Wohin das Auge blickt, wird die regelnde Einwirkung des Men-
schen wahrgenommen und man wird wohl schwerlich in Abrede stellen
können, dass er jene Kräfte unter kluger Benützung ebenso zu seinem
Vortheil zu verwenden vermag, als sie bei Missbrauch oder Vernachlässi-
gung und verkehrter Anwendung seine Zwecke vereiteln.

So geben auch unsere sämmtlichen Culturen Zeugniss von den
mächtigen Eingriffen, die der Mensch auf die Natur umgestaltend übt,
indem er ihrem Gange hemmende Schranken setzt, und sie für seine Ab-
sichten von dem ihren gesunden kräftigen Zustand bedingenden Wege
abzuweichen zwingt.

Alle unsere Culturen haben dieses Ziel, und wir müssen sie sämmt-
lich als Krankenanstalten bezeichnen. Unser Getreide, unser Gemüse,
unser Obst sind entartete hypertrophische Erzeugnisse, deren Zustand ihrer
ursprünglichen natürlichen Beschaffenheit entfremdet ist und die eben
darum schädlichen Einflüssen leichter und rascher erliegen, als wildwach-
sende Pflanzen. Sie müssen, wollen wir sie in diesem für den Menschen
tauglichen geschwächten Zustande erhalten, stets sorglich gepflegt und
gewartet werden, indem sie, sich selbst überlassen, bald wieder in ihren
Urzustand zurückkehren, d. h. verwildern würden.

Jene schädlichen Einflüsse aber sind vorzüglich zweierlei Art: Er-
krankung und Zugrundegehen der Pflanzen in Folge ihrer geschwächten
Vegetationsverhältnisse oder Zerstörung derselben durch überhandneh-
mende Insekten.

Grundlagen des Vogelschutzgesetzes.

Thiere sind durch seine Einwirkung verschwunden, die ihm oder
seinen Zwecken nachtheilig waren, oder die er eben sowohl massloser
Weise zu seinem Vergnügen verfolgte, als rücksichtslos verschwenderisch
weit über seinen Bedarf fast oder selbst bis zur wirklichen Ausrottung
vertilgte. Ganze Provinzen wurden durch ihn entwaldet, dass eben jene
Naturkräfte, deren ungebändigte Macht er unvorsichtig entfesselte, zu
seinem furchtbarsten Nachtheil allda sich geltend machen.

Wir brauchen wohl nicht Beispiele wie Dalmatien, Griechenland
u. s. f. aufzuzählen. Wir finden in seinem Vaterlande selbst die Marem-
men, deren Ebenen nach der Vernichtung seiner Bevölkerung zu gifthau-
chenden Fluren verödeten. Wir sehen den Tiber, dessen stolzer Rücken
noch in historischer Zeit Seeschiffe bis Rom trug, immer mehr und mehr
verkümmern. Zwar könnte man antworten, das hätte vielleicht die Natur
selbst auch ohne den Einfluss des Menschen gethan. Aber wir kennen ja
noch genug dem nassen Elemente und der Unfruchtbarkeit abgerungene
Gefilde, deren reicher Segen mit ungeheurem Aufwand von Kunst und
Fleiss geschützt, und fort und fort gehütet werden muss, um ihn zu er-
halten, und die man eben nur dadurch verhindert, dass sie nicht preis-
gegeben dem zügellosen Walten der Natur, wieder der Verwilderung
verfallen, und den menschlichen Zwecken entfremdet werden.

Wohin das Auge blickt, wird die regelnde Einwirkung des Men-
schen wahrgenommen und man wird wohl schwerlich in Abrede stellen
können, dass er jene Kräfte unter kluger Benützung ebenso zu seinem
Vortheil zu verwenden vermag, als sie bei Missbrauch oder Vernachlässi-
gung und verkehrter Anwendung seine Zwecke vereiteln.

So geben auch unsere sämmtlichen Culturen Zeugniss von den
mächtigen Eingriffen, die der Mensch auf die Natur umgestaltend übt,
indem er ihrem Gange hemmende Schranken setzt, und sie für seine Ab-
sichten von dem ihren gesunden kräftigen Zustand bedingenden Wege
abzuweichen zwingt.

Alle unsere Culturen haben dieses Ziel, und wir müssen sie sämmt-
lich als Krankenanstalten bezeichnen. Unser Getreide, unser Gemüse,
unser Obst sind entartete hypertrophische Erzeugnisse, deren Zustand ihrer
ursprünglichen natürlichen Beschaffenheit entfremdet ist und die eben
darum schädlichen Einflüssen leichter und rascher erliegen, als wildwach-
sende Pflanzen. Sie müssen, wollen wir sie in diesem für den Menschen
tauglichen geschwächten Zustande erhalten, stets sorglich gepflegt und
gewartet werden, indem sie, sich selbst überlassen, bald wieder in ihren
Urzustand zurückkehren, d. h. verwildern würden.

Jene schädlichen Einflüsse aber sind vorzüglich zweierlei Art: Er-
krankung und Zugrundegehen der Pflanzen in Folge ihrer geschwächten
Vegetationsverhältnisse oder Zerstörung derselben durch überhandneh-
mende Insekten.

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[7/0011] Grundlagen des Vogelschutzgesetzes. Thiere sind durch seine Einwirkung verschwunden, die ihm oder seinen Zwecken nachtheilig waren, oder die er eben sowohl massloser Weise zu seinem Vergnügen verfolgte, als rücksichtslos verschwenderisch weit über seinen Bedarf fast oder selbst bis zur wirklichen Ausrottung vertilgte. Ganze Provinzen wurden durch ihn entwaldet, dass eben jene Naturkräfte, deren ungebändigte Macht er unvorsichtig entfesselte, zu seinem furchtbarsten Nachtheil allda sich geltend machen. Wir brauchen wohl nicht Beispiele wie Dalmatien, Griechenland u. s. f. aufzuzählen. Wir finden in seinem Vaterlande selbst die Marem- men, deren Ebenen nach der Vernichtung seiner Bevölkerung zu gifthau- chenden Fluren verödeten. Wir sehen den Tiber, dessen stolzer Rücken noch in historischer Zeit Seeschiffe bis Rom trug, immer mehr und mehr verkümmern. Zwar könnte man antworten, das hätte vielleicht die Natur selbst auch ohne den Einfluss des Menschen gethan. Aber wir kennen ja noch genug dem nassen Elemente und der Unfruchtbarkeit abgerungene Gefilde, deren reicher Segen mit ungeheurem Aufwand von Kunst und Fleiss geschützt, und fort und fort gehütet werden muss, um ihn zu er- halten, und die man eben nur dadurch verhindert, dass sie nicht preis- gegeben dem zügellosen Walten der Natur, wieder der Verwilderung verfallen, und den menschlichen Zwecken entfremdet werden. Wohin das Auge blickt, wird die regelnde Einwirkung des Men- schen wahrgenommen und man wird wohl schwerlich in Abrede stellen können, dass er jene Kräfte unter kluger Benützung ebenso zu seinem Vortheil zu verwenden vermag, als sie bei Missbrauch oder Vernachlässi- gung und verkehrter Anwendung seine Zwecke vereiteln. So geben auch unsere sämmtlichen Culturen Zeugniss von den mächtigen Eingriffen, die der Mensch auf die Natur umgestaltend übt, indem er ihrem Gange hemmende Schranken setzt, und sie für seine Ab- sichten von dem ihren gesunden kräftigen Zustand bedingenden Wege abzuweichen zwingt. Alle unsere Culturen haben dieses Ziel, und wir müssen sie sämmt- lich als Krankenanstalten bezeichnen. Unser Getreide, unser Gemüse, unser Obst sind entartete hypertrophische Erzeugnisse, deren Zustand ihrer ursprünglichen natürlichen Beschaffenheit entfremdet ist und die eben darum schädlichen Einflüssen leichter und rascher erliegen, als wildwach- sende Pflanzen. Sie müssen, wollen wir sie in diesem für den Menschen tauglichen geschwächten Zustande erhalten, stets sorglich gepflegt und gewartet werden, indem sie, sich selbst überlassen, bald wieder in ihren Urzustand zurückkehren, d. h. verwildern würden. Jene schädlichen Einflüsse aber sind vorzüglich zweierlei Art: Er- krankung und Zugrundegehen der Pflanzen in Folge ihrer geschwächten Vegetationsverhältnisse oder Zerstörung derselben durch überhandneh- mende Insekten.

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Zitationshilfe: Frauenfeld, Georg von: Die Grundlagen des Vogelschutzgesetzes. Wien, 1871, S. 7. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/frauenfeld_vogelschutzgesetz_1871/11>, abgerufen am 29.03.2024.