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Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684.

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Dieses ist gewiß/ daß/ nach dem Aufbruch deß Suldans/ die Generalität zu Wien / vermutend/ es würde dem Groß-Vezir angenehm seyn/ so man die Gefangene gegeneinander auswechselte/ oder mit Gelde lösete/ deßwegen noch Jemanden zu ihm abgefertigt/ mit einem Schreiben. Worauf der Groß-Vezir/ in nachgesetzter Form/ geantwortet:

Ibrahim Bascha/ von Gottes Gnaden Groß-Cantzler/ und Ober-Reichs-Rath deß großmächtigsten und unüberwindlichsten Käisers/ Suldan Solimanns/ oberster Gubernator / und erster Minister deß gantzen Ottomannischen Reichs/ und alles Staats-Geschäfften desselben:

Tapfferste/ Hoch- und Wolgeborne Commendanten und Gubernatoren! Wir haben aus dem Schreiben/ welches euer Abgefertigter uns überbracht/ vernommen/ was eure Intention und Meinung sey. Wisset! daß wir nicht anhero gekommen/ uns eurer Stadt zu bemächtigen; sondern euren Ertz-Hertzog/ Ferdinand/ zu suchen: welchen wir gleichwol nicht gefunden: Dann ob wir gleich/ viel Tage über/ seiner gewartet; hat er sich doch noch/ bis auf diesen Tag/ nicht gepresentirt. Wir haben gestern gantz gnädig drey Gefangene eures Volks zuruckgeschickt: derhalben habt ihr billig dergleichen Courtoisie euch/ gegen Uns/ zu gebrauchen/ wie wir eurem Abgeordnetem befohlen haben/ euch anzudeuten. Es stehet euch frey/ Jemanden der Eurigen/ eures Beliebens/ an Uns abzufertigen/ welcher/ wegen der Rantzion/ oder Auswechslung/ mit uns tractire. Unsre Aufrichtigkeit dörfft ihr nicht in Zweiffel setzen. Betreffend den Vorwurff/ daß ihr uns bezüchtiget/ wir hätten euren Völkern von der Besatzung zu Ofen kein Geleit und Glauben gehalten; so ligt die Schuld an ihnen selbsten/ und nicht an uns. Geben vor Wien/ am 17. Octobr. nach der Jahrzahl Hegirae 935.

Aus diesem dato erkennet man/ daß Isthuanfius/ samt etlichen andren/ fehle/ indem er vorgibt/ der Groß-Vizir sey gleich/ am 15. Octobr. dem Suldan nachgemarschirt.

Den Courrier/ welchen dieses Antwort-Schreiben/ von ihm/ zugestellet ward/ beschenkte er/ mit einem Kleide von schönem Atlaß/ und befahl ihm/ Gegenwarts vieler seiner Officirer/ seinen Herren oder Befehlhabern zu sagen/ sie (die Türken) wären gesonnen / bey allen Sachen und Strittigkeiten/ so zwischen ihnen beyderseits etwan vorfallen mögten / auf guten Glauben/ und wie redlichtapffre Kriegsleute/ zu handeln.

Diesem fügen etliche bey/ er habe auch hierauf alsofort obgemeldten Christoph Zedlitz in einem stattlichen Brocard-Kleid ledig gestellt/ und durch selbigen eben das andeuten lassen. Die Meisten aber behaupten/ dieser sey gleich/ am 14. October/ schon erlassen worden.

Dieses ist gewiß/ daß/ nach dem Aufbruch deß Suldans/ die Generalität zu Wien / vermutend/ es würde dem Groß-Vezir angenehm seyn/ so man die Gefangene gegeneinander auswechselte/ oder mit Gelde lösete/ deßwegen noch Jemanden zu ihm abgefertigt/ mit einem Schreiben. Worauf der Groß-Vezir/ in nachgesetzter Form/ geantwortet:

Ibrahim Bascha/ von Gottes Gnaden Groß-Cantzler/ und Ober-Reichs-Rath deß großmächtigsten und unüberwindlichsten Käisers/ Suldan Solimanns/ oberster Gubernator / und erster Minister deß gantzen Ottomannischen Reichs/ und alles Staats-Geschäfften desselben:

Tapfferste/ Hoch- und Wolgeborne Commendanten und Gubernatoren! Wir haben aus dem Schreiben/ welches euer Abgefertigter uns überbracht/ vernommen/ was eure Intention und Meinung sey. Wisset! daß wir nicht anhero gekommen/ uns eurer Stadt zu bemächtigen; sondern euren Ertz-Hertzog/ Ferdinand/ zu suchen: welchen wir gleichwol nicht gefunden: Dann ob wir gleich/ viel Tage über/ seiner gewartet; hat er sich doch noch/ bis auf diesen Tag/ nicht gepresentirt. Wir haben gestern gantz gnädig drey Gefangene eures Volks zuruckgeschickt: derhalben habt ihr billig dergleichen Courtoisie euch/ gegen Uns/ zu gebrauchen/ wie wir eurem Abgeordnetem befohlen haben/ euch anzudeuten. Es stehet euch frey/ Jemanden der Eurigen/ eures Beliebens/ an Uns abzufertigen/ welcher/ wegen der Rantzion/ oder Auswechslung/ mit uns tractire. Unsre Aufrichtigkeit dörfft ihr nicht in Zweiffel setzen. Betreffend den Vorwurff/ daß ihr uns bezüchtiget/ wir hätten euren Völkern von der Besatzung zu Ofen kein Geleit und Glauben gehalten; so ligt die Schuld an ihnen selbsten/ und nicht an uns. Geben vor Wien/ am 17. Octobr. nach der Jahrzahl Hegirae 935.

Aus diesem dato erkennet man/ daß Isthuanfius/ samt etlichen andren/ fehle/ indem er vorgibt/ der Groß-Vizir sey gleich/ am 15. Octobr. dem Suldan nachgemarschirt.

Den Courrier/ welchen dieses Antwort-Schreiben/ von ihm/ zugestellet ward/ beschenkte er/ mit einem Kleide von schönem Atlaß/ und befahl ihm/ Gegenwarts vieler seiner Officirer/ seinen Herren oder Befehlhabern zu sagen/ sie (die Türken) wären gesonnen / bey allen Sachen und Strittigkeiten/ so zwischen ihnen beyderseits etwan vorfallen mögten / auf guten Glauben/ und wie redlichtapffre Kriegsleute/ zu handeln.

Diesem fügen etliche bey/ er habe auch hierauf alsofort obgemeldten Christoph Zedlitz in einem stattlichen Brocard-Kleid ledig gestellt/ und durch selbigen eben das andeuten lassen. Die Meisten aber behaupten/ dieser sey gleich/ am 14. October/ schon erlassen worden.

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        <p>Ibrahim Bascha/ von Gottes Gnaden Groß-Cantzler/ und Ober-Reichs-Rath deß            großmächtigsten und unüberwindlichsten Käisers/ Suldan Solimanns/ oberster Gubernator /            und erster Minister deß gantzen Ottomannischen Reichs/ und alles Staats-Geschäfften            desselben:</p>
        <p>Tapfferste/ Hoch- und Wolgeborne Commendanten und Gubernatoren! Wir haben aus dem            Schreiben/ welches euer Abgefertigter uns überbracht/ vernommen/ was eure Intention und            Meinung sey. Wisset! daß wir nicht anhero gekommen/ uns eurer Stadt zu bemächtigen;            sondern euren Ertz-Hertzog/ Ferdinand/ zu suchen: welchen wir gleichwol nicht gefunden:            Dann ob wir gleich/ viel Tage über/ seiner gewartet; hat er sich doch noch/ bis auf            diesen Tag/ nicht gepresentirt. Wir haben gestern gantz gnädig drey Gefangene eures Volks            zuruckgeschickt: derhalben habt ihr billig dergleichen Courtoisie euch/ gegen Uns/ zu            gebrauchen/ wie wir eurem Abgeordnetem befohlen haben/ euch anzudeuten. Es stehet euch            frey/ Jemanden der Eurigen/ eures Beliebens/ an Uns abzufertigen/ welcher/ wegen der            Rantzion/ oder Auswechslung/ mit uns tractire. Unsre Aufrichtigkeit dörfft ihr nicht in            Zweiffel setzen. Betreffend den Vorwurff/ daß ihr uns bezüchtiget/ wir hätten euren            Völkern von der Besatzung zu Ofen kein Geleit und Glauben gehalten; so ligt die Schuld an            ihnen selbsten/ und nicht an uns. Geben vor Wien/ am 17. Octobr. nach der Jahrzahl            Hegirae 935.</p>
        <p>Aus diesem dato erkennet man/ daß Isthuanfius/ samt etlichen andren/ fehle/ indem er            vorgibt/ der Groß-Vizir sey gleich/ am 15. Octobr. dem Suldan nachgemarschirt.</p>
        <p>Den Courrier/ welchen dieses Antwort-Schreiben/ von ihm/ zugestellet ward/ beschenkte            er/ mit einem Kleide von schönem Atlaß/ und befahl ihm/ Gegenwarts vieler seiner            Officirer/ seinen Herren oder Befehlhabern zu sagen/ sie (die Türken) wären gesonnen /            bey allen Sachen und Strittigkeiten/ so zwischen ihnen beyderseits etwan vorfallen mögten           / auf guten Glauben/ und wie redlichtapffre Kriegsleute/ zu handeln.</p>
        <p>Diesem fügen etliche bey/ er habe auch hierauf alsofort obgemeldten Christoph Zedlitz in            einem stattlichen Brocard-Kleid ledig gestellt/ und durch selbigen eben das andeuten            lassen. Die Meisten aber behaupten/ dieser sey gleich/ am 14. October/ schon erlassen            worden.</p>
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[176/0184] Dieses ist gewiß/ daß/ nach dem Aufbruch deß Suldans/ die Generalität zu Wien / vermutend/ es würde dem Groß-Vezir angenehm seyn/ so man die Gefangene gegeneinander auswechselte/ oder mit Gelde lösete/ deßwegen noch Jemanden zu ihm abgefertigt/ mit einem Schreiben. Worauf der Groß-Vezir/ in nachgesetzter Form/ geantwortet: Ibrahim Bascha/ von Gottes Gnaden Groß-Cantzler/ und Ober-Reichs-Rath deß großmächtigsten und unüberwindlichsten Käisers/ Suldan Solimanns/ oberster Gubernator / und erster Minister deß gantzen Ottomannischen Reichs/ und alles Staats-Geschäfften desselben: Tapfferste/ Hoch- und Wolgeborne Commendanten und Gubernatoren! Wir haben aus dem Schreiben/ welches euer Abgefertigter uns überbracht/ vernommen/ was eure Intention und Meinung sey. Wisset! daß wir nicht anhero gekommen/ uns eurer Stadt zu bemächtigen; sondern euren Ertz-Hertzog/ Ferdinand/ zu suchen: welchen wir gleichwol nicht gefunden: Dann ob wir gleich/ viel Tage über/ seiner gewartet; hat er sich doch noch/ bis auf diesen Tag/ nicht gepresentirt. Wir haben gestern gantz gnädig drey Gefangene eures Volks zuruckgeschickt: derhalben habt ihr billig dergleichen Courtoisie euch/ gegen Uns/ zu gebrauchen/ wie wir eurem Abgeordnetem befohlen haben/ euch anzudeuten. Es stehet euch frey/ Jemanden der Eurigen/ eures Beliebens/ an Uns abzufertigen/ welcher/ wegen der Rantzion/ oder Auswechslung/ mit uns tractire. Unsre Aufrichtigkeit dörfft ihr nicht in Zweiffel setzen. Betreffend den Vorwurff/ daß ihr uns bezüchtiget/ wir hätten euren Völkern von der Besatzung zu Ofen kein Geleit und Glauben gehalten; so ligt die Schuld an ihnen selbsten/ und nicht an uns. Geben vor Wien/ am 17. Octobr. nach der Jahrzahl Hegirae 935. Aus diesem dato erkennet man/ daß Isthuanfius/ samt etlichen andren/ fehle/ indem er vorgibt/ der Groß-Vizir sey gleich/ am 15. Octobr. dem Suldan nachgemarschirt. Den Courrier/ welchen dieses Antwort-Schreiben/ von ihm/ zugestellet ward/ beschenkte er/ mit einem Kleide von schönem Atlaß/ und befahl ihm/ Gegenwarts vieler seiner Officirer/ seinen Herren oder Befehlhabern zu sagen/ sie (die Türken) wären gesonnen / bey allen Sachen und Strittigkeiten/ so zwischen ihnen beyderseits etwan vorfallen mögten / auf guten Glauben/ und wie redlichtapffre Kriegsleute/ zu handeln. Diesem fügen etliche bey/ er habe auch hierauf alsofort obgemeldten Christoph Zedlitz in einem stattlichen Brocard-Kleid ledig gestellt/ und durch selbigen eben das andeuten lassen. Die Meisten aber behaupten/ dieser sey gleich/ am 14. October/ schon erlassen worden.

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Zitationshilfe: Francisci, Erasmus: Schau- und Ehren-Platz Schriftlicher Tapfferkeit. Nürnberg, 1684, S. 176. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/franciscus_schauplatz_1684/184>, abgerufen am 09.05.2024.