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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791.

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sind, und indem er ihnen den Glauben an
ihre Spontaneität und Selbstbestimmung lässt,
weiss er sie, unfühlbar wie die Gottheit,
nach seinem Willen und zu seinem Zwecke
zu lenken.

Bereits im Jahre 1785 fing der Kaiser an,
dieses System, welches er in seinen Deut¬
schen Staaten zum Theil schon gegründet
hatte, auch in den Niederlanden einzuführen.
Das Verbot der Einfuhr fremder Fabrikate
und der Ausfuhr der rohen inländischen Pro¬
dukte fiel dem Speditionshandel dieser Pro¬
vinzen sehr zur Last, indem es die Trans¬
portkosten durch die Erhebung starker Tran¬
sitozölle um ein merkliches erhöhte. Die
Eintheilung des Landes in neun Kreise, nach
dem Muster der Östreichischen, die Ernen¬
nung der Intendanten in den Kreishaupt¬
mannschaften, die Einführung des neuen
Gerichtssystems durch den Freiherrn von

sind, und indem er ihnen den Glauben an
ihre Spontaneität und Selbstbestimmung läſst,
weiſs er sie, unfühlbar wie die Gottheit,
nach seinem Willen und zu seinem Zwecke
zu lenken.

Bereits im Jahre 1785 fing der Kaiser an,
dieses System, welches er in seinen Deut¬
schen Staaten zum Theil schon gegründet
hatte, auch in den Niederlanden einzuführen.
Das Verbot der Einfuhr fremder Fabrikate
und der Ausfuhr der rohen inländischen Pro¬
dukte fiel dem Speditionshandel dieser Pro¬
vinzen sehr zur Last, indem es die Trans¬
portkosten durch die Erhebung starker Tran¬
sitozölle um ein merkliches erhöhte. Die
Eintheilung des Landes in neun Kreise, nach
dem Muster der Östreichischen, die Ernen¬
nung der Intendanten in den Kreishaupt¬
mannschaften, die Einführung des neuen
Gerichtssystems durch den Freiherrn von

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[46/0052] sind, und indem er ihnen den Glauben an ihre Spontaneität und Selbstbestimmung läſst, weiſs er sie, unfühlbar wie die Gottheit, nach seinem Willen und zu seinem Zwecke zu lenken. Bereits im Jahre 1785 fing der Kaiser an, dieses System, welches er in seinen Deut¬ schen Staaten zum Theil schon gegründet hatte, auch in den Niederlanden einzuführen. Das Verbot der Einfuhr fremder Fabrikate und der Ausfuhr der rohen inländischen Pro¬ dukte fiel dem Speditionshandel dieser Pro¬ vinzen sehr zur Last, indem es die Trans¬ portkosten durch die Erhebung starker Tran¬ sitozölle um ein merkliches erhöhte. Die Eintheilung des Landes in neun Kreise, nach dem Muster der Östreichischen, die Ernen¬ nung der Intendanten in den Kreishaupt¬ mannschaften, die Einführung des neuen Gerichtssystems durch den Freiherrn von

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Zitationshilfe: Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 46. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/52>, abgerufen am 22.11.2024.