und selbst die freiwillige Ergebung des Vol¬ kes in den höchsten Willen der Aristokra¬ ten setzt eine schon früher an seinem Ver¬ stande verübte Gewaltthätigkeit voraus, ist ein Beweis von gekränkter Menschenwürde und verletztem Menschenrecht." Alle so genannte Souverainitätsrechte, behaupten die Demokraten ferner, sind ihrer Natur zufolge allen Menschen unveräusserlich eigen, und jede unwiderrufliche Übertragung derselben, wann und wo sie auch erschlichen ward, ist nur ein Kennzeichen von menschlicher Ohnmacht und Unwissenheit. Diese beiden Eigenschaf¬ ten sind allerdings so allgemein durch unsere Gattung verbreitet, dass sie gleichsam ihre charakteristische Bezeichnung ausmachen und allen Herrschern der Erde, statt des wirkli¬ chen Rechtes, welches sie nimmermehr er¬ weisen können, ein im verjährten Besitz und in fortdauernder Schwäche der Völker ge¬
und selbst die freiwillige Ergebung des Vol¬ kes in den höchsten Willen der Aristokra¬ ten setzt eine schon früher an seinem Ver¬ stande verübte Gewaltthätigkeit voraus, ist ein Beweis von gekränkter Menschenwürde und verletztem Menschenrecht.‟ Alle so genannte Souverainitätsrechte, behaupten die Demokraten ferner, sind ihrer Natur zufolge allen Menschen unveräuſserlich eigen, und jede unwiderrufliche Übertragung derselben, wann und wo sie auch erschlichen ward, ist nur ein Kennzeichen von menschlicher Ohnmacht und Unwissenheit. Diese beiden Eigenschaf¬ ten sind allerdings so allgemein durch unsere Gattung verbreitet, daſs sie gleichsam ihre charakteristische Bezeichnung ausmachen und allen Herrschern der Erde, statt des wirkli¬ chen Rechtes, welches sie nimmermehr er¬ weisen können, ein im verjährten Besitz und in fortdauernder Schwäche der Völker ge¬
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und selbst die freiwillige Ergebung des Vol¬
kes in den höchsten Willen der Aristokra¬
ten setzt eine schon früher an seinem Ver¬
stande verübte Gewaltthätigkeit voraus, ist
ein Beweis von gekränkter Menschenwürde
und verletztem Menschenrecht.‟ Alle so
genannte Souverainitätsrechte, behaupten die
Demokraten ferner, sind ihrer Natur zufolge
allen Menschen unveräuſserlich eigen, und jede
unwiderrufliche Übertragung derselben, wann
und wo sie auch erschlichen ward, ist nur
ein Kennzeichen von menschlicher Ohnmacht
und Unwissenheit. Diese beiden Eigenschaf¬
ten sind allerdings so allgemein durch unsere
Gattung verbreitet, daſs sie gleichsam ihre
charakteristische Bezeichnung ausmachen und
allen Herrschern der Erde, statt des wirkli¬
chen Rechtes, welches sie nimmermehr er¬
weisen können, ein im verjährten Besitz und
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 2. Berlin, 1791, S. 40. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein02_1791/46>, abgerufen am 02.05.2024.
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