Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791.dem gebieterischen Bedürfnisse des Augen¬ Wie aber das individuelle Interesse eines C c 5
dem gebieterischen Bedürfnisse des Augen¬ Wie aber das individuelle Interesse eines C c 5
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0421" n="409"/> dem gebieterischen Bedürfnisse des Augen¬<lb/> blicks angemessener und, wenigstens in der<lb/> Sprache des Staatsmannes, dem Scharfblicke<lb/> der Kabinette rühmlicher, als die Schwär¬<lb/> merei für demokratische Freiheit.</p><lb/> <p>Wie aber das individuelle Interesse <hi rendition="#i">eines</hi><lb/> Hofes sich vollkommen mit der Begünsti¬<lb/> gung der Volkspartei reimen läſst, so zeich¬<lb/> net die Selbsterhaltung <hi rendition="#i">andern</hi> einen entge¬<lb/> gengesetzten Gang der Affairen vor. Mit<lb/> jedem Eingriff in die Rechte eines geistli¬<lb/> chen Fürsten, mit jedem Vortheil, den sich<lb/> der dritte Stand erringt, mit jedem Schrit¬<lb/> te, wodurch er sich dem Kapitel und dem<lb/> Adel an die Seite zu stellen und neben ih¬<lb/> nen geltend zu machen sucht, wird die<lb/> Verfassung geistlicher Wahlstaaten in ihren<lb/> Grundfesten erschüttert und mit einem na¬<lb/> hen Umsturz bedrohet. Gesetzt also, das<lb/> Volk von Lüttich hätte wirklich nur in der<lb/> <fw place="bottom" type="sig">C c 5<lb/></fw> </p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [409/0421]
dem gebieterischen Bedürfnisse des Augen¬
blicks angemessener und, wenigstens in der
Sprache des Staatsmannes, dem Scharfblicke
der Kabinette rühmlicher, als die Schwär¬
merei für demokratische Freiheit.
Wie aber das individuelle Interesse eines
Hofes sich vollkommen mit der Begünsti¬
gung der Volkspartei reimen läſst, so zeich¬
net die Selbsterhaltung andern einen entge¬
gengesetzten Gang der Affairen vor. Mit
jedem Eingriff in die Rechte eines geistli¬
chen Fürsten, mit jedem Vortheil, den sich
der dritte Stand erringt, mit jedem Schrit¬
te, wodurch er sich dem Kapitel und dem
Adel an die Seite zu stellen und neben ih¬
nen geltend zu machen sucht, wird die
Verfassung geistlicher Wahlstaaten in ihren
Grundfesten erschüttert und mit einem na¬
hen Umsturz bedrohet. Gesetzt also, das
Volk von Lüttich hätte wirklich nur in der
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