mässige Existenz, wenn sie sogar ihren Glie¬ dern die Möglichkeit einer sittlichen Ver¬ vollkommnung raubt. Diese Vervollkomm¬ nung aber setzt den uneingeschränkten Ge¬ brauch der Vernunft und des gesammten Erkenntnissvermögens voraus; sie heischt so¬ gar Freiheit des Willens, worauf nur da Verzicht gethan werden darf, wo gewisse Handlungen der fremden Willkühr zum ge¬ meinschaftlichen Besten Aller, das heisst, zur Beförderung der allgemeinen Vollkom¬ menheit, unterworfen werden müssen. Jede Einschränkung des Willens, die nicht zur Erhaltung des Staats unentbehrlich ist, wird der Sittlichkeit seiner Glieder gefährlich, und die Gefahr einer solchen Verwahrlosung der eigentlichen Herrscherpflicht ist gross ge¬ nug, um weisen Despoten ihren Weg vor¬ zuzeichnen, und sie aufzufordern, ihren Un¬ terthanen die uneingeschränkte Religions¬
mäſsige Existenz, wenn sie sogar ihren Glie¬ dern die Möglichkeit einer sittlichen Ver¬ vollkommnung raubt. Diese Vervollkomm¬ nung aber setzt den uneingeschränkten Ge¬ brauch der Vernunft und des gesammten Erkenntniſsvermögens voraus; sie heischt so¬ gar Freiheit des Willens, worauf nur da Verzicht gethan werden darf, wo gewisse Handlungen der fremden Willkühr zum ge¬ meinschaftlichen Besten Aller, das heiſst, zur Beförderung der allgemeinen Vollkom¬ menheit, unterworfen werden müssen. Jede Einschränkung des Willens, die nicht zur Erhaltung des Staats unentbehrlich ist, wird der Sittlichkeit seiner Glieder gefährlich, und die Gefahr einer solchen Verwahrlosung der eigentlichen Herrscherpflicht ist groſs ge¬ nug, um weisen Despoten ihren Weg vor¬ zuzeichnen, und sie aufzufordern, ihren Un¬ terthanen die uneingeschränkte Religions¬
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mäſsige Existenz, wenn sie sogar ihren Glie¬
dern die Möglichkeit einer sittlichen Ver¬
vollkommnung raubt. Diese Vervollkomm¬
nung aber setzt den uneingeschränkten Ge¬
brauch der Vernunft und des gesammten
Erkenntniſsvermögens voraus; sie heischt so¬
gar Freiheit des Willens, worauf nur da
Verzicht gethan werden darf, wo gewisse
Handlungen der fremden Willkühr zum ge¬
meinschaftlichen Besten Aller, das heiſst,
zur Beförderung der allgemeinen Vollkom¬
menheit, unterworfen werden müssen. Jede
Einschränkung des Willens, die nicht zur
Erhaltung des Staats unentbehrlich ist, wird
der Sittlichkeit seiner Glieder gefährlich,
und die Gefahr einer solchen Verwahrlosung
der eigentlichen Herrscherpflicht ist groſs ge¬
nug, um weisen Despoten ihren Weg vor¬
zuzeichnen, und sie aufzufordern, ihren Un¬
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 350. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/362>, abgerufen am 24.11.2024.
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