stellen, die das Interesse der ersteren gegen alle Bedrückung sichern und zugleich den unzeitigen Ausbrüchen des Freiheitseifers, der so selten seine Schranken anerkennt, durch ihr Alter und das Ansehen ihrer Tugend wehren sollen; dies konnte, so einleuchtend und allbefriedigend es auch ist, dennoch hier nur von dem Geiste der Mässi¬ gung herstammen, dessen Rathschläge sich auf tiefe Menschenkenntniss und auf den grossen Erfahrungssatz gründen, dass keine moralische Freiheit je so vollkommen gedacht werden könne, um die Zulassung einer ab¬ soluten bürgerlichen zu rechtfertigen. Von der Masse des Menschengeschlechts nach ihrer jetzigen Sittlichkeit zu schliessen, ist nur unausbleiblicher Missbrauch der reinen, absoluten Freiheit, sobald sie ihr verliehen würde, zu erwarten. Nur der Tugendhafte, im erhabensten Sinne, verdient diese Frei¬ heit; allein kann sie, kann die völlige Ge¬
stellen, die das Interesse der ersteren gegen alle Bedrückung sichern und zugleich den unzeitigen Ausbrüchen des Freiheitseifers, der so selten seine Schranken anerkennt, durch ihr Alter und das Ansehen ihrer Tugend wehren sollen; dies konnte, so einleuchtend und allbefriedigend es auch ist, dennoch hier nur von dem Geiste der Mäſsi¬ gung herstammen, dessen Rathschläge sich auf tiefe Menschenkenntniſs und auf den groſsen Erfahrungssatz gründen, daſs keine moralische Freiheit je so vollkommen gedacht werden könne, um die Zulassung einer ab¬ soluten bürgerlichen zu rechtfertigen. Von der Masse des Menschengeschlechts nach ihrer jetzigen Sittlichkeit zu schlieſsen, ist nur unausbleiblicher Miſsbrauch der reinen, absoluten Freiheit, sobald sie ihr verliehen würde, zu erwarten. Nur der Tugendhafte, im erhabensten Sinne, verdient diese Frei¬ heit; allein kann sie, kann die völlige Ge¬
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stellen, die das Interesse der ersteren gegen
alle Bedrückung sichern und zugleich den
unzeitigen Ausbrüchen des Freiheitseifers,
der so selten seine Schranken anerkennt,
durch ihr Alter und das Ansehen ihrer
Tugend wehren sollen; dies konnte, so
einleuchtend und allbefriedigend es auch ist,
dennoch hier nur von dem Geiste der Mäſsi¬
gung herstammen, dessen Rathschläge sich
auf tiefe Menschenkenntniſs und auf den
groſsen Erfahrungssatz gründen, daſs keine
moralische Freiheit je so vollkommen gedacht
werden könne, um die Zulassung einer ab¬
soluten bürgerlichen zu rechtfertigen. Von
der Masse des Menschengeschlechts nach
ihrer jetzigen Sittlichkeit zu schlieſsen, ist
nur unausbleiblicher Miſsbrauch der reinen,
absoluten Freiheit, sobald sie ihr verliehen
würde, zu erwarten. Nur der Tugendhafte,
im erhabensten Sinne, verdient diese Frei¬
heit; allein kann sie, kann die völlige Ge¬
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Forster, Georg: Ansichten vom Niederrhein. Bd. 1. Berlin, 1791, S. 282. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/forster_niederrhein01_1791/294>, abgerufen am 22.11.2024.
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