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Fontane, Theodor: Von Zwanzig bis Dreißig. 1. Aufl. Berlin, 1898.

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Fünftes Kapitel.

Leo Goldammer. Heinrich Smidt. Hugo von Blomberg.
Schulrat Methfessel.

Leo Goldammer (Hans Sachs) kam, wie so viele Vereinsgenossen, um 1848 in den Tunnel und fand dort schon einen Goldammer vor. Dieser ältere Goldammer war ein Obertribunalsrat und hatte für den neu Hinzukommenden, der Bäcker war, nicht allzu viel übrig. Wäre dieser neu Hinzukommende bloß ein Namensvetter gewesen, so hätte sich über das "heitere Spiel des Zufalls" lachen lassen, aber der neue Goldammer war kein Namensvetter, sondern ein richtiger Vetter, Großvaters-Brudersohn. Und das störte denn doch*).

*) Seitens der Familie des Obertribunalsrats ist diese Verwandtschaft in einem an mich gerichteten Briefe bestritten worden, was mich bestimmt hat, in dieser an und für sich gleichgiltigen Sache, lediglich um eines gewissen gesellschaftlichen und kulturhistorischen Interesses willen, zu recherchieren. Nach diesen Recherchen bleibt es so, wie vorstehend im Text erzählt; mindestens steht Meinung gegen
Fünftes Kapitel.

Leo Goldammer. Heinrich Smidt. Hugo von Blomberg.
Schulrat Methfessel.

Leo Goldammer (Hans Sachs) kam, wie so viele Vereinsgenossen, um 1848 in den Tunnel und fand dort schon einen Goldammer vor. Dieser ältere Goldammer war ein Obertribunalsrat und hatte für den neu Hinzukommenden, der Bäcker war, nicht allzu viel übrig. Wäre dieser neu Hinzukommende bloß ein Namensvetter gewesen, so hätte sich über das „heitere Spiel des Zufalls“ lachen lassen, aber der neue Goldammer war kein Namensvetter, sondern ein richtiger Vetter, Großvaters-Brudersohn. Und das störte denn doch*).

*) Seitens der Familie des Obertribunalsrats ist diese Verwandtschaft in einem an mich gerichteten Briefe bestritten worden, was mich bestimmt hat, in dieser an und für sich gleichgiltigen Sache, lediglich um eines gewissen gesellschaftlichen und kulturhistorischen Interesses willen, zu recherchieren. Nach diesen Recherchen bleibt es so, wie vorstehend im Text erzählt; mindestens steht Meinung gegen
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[374/0383] Fünftes Kapitel. Leo Goldammer. Heinrich Smidt. Hugo von Blomberg. Schulrat Methfessel. Leo Goldammer (Hans Sachs) kam, wie so viele Vereinsgenossen, um 1848 in den Tunnel und fand dort schon einen Goldammer vor. Dieser ältere Goldammer war ein Obertribunalsrat und hatte für den neu Hinzukommenden, der Bäcker war, nicht allzu viel übrig. Wäre dieser neu Hinzukommende bloß ein Namensvetter gewesen, so hätte sich über das „heitere Spiel des Zufalls“ lachen lassen, aber der neue Goldammer war kein Namensvetter, sondern ein richtiger Vetter, Großvaters-Brudersohn. Und das störte denn doch *). *) Seitens der Familie des Obertribunalsrats ist diese Verwandtschaft in einem an mich gerichteten Briefe bestritten worden, was mich bestimmt hat, in dieser an und für sich gleichgiltigen Sache, lediglich um eines gewissen gesellschaftlichen und kulturhistorischen Interesses willen, zu recherchieren. Nach diesen Recherchen bleibt es so, wie vorstehend im Text erzählt; mindestens steht Meinung gegen

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Theodor Fontane-Arbeitsstelle der Georg-August-Universität Göttingen, Theodor Fontane: Große Brandenburger Ausgabe (GBA): Bereitstellung der Texttranskription (mit freundlicher Genehmigung des Aufbau-Verlags Berlin). (2018-07-25T10:02:20Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Rahel Gajaneh Hartz: Bearbeitung der digitalen Edition. (2018-07-25T10:02:20Z)

Weitere Informationen:

Theodor Fontane: Von Zwanzig bis Dreißig. Autobiographisches. Hrsg. von der Theodor Fontane-Arbeitsstelle, Universität Göttingen. Bandbearbeiter: Wolfgang Rasch. Berlin 2014 [= Große Brandenburger Ausgabe, Das autobiographische Werk, Bd. 3]: Bereitstellung der Texttranskription (mit freundlicher Genehmigung des Aufbau-Verlags Berlin).

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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Von Zwanzig bis Dreißig. 1. Aufl. Berlin, 1898, S. 374. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_zwanzig_1898/383>, abgerufen am 22.11.2024.