Am Abend desselben Tages traf Innstetten wieder in Berlin ein. Er war mit dem Wagen, den er innerhalb der Dünen an dem Querwege zurück¬ gelassen hatte, direkt nach der Bahnstation gefahren, ohne Kessin noch einmal zu berühren, dabei den beiden Sekundanten die Meldung an die Behörden überlassend. Unterwegs (er war allein im Coupe) hing er, alles noch 'mal überdenkend, dem Geschehenen nach; es waren dieselben Gedanken wie zwei Tage zuvor, nur daß sie jetzt den umgekehrten Gang gingen und mit der Überzeugtheit von seinem Recht und seiner Pflicht anfingen, um mit Zweifeln daran auf¬ zuhören. "Schuld, wenn sie überhaupt 'was ist, ist nicht an Ort und Stunde gebunden und kann nicht hinfällig werden von heute auf morgen. Schuld verlangt Sühne; das hat einen Sinn. Aber Ver¬ jährung ist etwas Halbes, etwas Schwächliches, zum mindesten 'was Prosaisches." Und er richtete sich
Neunundzwanzigſtes Kapitel.
Am Abend desſelben Tages traf Innſtetten wieder in Berlin ein. Er war mit dem Wagen, den er innerhalb der Dünen an dem Querwege zurück¬ gelaſſen hatte, direkt nach der Bahnſtation gefahren, ohne Keſſin noch einmal zu berühren, dabei den beiden Sekundanten die Meldung an die Behörden überlaſſend. Unterwegs (er war allein im Coupé) hing er, alles noch 'mal überdenkend, dem Geſchehenen nach; es waren dieſelben Gedanken wie zwei Tage zuvor, nur daß ſie jetzt den umgekehrten Gang gingen und mit der Überzeugtheit von ſeinem Recht und ſeiner Pflicht anfingen, um mit Zweifeln daran auf¬ zuhören. „Schuld, wenn ſie überhaupt 'was iſt, iſt nicht an Ort und Stunde gebunden und kann nicht hinfällig werden von heute auf morgen. Schuld verlangt Sühne; das hat einen Sinn. Aber Ver¬ jährung iſt etwas Halbes, etwas Schwächliches, zum mindeſten 'was Proſaiſches.“ Und er richtete ſich
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Neunundzwanzigſtes Kapitel.
Am Abend desſelben Tages traf Innſtetten
wieder in Berlin ein. Er war mit dem Wagen, den
er innerhalb der Dünen an dem Querwege zurück¬
gelaſſen hatte, direkt nach der Bahnſtation gefahren,
ohne Keſſin noch einmal zu berühren, dabei den
beiden Sekundanten die Meldung an die Behörden
überlaſſend. Unterwegs (er war allein im Coupé)
hing er, alles noch 'mal überdenkend, dem Geſchehenen
nach; es waren dieſelben Gedanken wie zwei Tage
zuvor, nur daß ſie jetzt den umgekehrten Gang gingen
und mit der Überzeugtheit von ſeinem Recht und
ſeiner Pflicht anfingen, um mit Zweifeln daran auf¬
zuhören. „Schuld, wenn ſie überhaupt 'was iſt, iſt
nicht an Ort und Stunde gebunden und kann nicht
hinfällig werden von heute auf morgen. Schuld
verlangt Sühne; das hat einen Sinn. Aber Ver¬
jährung iſt etwas Halbes, etwas Schwächliches, zum
mindeſten 'was Proſaiſches.“ Und er richtete ſich
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Fontane, Theodor: Effi Briest. Berlin, 1896, S. [425]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_briest_1896/434>, abgerufen am 24.11.2024.
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