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Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863.

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ungnädigen Worten aus dem brandenburgischen Dienst entließ:
"Se. kurfürstliche Durchlaucht haben Sich unterthänigst referiren
und in Dero Geheimen Rath vortragen lassen: was Dero würk-
lich Geheimer Kriegsrath und General-Feldmarschall-Lieutenant, der
von Schöningen, sub. dato Weißen-See bei Berlin den 11. Juni
gehorsamst supplicirt und gebeten. Wohin denn S. K. Durch-
laucht Sich dahin nochmalen in Gnaden erklären: daß Sie nicht
unterlassen werden, in den zwischen gemeldetem Feldmarschall-
Lieutenant und dem General-Lieutenant von Barfus entstandenen
Mißhelligkeiten gebührende Justiz administriren und solche rechtlich
untersuchen, erörtern und dediciren zu lassen. Daß aber S. K.
Durchlaucht Dero General-Lieutenant des von Barfusen Person
zu Dero Diensten bei Ihrer Armee indessen zu employiren resol-
viret, dessen haben Se. kurfürstliche Durchlaucht sowohl wegen
deren hohen Interesse und Diensten, als auch in Consideration
seiner, des von Barfusen, bisher observirten unterthänigsten Con-
duite und sonsten bewegende Ursachen gehabt und lassen es auch
darbei nochmalen gnädigst bewenden, können Sich auch darunter
von Niemanden Ziel noch Maaß setzen oder vorschreiben lassen.
Sie wollen aber auch dem Feldmarschall von Schöning nicht
wehren, sondern ihm vielmehr auch gnädigst erlauben, in einiger
auswärtiger alliirter Potentaten Dienste, welche Deroselben und
der guten Sache nicht zuwider sein, interimsweise zu treten,
wenn er vorher dieselbe wird namhaft gemachet haben. -- In-
dessen wiederholen Sr. kurfürstliche Durchlaucht Dero früher er-
gangene gnädigste Verordnung hiemit und befehlen dem General-
Feldmarschall-Lieutenant von Schöning nochmalen gnädigst und
ernstlichst: sich nicht allein dero hiesigen Residenzstädte zu enthal-
ten, sondern auch aus bewegenden Ursachen, die so nahe daran
gelegenen Oerter zu meiden und sich daselbst nicht ferner aufhalten
oder finden zu lassen.

Cölln a. d. Spree, den 17. Juni 1690.

Friedrich.
gegengez. Eberhardt v. Danckelmann."


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ungnädigen Worten aus dem brandenburgiſchen Dienſt entließ:
„Se. kurfürſtliche Durchlaucht haben Sich unterthänigſt referiren
und in Dero Geheimen Rath vortragen laſſen: was Dero würk-
lich Geheimer Kriegsrath und General-Feldmarſchall-Lieutenant, der
von Schöningen, sub. dato Weißen-See bei Berlin den 11. Juni
gehorſamſt ſupplicirt und gebeten. Wohin denn S. K. Durch-
laucht Sich dahin nochmalen in Gnaden erklären: daß Sie nicht
unterlaſſen werden, in den zwiſchen gemeldetem Feldmarſchall-
Lieutenant und dem General-Lieutenant von Barfus entſtandenen
Mißhelligkeiten gebührende Juſtiz adminiſtriren und ſolche rechtlich
unterſuchen, erörtern und dediciren zu laſſen. Daß aber S. K.
Durchlaucht Dero General-Lieutenant des von Barfuſen Perſon
zu Dero Dienſten bei Ihrer Armee indeſſen zu employiren reſol-
viret, deſſen haben Se. kurfürſtliche Durchlaucht ſowohl wegen
deren hohen Intereſſe und Dienſten, als auch in Conſideration
ſeiner, des von Barfuſen, bisher obſervirten unterthänigſten Con-
duite und ſonſten bewegende Urſachen gehabt und laſſen es auch
darbei nochmalen gnädigſt bewenden, können Sich auch darunter
von Niemanden Ziel noch Maaß ſetzen oder vorſchreiben laſſen.
Sie wollen aber auch dem Feldmarſchall von Schöning nicht
wehren, ſondern ihm vielmehr auch gnädigſt erlauben, in einiger
auswärtiger alliirter Potentaten Dienſte, welche Deroſelben und
der guten Sache nicht zuwider ſein, interimsweiſe zu treten,
wenn er vorher dieſelbe wird namhaft gemachet haben. — In-
deſſen wiederholen Sr. kurfürſtliche Durchlaucht Dero früher er-
gangene gnädigſte Verordnung hiemit und befehlen dem General-
Feldmarſchall-Lieutenant von Schöning nochmalen gnädigſt und
ernſtlichſt: ſich nicht allein dero hieſigen Reſidenzſtädte zu enthal-
ten, ſondern auch aus bewegenden Urſachen, die ſo nahe daran
gelegenen Oerter zu meiden und ſich daſelbſt nicht ferner aufhalten
oder finden zu laſſen.

Cölln a. d. Spree, den 17. Juni 1690.

Friedrich.
gegengez. Eberhardt v. Danckelmann.“


3*
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[35/0047] ungnädigen Worten aus dem brandenburgiſchen Dienſt entließ: „Se. kurfürſtliche Durchlaucht haben Sich unterthänigſt referiren und in Dero Geheimen Rath vortragen laſſen: was Dero würk- lich Geheimer Kriegsrath und General-Feldmarſchall-Lieutenant, der von Schöningen, sub. dato Weißen-See bei Berlin den 11. Juni gehorſamſt ſupplicirt und gebeten. Wohin denn S. K. Durch- laucht Sich dahin nochmalen in Gnaden erklären: daß Sie nicht unterlaſſen werden, in den zwiſchen gemeldetem Feldmarſchall- Lieutenant und dem General-Lieutenant von Barfus entſtandenen Mißhelligkeiten gebührende Juſtiz adminiſtriren und ſolche rechtlich unterſuchen, erörtern und dediciren zu laſſen. Daß aber S. K. Durchlaucht Dero General-Lieutenant des von Barfuſen Perſon zu Dero Dienſten bei Ihrer Armee indeſſen zu employiren reſol- viret, deſſen haben Se. kurfürſtliche Durchlaucht ſowohl wegen deren hohen Intereſſe und Dienſten, als auch in Conſideration ſeiner, des von Barfuſen, bisher obſervirten unterthänigſten Con- duite und ſonſten bewegende Urſachen gehabt und laſſen es auch darbei nochmalen gnädigſt bewenden, können Sich auch darunter von Niemanden Ziel noch Maaß ſetzen oder vorſchreiben laſſen. Sie wollen aber auch dem Feldmarſchall von Schöning nicht wehren, ſondern ihm vielmehr auch gnädigſt erlauben, in einiger auswärtiger alliirter Potentaten Dienſte, welche Deroſelben und der guten Sache nicht zuwider ſein, interimsweiſe zu treten, wenn er vorher dieſelbe wird namhaft gemachet haben. — In- deſſen wiederholen Sr. kurfürſtliche Durchlaucht Dero früher er- gangene gnädigſte Verordnung hiemit und befehlen dem General- Feldmarſchall-Lieutenant von Schöning nochmalen gnädigſt und ernſtlichſt: ſich nicht allein dero hieſigen Reſidenzſtädte zu enthal- ten, ſondern auch aus bewegenden Urſachen, die ſo nahe daran gelegenen Oerter zu meiden und ſich daſelbſt nicht ferner aufhalten oder finden zu laſſen. Cölln a. d. Spree, den 17. Juni 1690. Friedrich. gegengez. Eberhardt v. Danckelmann.“ 3*

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Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




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Zitationshilfe: Fontane, Theodor: Wanderungen durch die Mark Brandenburg. Bd. 2: Das Oderland. Berlin, 1863, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fontane_brandenburg02_1863/47>, abgerufen am 27.11.2024.