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Finen, Eberhard: Die Rechte des Herrn, ein Lied im Hause der Weyland durchlauchtigsten ... Frauen Sophia Eleonora, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Käyserl. Freyen Stiffts Gandersheim Canonissin, nach dero höchst-seeligsten Absterben zu erbaulicher Andacht anderer frommen Christen, auf hohen gnädigsten Befehl zum Druck befördert. Braunschweig, 1713.

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bohren1. Sam. II, 1. 2. Chron. V, 13./ zu Salomons Zeiten und an dessen Hofe war die Ticht- und Singe-Kunst sehr hoch gestiegen; Jes. XXXVIII.und Hißkias sang ein schönes Lied / da er von seiner Kranckheit genesen. In der Kirchen N. Testaments hat sich der Fürst des Lebens selbst des Singens nicht geschämet / sondern dem David seine Lieder / das grosse Matth. XXVII, 36.Halleluja nach gehaltenen Oster-Mahl mit seinen Jüngern nachgesungen. Und ob zwar Anfangs nicht viel Edle sich zu Christo bekandt / und folglich Christi Rechte zu Liedern in ihren Häusern werden lassen; Jedennoch so bald Cron und Purpur / Thron und Scepter sich zu den Füssen des gekreutzigten geleget / musten die Rechte des HErrn wie in denen GOttes Häusern / so auch in denen Pallästen zu Liedern werden. Constantinus M. soll selbst die Lieder angestimmet; Theophilus ein Griechi-

bohren1. Sam. II, 1. 2. Chron. V, 13./ zu Salomons Zeiten und an dessen Hofe war die Ticht- und Singe-Kunst sehr hoch gestiegen; Jes. XXXVIII.und Hißkias sang ein schönes Lied / da er von seiner Kranckheit genesen. In der Kirchen N. Testaments hat sich der Fürst des Lebens selbst des Singens nicht geschämet / sondern dem David seine Lieder / das grosse Matth. XXVII, 36.Halleluja nach gehaltenen Oster-Mahl mit seinen Jüngern nachgesungen. Und ob zwar Anfangs nicht viel Edle sich zu Christo bekandt / und folglich Christi Rechte zu Liedern in ihren Häusern werden lassen; Jedennoch so bald Cron und Purpur / Thron und Scepter sich zu den Füssen des gekreutzigten geleget / musten die Rechte des HErrn wie in denen GOttes Häusern / so auch in denen Pallästen zu Liedern werden. Constantinus M. soll selbst die Lieder angestimmet; Theophilus ein Griechi-

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[8/0012] bohren / zu Salomons Zeiten und an dessen Hofe war die Ticht- und Singe-Kunst sehr hoch gestiegen; und Hißkias sang ein schönes Lied / da er von seiner Kranckheit genesen. In der Kirchen N. Testaments hat sich der Fürst des Lebens selbst des Singens nicht geschämet / sondern dem David seine Lieder / das grosse Halleluja nach gehaltenen Oster-Mahl mit seinen Jüngern nachgesungen. Und ob zwar Anfangs nicht viel Edle sich zu Christo bekandt / und folglich Christi Rechte zu Liedern in ihren Häusern werden lassen; Jedennoch so bald Cron und Purpur / Thron und Scepter sich zu den Füssen des gekreutzigten geleget / musten die Rechte des HErrn wie in denen GOttes Häusern / so auch in denen Pallästen zu Liedern werden. Constantinus M. soll selbst die Lieder angestimmet; Theophilus ein Griechi- 1. Sam. II, 1. 2. Chron. V, 13. Jes. XXXVIII. Matth. XXVII, 36.

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Die Rechte des Herrn, ein Lied im Hause der Weyland durchlauchtigsten ... Frauen Sophia Eleonora, Hertzogin zu Braunschweig und Lüneburg, Käyserl. Freyen Stiffts Gandersheim Canonissin, nach dero höchst-seeligsten Absterben zu erbaulicher Andacht anderer frommen Christen, auf hohen gnädigsten Befehl zum Druck befördert. Braunschweig, 1713, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_rechte_1713/12>, abgerufen am 08.05.2024.