Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716].
Wohl dem! der kommt zur Ruh nach überstandnen Plagen / Sieht noch bey hoher Sonn den Abend seiner Last / Und legt den matten Leib zur angenehmen Rast / Den Geist in GOttes Hand / und kan mit Freuden sagen: Würff' mir die eitle Welt ihr Köstliches gleich zu / Gäb sie doch nichts als Last. Wohl dem! der kommt zur Ruh. Dein Köstliches war Müh / Wohlseliger / zu schätzen. Beym Hof-Gericht und Stifft / auch vielen in der Stadt / Kammst Du stets Arbeits-voll zu Hülff mit Rath und That / Biß Dich ein langer Schmertz must in die Grufft versetzen. Nun ist die Mühe hin / der Schmertz vorbey / und Du Geneust das Köstlichste. Wohl Dir! Du bist zur Ruh. Hierdurch wolte dem Wohlseligen Herrn Hof-Gerichts-Assessori nach überstandener vieler Arbeit und langem Siechen-Bette zu der erlangten Ruhe gratuliren Joh. Nicol. Mertz / D. ES war ein froher Tag / als schon vor vielen Jahren Sie o Betrübteste / von Ihrem Edlen Dam / Ersuchet ward mit Ihm / in Liebe sich zu paaren / Was war doch wohl der Schluß / so Ihr ins Hertze kam? Im Hagen mag es mir! sprach Sie! nicht mehr behagen / Ich wils mit meinem Dam in Freud' und Leiden wagen. Dis war der feste Schluß! Sie wird es ja vergönnen / Daß es aufs neue hier Ihr werde fürgestellt. Wie wol ich fürchten mus / wenn Sie den Dam hört nennen / Und zwar wie er dahin / Sie fast zu Boden fält. Doch thu' ichs wie Sie weiß / nicht Ihren Schmertz zu mehren / Es ist drauf angesehn / dem Trauren nur zu wehren.
Wohl dem! der kommt zur Ruh nach überstandnen Plagen / Sieht noch bey hoher Sonn den Abend seiner Last / Und legt den matten Leib zur angenehmen Rast / Den Geist in GOttes Hand / und kan mit Freuden sagen: Würff’ mir die eitle Welt ihr Köstliches gleich zu / Gäb sie doch nichts als Last. Wohl dem! der kommt zur Ruh. Dein Köstliches war Müh / Wohlseliger / zu schätzen. Beym Hof-Gericht und Stifft / auch vielen in der Stadt / Kammst Du stets Arbeits-voll zu Hülff mit Rath und That / Biß Dich ein langer Schmertz must in die Grufft versetzen. Nun ist die Mühe hin / der Schmertz vorbey / und Du Geneust das Köstlichste. Wohl Dir! Du bist zur Ruh. Hierdurch wolte dem Wohlseligen Herrn Hof-Gerichts-Assessori nach überstandener vieler Arbeit und langem Siechen-Bette zu der erlangten Ruhe gratuliren Joh. Nicol. Mertz / D. ES war ein froher Tag / als schon vor vielen Jahren Sie ô Betrübteste / von Ihrem Edlen Dam / Ersuchet ward mit Ihm / in Liebe sich zu paaren / Was war doch wohl der Schluß / so Ihr ins Hertze kam? Im Hagen mag es mir! sprach Sie! nicht mehr behagen / Ich wils mit meinem Dam in Freud’ und Leiden wagen. Dis war der feste Schluß! Sie wird es ja vergönnen / Daß es aufs neue hier Ihr werde fürgestellt. Wie wol ich fürchten mus / wenn Sie den Dam hört neñen / Und zwar wie er dahin / Sie fast zu Boden fält. Doch thu’ ichs wie Sie weiß / nicht Ihren Schmertz zu mehren / Es ist drauf angesehn / dem Trauren nur zu wehren.<TEI> <text> <body> <div> <l><pb facs="#f0062"/> Wohl dem! der kommt zur Ruh nach überstandnen Plagen / Sieht noch bey hoher Sonn den Abend seiner Last / Und legt den matten Leib zur angenehmen Rast / Den Geist in GOttes Hand / und kan mit Freuden sagen: Würff’ mir die eitle Welt ihr Köstliches gleich zu / Gäb sie doch nichts als Last. Wohl dem! der kommt zur Ruh.</l> <l>Dein Köstliches war Müh / Wohlseliger / zu schätzen. Beym Hof-Gericht und Stifft / auch vielen in der Stadt / Kammst Du stets Arbeits-voll zu Hülff mit Rath und That / Biß Dich ein langer Schmertz must in die Grufft versetzen. Nun ist die Mühe hin / der Schmertz vorbey / und Du Geneust das Köstlichste. Wohl Dir! Du bist zur Ruh.</l> <p>Hierdurch wolte dem Wohlseligen Herrn Hof-Gerichts-Assessori nach überstandener vieler Arbeit und langem Siechen-Bette zu der erlangten Ruhe gratuliren</p> <p>Joh. Nicol. Mertz / D.</p> <l>ES war ein froher Tag / als schon vor vielen Jahren Sie ô Betrübteste / von Ihrem Edlen Dam / Ersuchet ward mit Ihm / in Liebe sich zu paaren / Was war doch wohl der Schluß / so Ihr ins Hertze kam? Im Hagen mag es mir! sprach Sie! nicht mehr behagen / Ich wils mit meinem Dam in Freud’ und Leiden wagen.</l> <l>Dis war der feste Schluß! Sie wird es ja vergönnen / Daß es aufs neue hier Ihr werde fürgestellt. Wie wol ich fürchten mus / wenn Sie den Dam hört neñen / Und zwar wie er dahin / Sie fast zu Boden fält. Doch thu’ ichs wie Sie weiß / nicht Ihren Schmertz zu mehren / Es ist drauf angesehn / dem Trauren nur zu wehren.</l> </div> </body> </text> </TEI> [0062]
Wohl dem! der kommt zur Ruh nach überstandnen Plagen / Sieht noch bey hoher Sonn den Abend seiner Last / Und legt den matten Leib zur angenehmen Rast / Den Geist in GOttes Hand / und kan mit Freuden sagen: Würff’ mir die eitle Welt ihr Köstliches gleich zu / Gäb sie doch nichts als Last. Wohl dem! der kommt zur Ruh. Dein Köstliches war Müh / Wohlseliger / zu schätzen. Beym Hof-Gericht und Stifft / auch vielen in der Stadt / Kammst Du stets Arbeits-voll zu Hülff mit Rath und That / Biß Dich ein langer Schmertz must in die Grufft versetzen. Nun ist die Mühe hin / der Schmertz vorbey / und Du Geneust das Köstlichste. Wohl Dir! Du bist zur Ruh. Hierdurch wolte dem Wohlseligen Herrn Hof-Gerichts-Assessori nach überstandener vieler Arbeit und langem Siechen-Bette zu der erlangten Ruhe gratuliren
Joh. Nicol. Mertz / D.
ES war ein froher Tag / als schon vor vielen Jahren Sie ô Betrübteste / von Ihrem Edlen Dam / Ersuchet ward mit Ihm / in Liebe sich zu paaren / Was war doch wohl der Schluß / so Ihr ins Hertze kam? Im Hagen mag es mir! sprach Sie! nicht mehr behagen / Ich wils mit meinem Dam in Freud’ und Leiden wagen. Dis war der feste Schluß! Sie wird es ja vergönnen / Daß es aufs neue hier Ihr werde fürgestellt. Wie wol ich fürchten mus / wenn Sie den Dam hört neñen / Und zwar wie er dahin / Sie fast zu Boden fält. Doch thu’ ichs wie Sie weiß / nicht Ihren Schmertz zu mehren / Es ist drauf angesehn / dem Trauren nur zu wehren.
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Zitationshilfe: | Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716], S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_damm_1716/62>, abgerufen am 16.02.2025. |