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Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716].

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ge Ehrte Herren Ihrem Ehe-Herrn dem Seel. Hof-Gerichts-Assessori, Herrn von Damm in einer öffentlichen Leich-Procession an dem Damm seines Grabes / (denn so nennet Demsterus in Antiquitatibus p. 1586. unter andern eine Art der Dämme Tumulum ex lignis, glebis & cespitibus; wie denn auch alle gehäuffte Dinge / darunter die Gräber mit begriffen / Aggeres genennet werden / davon Isidorus Hispal. in Origin. p. 371. setzet: Agger, der Damm / est cujuslibet rei acervatio) die letzte Ehre erwiesen haben. Sie ist dafür empfindlichst afficiret / und wünschet mit ihren Kindern mit danckbarlichen Hertzen / Gelegenheit zu haben / Ihnen allerseits / als einer rechtschaffenen Christin zustehet / von Hertzen zu dienen. Die Ehre / die Sie darunter genossen / ist groß / ist rühmlich / ist in Ihren Hertzen angeschrieben / und Ich in Ihren und aller Angehörigen und Anverwandten Nahmen setze bey einen jeden Damm / den hinkünfftig Meine Hochge Ehrte Herren / GOTT gebe glücklich / vorbey passiren werden / dis Denckmahl:

Es dancket sehr die Frau von Damm Und wünschet Seegen jeden Stamm!

ge Ehrte Herren Ihrem Ehe-Herrn dem Seel. Hof-Gerichts-Assessori, Herrn von Damm in einer öffentlichen Leich-Procession an dem Damm seines Grabes / (denn so nennet Demsterus in Antiquitatibus p. 1586. unter andern eine Art der Dämme Tumulum ex lignis, glebis & cespitibus; wie denn auch alle gehäuffte Dinge / darunter die Gräber mit begriffen / Aggeres genennet werden / davon Isidorus Hispal. in Origin. p. 371. setzet: Agger, der Damm / est cujuslibet rei acervatio) die letzte Ehre erwiesen haben. Sie ist dafür empfindlichst afficiret / und wünschet mit ihren Kindern mit danckbarlichen Hertzen / Gelegenheit zu haben / Ihnen allerseits / als einer rechtschaffenen Christin zustehet / von Hertzen zu dienen. Die Ehre / die Sie darunter genossen / ist groß / ist rühmlich / ist in Ihren Hertzen angeschrieben / und Ich in Ihren und aller Angehörigen und Anverwandten Nahmen setze bey einen jeden Damm / den hinkünfftig Meine Hochge Ehrte Herren / GOTT gebe glücklich / vorbey passiren werden / dis Denckmahl:

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[50/0056] ge Ehrte Herren Ihrem Ehe-Herrn dem Seel. Hof-Gerichts-Assessori, Herrn von Damm in einer öffentlichen Leich-Procession an dem Damm seines Grabes / (denn so nennet Demsterus in Antiquitatibus p. 1586. unter andern eine Art der Dämme Tumulum ex lignis, glebis & cespitibus; wie denn auch alle gehäuffte Dinge / darunter die Gräber mit begriffen / Aggeres genennet werden / davon Isidorus Hispal. in Origin. p. 371. setzet: Agger, der Damm / est cujuslibet rei acervatio) die letzte Ehre erwiesen haben. Sie ist dafür empfindlichst afficiret / und wünschet mit ihren Kindern mit danckbarlichen Hertzen / Gelegenheit zu haben / Ihnen allerseits / als einer rechtschaffenen Christin zustehet / von Hertzen zu dienen. Die Ehre / die Sie darunter genossen / ist groß / ist rühmlich / ist in Ihren Hertzen angeschrieben / und Ich in Ihren und aller Angehörigen und Anverwandten Nahmen setze bey einen jeden Damm / den hinkünfftig Meine Hochge Ehrte Herren / GOTT gebe glücklich / vorbey passiren werden / dis Denckmahl: Es dancket sehr die Frau von Damm Und wünschet Seegen jeden Stamm!

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716], S. 50. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_damm_1716/56>, abgerufen am 27.04.2024.