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Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716].

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Anno 1702. ist Er zum Syndico, und Anno 1704. zum Vice-Domino dieses Fürstl. Stiffts St. Blasii erwählet. Mit was vor embsiger und diesem Löbl. Stifft höchstzuträglicher Sorgfalt und Bemühunge der Wolseelige solche Aempter verwaltet / liegt am Tage / und darff keiner weitläufftigen Ausführung; Deßwegen denn auch sein Gedächtniß bey Zeitigen und künfftigen Membris dieses Capituli in rühmlichsten Andencken bleiben wird.

Seinen Ehestandt betreffend / so hat ihm der Wolseelige Herr Assessor zuforderst Anno 1692. den 7. Jan. die Weyland Hoch Edle / Viel Ehr- und Tugendbegabte Jungfer Catharinen Elisabeth von Damms / Seel. Herrn Christoph von Damms / fürnehmen Patricii älteste Jungfer Tochter durch Priesterliche copulation antrauen lassen / mit welcher Er zwar eine friedliche / und mit zween Söhnen gesegnete / aber nach GOttes heiligen Willen sehr kurtze Ehe geführet / massen diese seine Wehrteste Ehe-Liebste den 2. Aprilis 1695. durch einen seeligen Todt sich von ihm geschieden; Wodurch Er denn in ein höchst-empfindliches Leydwesen gesetzet / und solches dadurch schmertzlich vergrössert worden / als Derselben der mit Ihr gezeugte älteste Sohn / Christoph Carl, bald in die Ewigkeit nachgefolget / und nur der jüngste Sohn / August Friedrich, welcher anitzo zu Rostock studirens halber sich auf hält / und daselbst die höchst-betrübte Zeitung von den gar zu frühzeitigen Absterben seines Seel. Herrn Vatters erfahren müssen / am Leben blieben; Dabey ihm denn GOTT nach seinen heiligen Willen fristen / seine Studia gesegnen / zu allen Guten mit seinen Geist regieren / und vor allen Unfall gnädigst behüten / und in die rühmlichen Fußstapffen Seines seeligen Herrn Vatters wolle treten lassen.

Anno 1702. ist Er zum Syndico, und Anno 1704. zum Vice-Domino dieses Fürstl. Stiffts St. Blasii erwählet. Mit was vor embsiger und diesem Löbl. Stifft höchstzuträglicher Sorgfalt und Bemühunge der Wolseelige solche Aempter verwaltet / liegt am Tage / und darff keiner weitläufftigen Ausführung; Deßwegen denn auch sein Gedächtniß bey Zeitigen und künfftigen Membris dieses Capituli in rühmlichsten Andencken bleiben wird.

Seinen Ehestandt betreffend / so hat ihm der Wolseelige Herr Assessor zuforderst Anno 1692. den 7. Jan. die Weyland Hoch Edle / Viel Ehr- und Tugendbegabte Jungfer Catharinen Elisabeth von Damms / Seel. Herrn Christoph von Damms / fürnehmen Patricii älteste Jungfer Tochter durch Priesterliche copulation antrauen lassen / mit welcher Er zwar eine friedliche / und mit zween Söhnen gesegnete / aber nach GOttes heiligen Willen sehr kurtze Ehe geführet / massen diese seine Wehrteste Ehe-Liebste den 2. Aprilis 1695. durch einen seeligen Todt sich von ihm geschieden; Wodurch Er denn in ein höchst-empfindliches Leydwesen gesetzet / und solches dadurch schmertzlich vergrössert worden / als Derselben der mit Ihr gezeugte älteste Sohn / Christoph Carl, bald in die Ewigkeit nachgefolget / und nur der jüngste Sohn / August Friedrich, welcher anitzo zu Rostock studirens halber sich auf hält / und daselbst die höchst-betrübte Zeitung von den gar zu frühzeitigen Absterben seines Seel. Herrn Vatters erfahren müssen / am Leben blieben; Dabey ihm denn GOTT nach seinen heiligen Willen fristen / seine Studia gesegnen / zu allen Guten mit seinen Geist regieren / und vor allen Unfall gnädigst behüten / und in die rühmlichen Fußstapffen Seines seeligen Herrn Vatters wolle treten lassen.

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        <p>Seinen Ehestandt betreffend / so hat ihm der Wolseelige Herr Assessor zuforderst                      Anno 1692. den 7. Jan. die Weyland Hoch Edle / Viel Ehr- und Tugendbegabte                      Jungfer Catharinen Elisabeth von Damms / Seel. Herrn Christoph von Damms /                      fürnehmen Patricii älteste Jungfer Tochter durch Priesterliche copulation                      antrauen lassen / mit welcher Er zwar eine friedliche / und mit zween Söhnen                      gesegnete / aber nach GOttes heiligen Willen sehr kurtze Ehe geführet / massen                      diese seine Wehrteste Ehe-Liebste den 2. Aprilis 1695. durch einen seeligen Todt                      sich von ihm geschieden; Wodurch Er denn in ein höchst-empfindliches Leydwesen                      gesetzet / und solches dadurch schmertzlich vergrössert worden / als Derselben                      der mit Ihr gezeugte älteste Sohn / Christoph Carl, bald in die Ewigkeit                      nachgefolget / und nur der jüngste Sohn / August Friedrich, welcher anitzo zu                      Rostock studirens halber sich auf hält / und daselbst die höchst-betrübte                      Zeitung von den gar zu frühzeitigen Absterben seines Seel. Herrn Vatters                      erfahren müssen / am Leben blieben; Dabey ihm denn GOTT nach seinen heiligen                      Willen fristen / seine Studia gesegnen / zu allen Guten mit seinen Geist                      regieren / und vor allen Unfall gnädigst behüten / und in die rühmlichen                      Fußstapffen Seines seeligen Herrn Vatters wolle treten lassen.</p>
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[29/0035] Anno 1702. ist Er zum Syndico, und Anno 1704. zum Vice-Domino dieses Fürstl. Stiffts St. Blasii erwählet. Mit was vor embsiger und diesem Löbl. Stifft höchstzuträglicher Sorgfalt und Bemühunge der Wolseelige solche Aempter verwaltet / liegt am Tage / und darff keiner weitläufftigen Ausführung; Deßwegen denn auch sein Gedächtniß bey Zeitigen und künfftigen Membris dieses Capituli in rühmlichsten Andencken bleiben wird. Seinen Ehestandt betreffend / so hat ihm der Wolseelige Herr Assessor zuforderst Anno 1692. den 7. Jan. die Weyland Hoch Edle / Viel Ehr- und Tugendbegabte Jungfer Catharinen Elisabeth von Damms / Seel. Herrn Christoph von Damms / fürnehmen Patricii älteste Jungfer Tochter durch Priesterliche copulation antrauen lassen / mit welcher Er zwar eine friedliche / und mit zween Söhnen gesegnete / aber nach GOttes heiligen Willen sehr kurtze Ehe geführet / massen diese seine Wehrteste Ehe-Liebste den 2. Aprilis 1695. durch einen seeligen Todt sich von ihm geschieden; Wodurch Er denn in ein höchst-empfindliches Leydwesen gesetzet / und solches dadurch schmertzlich vergrössert worden / als Derselben der mit Ihr gezeugte älteste Sohn / Christoph Carl, bald in die Ewigkeit nachgefolget / und nur der jüngste Sohn / August Friedrich, welcher anitzo zu Rostock studirens halber sich auf hält / und daselbst die höchst-betrübte Zeitung von den gar zu frühzeitigen Absterben seines Seel. Herrn Vatters erfahren müssen / am Leben blieben; Dabey ihm denn GOTT nach seinen heiligen Willen fristen / seine Studia gesegnen / zu allen Guten mit seinen Geist regieren / und vor allen Unfall gnädigst behüten / und in die rühmlichen Fußstapffen Seines seeligen Herrn Vatters wolle treten lassen.

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716], S. 29. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_damm_1716/35>, abgerufen am 20.04.2024.