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Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716].

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verleiben / auch von zarter Kindheit an vor dessen Erziehung möglichste Sorge getragen.

Weil aber dem grossen GOtt gefallen dem Wolseeligen das Creutzes-Joch gar frühe aufzulegen / indem Er Ihn in Siebenden Jahr zum Vatterlosen Weysen werden lassen / hat Dessen seel. Groß-Herr-Vatter der Herr D. Schomerus die Erziehungs-Sorge der betrübten Mutter zu erleichtern / selbigen mit auf Lübeck genommen / ihm auch daselbst nebst seinen Herrn Sohn dem noch lebenden Fürstl. Mecklenburgischen Cantzeley-Director Schomero in der Furcht des HErrn / in der Erkäntniß GOttes und seines Heylandes / und übrigen Stücken der Christlichen Lehre / auferziehen / und so wol durch privat-Information als in dem öffentlichen Gymnasio unter dem damahligen Rectore Doctor Hinckelmann die fundamenta bonarum artium rühmlichst legen lassen.

Nachdem aber Wolgedachter dessen Groß-Herr Vater dienlich gefunden / daß dieser sein lieber Enckel und Pflege-Sohn zu höhern Studiis angeführet würde / hat er Denselben zugleich mit itztbemeldeten seinen Herrn Sohn auf die Unversität Rostock gesandt / und der Aufsicht seines ältern Sohns / des Weyland berühmten und um die Evangelische Kirche Höchstverdienten Theologi, Herrn Justi Jacobi Schomeri, S. S. Theol. Doctoris & Profess. publici und General-Superintendentis auch Fürstl. Mecklenburgischer Consistorial-Rath übergeben / bey dem er Tisch und Stuben / und nicht nur desselben eigene Information in der Theologie genossen / sondern auch nach dessen guten Rath Collegia Philosophica sowol als Juridica bey denen damahligen berühmten Professoribus, Doct. itzo Fürstl. Mecklenburgischer Cantzler Kleine etc. fleißig gesuchet / und wärenden auf besagter Universität zugebrachten Triennii gute Pofectus insonderheit in der Juris prudentz erlanget.

verleiben / auch von zarter Kindheit an vor dessen Erziehung möglichste Sorge getragen.

Weil aber dem grossen GOtt gefallen dem Wolseeligen das Creutzes-Joch gar frühe aufzulegen / indem Er Ihn in Siebenden Jahr zum Vatterlosen Weysen werden lassen / hat Dessen seel. Groß-Herr-Vatter der Herr D. Schomerus die Erziehungs-Sorge der betrübten Mutter zu erleichtern / selbigen mit auf Lübeck genom̃en / ihm auch daselbst nebst seinen Herrn Sohn dem noch lebenden Fürstl. Mecklenburgischen Cantzeley-Director Schomero in der Furcht des HErrn / in der Erkäntniß GOttes und seines Heylandes / und übrigen Stücken der Christlichen Lehre / auferziehen / und so wol durch privat-Information als in dem öffentlichen Gymnasio unter dem damahligen Rectore Doctor Hinckelmann die fundamenta bonarum artium rühmlichst legen lassen.

Nachdem aber Wolgedachter dessen Groß-Herr Vater dienlich gefunden / daß dieser sein lieber Enckel und Pflege-Sohn zu höhern Studiis angeführet würde / hat er Denselben zugleich mit itztbemeldeten seinen Herrn Sohn auf die Unversität Rostock gesandt / und der Aufsicht seines ältern Sohns / des Weyland berühmten und um die Evangelische Kirche Höchstverdienten Theologi, Herrn Justi Jacobi Schomeri, S. S. Theol. Doctoris & Profess. publici und General-Superintendentis auch Fürstl. Mecklenburgischer Consistorial-Rath übergeben / bey dem er Tisch und Stuben / und nicht nur desselben eigene Information in der Theologie genossen / sondern auch nach dessen guten Rath Collegia Philosophica sowol als Juridica bey denen damahligen berühmten Professoribus, Doct. itzo Fürstl. Mecklenburgischer Cantzler Kleine etc. fleißig gesuchet / und wärenden auf besagter Universität zugebrachten Triennii gute Pofectus insonderheit in der Juris prudentz erlanget.

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[27/0033] verleiben / auch von zarter Kindheit an vor dessen Erziehung möglichste Sorge getragen. Weil aber dem grossen GOtt gefallen dem Wolseeligen das Creutzes-Joch gar frühe aufzulegen / indem Er Ihn in Siebenden Jahr zum Vatterlosen Weysen werden lassen / hat Dessen seel. Groß-Herr-Vatter der Herr D. Schomerus die Erziehungs-Sorge der betrübten Mutter zu erleichtern / selbigen mit auf Lübeck genom̃en / ihm auch daselbst nebst seinen Herrn Sohn dem noch lebenden Fürstl. Mecklenburgischen Cantzeley-Director Schomero in der Furcht des HErrn / in der Erkäntniß GOttes und seines Heylandes / und übrigen Stücken der Christlichen Lehre / auferziehen / und so wol durch privat-Information als in dem öffentlichen Gymnasio unter dem damahligen Rectore Doctor Hinckelmann die fundamenta bonarum artium rühmlichst legen lassen. Nachdem aber Wolgedachter dessen Groß-Herr Vater dienlich gefunden / daß dieser sein lieber Enckel und Pflege-Sohn zu höhern Studiis angeführet würde / hat er Denselben zugleich mit itztbemeldeten seinen Herrn Sohn auf die Unversität Rostock gesandt / und der Aufsicht seines ältern Sohns / des Weyland berühmten und um die Evangelische Kirche Höchstverdienten Theologi, Herrn Justi Jacobi Schomeri, S. S. Theol. Doctoris & Profess. publici und General-Superintendentis auch Fürstl. Mecklenburgischer Consistorial-Rath übergeben / bey dem er Tisch und Stuben / und nicht nur desselben eigene Information in der Theologie genossen / sondern auch nach dessen guten Rath Collegia Philosophica sowol als Juridica bey denen damahligen berühmten Professoribus, Doct. itzo Fürstl. Mecklenburgischer Cantzler Kleine etc. fleißig gesuchet / und wärenden auf besagter Universität zugebrachten Triennii gute Pofectus insonderheit in der Juris prudentz erlanget.

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716], S. 27. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_damm_1716/33>, abgerufen am 24.04.2024.