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Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716].

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Erklärung.

GOtt hatte kurtz vor unsern itzt zu erklärenden Text / die herrliche Verheissung seinem Volck gethan / daß Er sich mit ewiger Gnade ihrer erbarmen wolte; und dabey angeführet / daß wie Er zur Zeit der Sündfluht einen Eyd geschwohren / daß dergleichen nicht wieder solte auf Erden kommen / und solcher Eydschwuhr nichts anders als ein Damm gewesen / der die allgemeine Zorn-Fluht aufgehalten / so solte auch die itzt ihnen verheissene Gnade ein solcher Damm seyn / und wenn alle Dämme einreissen / alle Berge und Hügel weichen würden / dennoch immer fest und unbeweglich stehen / und also zeiget Er nun in unsern Text den unbeweglichen Damm der Gläubigen.

Wir haben dabey um guter Ordnung willen auf zweyerley zu mercken:

(I.) Woraus dieser Damm bestehe.

(II.) Wie fest er stehe.

Was das Erste betrifft / so bestehet dieser unbewegliche Damm der Gläubigen aus der Gnade und den Gnaden-Bunde GOttes. Der Bau-Meister / welcher ihn daraus erbauet / giebt Sich selber an / wenn es heist: Spricht der HErr / dein Erbarmer. Diese letzten Worte des Textes wollen zuerst betrachtet seyn; Denn nach der Ordnung lautet es also: Der HErr dein Erbarmer spricht: Es sollen wol Berge u. s. w. So ist es nun [fremdsprachliches Material] der HERR der grosse / starcke / und allmächtige GOTT.

Erklärung.

GOtt hatte kurtz vor unsern itzt zu erklärenden Text / die herrliche Verheissung seinem Volck gethan / daß Er sich mit ewiger Gnade ihrer erbarmen wolte; und dabey angeführet / daß wie Er zur Zeit der Sündfluht einen Eyd geschwohren / daß dergleichen nicht wieder solte auf Erden kommen / und solcher Eydschwuhr nichts anders als ein Damm gewesen / der die allgemeine Zorn-Fluht aufgehalten / so solte auch die itzt ihnen verheissene Gnade ein solcher Damm seyn / und wenn alle Dämme einreissen / alle Berge und Hügel weichen würden / dennoch immer fest und unbeweglich stehen / und also zeiget Er nun in unsern Text den unbeweglichen Damm der Gläubigen.

Wir haben dabey um guter Ordnung willen auf zweyerley zu mercken:

(I.) Woraus dieser Damm bestehe.

(II.) Wie fest er stehe.

Was das Erste betrifft / so bestehet dieser unbewegliche Damm der Gläubigen aus der Gnade und den Gnaden-Bunde GOttes. Der Bau-Meister / welcher ihn daraus erbauet / giebt Sich selber an / wenn es heist: Spricht der HErr / dein Erbarmer. Diese letzten Worte des Textes wollen zuerst betrachtet seyn; Deñ nach der Ordnung lautet es also: Der HErr dein Erbarmer spricht: Es sollen wol Berge u. s. w. So ist es nun [fremdsprachliches Material] der HERR der grosse / starcke / und allmächtige GOTT.

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[9/0015] Erklärung. GOtt hatte kurtz vor unsern itzt zu erklärenden Text / die herrliche Verheissung seinem Volck gethan / daß Er sich mit ewiger Gnade ihrer erbarmen wolte; und dabey angeführet / daß wie Er zur Zeit der Sündfluht einen Eyd geschwohren / daß dergleichen nicht wieder solte auf Erden kommen / und solcher Eydschwuhr nichts anders als ein Damm gewesen / der die allgemeine Zorn-Fluht aufgehalten / so solte auch die itzt ihnen verheissene Gnade ein solcher Damm seyn / und wenn alle Dämme einreissen / alle Berge und Hügel weichen würden / dennoch immer fest und unbeweglich stehen / und also zeiget Er nun in unsern Text den unbeweglichen Damm der Gläubigen. Wir haben dabey um guter Ordnung willen auf zweyerley zu mercken: (I.) Woraus dieser Damm bestehe. (II.) Wie fest er stehe. Was das Erste betrifft / so bestehet dieser unbewegliche Damm der Gläubigen aus der Gnade und den Gnaden-Bunde GOttes. Der Bau-Meister / welcher ihn daraus erbauet / giebt Sich selber an / wenn es heist: Spricht der HErr / dein Erbarmer. Diese letzten Worte des Textes wollen zuerst betrachtet seyn; Deñ nach der Ordnung lautet es also: Der HErr dein Erbarmer spricht: Es sollen wol Berge u. s. w. So ist es nun _ der HERR der grosse / starcke / und allmächtige GOTT.

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716], S. 9. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_damm_1716/15>, abgerufen am 19.04.2024.