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Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716].

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Eingang.

ICh brach dem Meer den Lauff mit meinem Damm / und setzte ihm Riegel und Thüre / und sprach: Biß hieher solt du kommen / und nicht weiter / hier sollen sich legen deine stoltze Wellen. Dieses A. Z. ist ein Stück aus der Predigt / welche der grosse GOtt selbst dem Hiob aus einem Wetter gehalten / zu lesen in dessen Creutz-Buch Cap. XXXVIII. v. 10. Wie in solcher gantzen Predigt / so auch in angeführten Worten wil GOtt wieder die alberne Beschuldigungen des ohnmächtigen Hiobs Seine Allmacht und Weißheit retten; hält ihm aber darinn fürnemlich vor / Die Bewunderungs-würdige Einschrenckung des wilden Meers und seiner Fluhten. Er nennet Erstlich die Schrancken und zeiget fürs andere derselben Wirckung. Die Schrancken heissen nach der Ubersetzung unsers seel. Herrn Lutheri: Damm / Riegel und Thüre. Die Hebräischen Worte [fremdsprachliches Material] übersetzen einige: Fregi decretum meum, statutum meum super illud. Ich habe eine stricte Ordre und Befehl demselben (dem Meer) gegeben / wie weit es sich ausbreiten oder ergiessen solle. Andere aber: Fregi portionem meam, pensum meum pro illo; Das ist: Ich habe vor das Meer gewisse Theile und Stücke des Erdbodens abgebrochen oder abgesondert / in welchen es sich enthalten / damit es sich behelffen / und nicht weiter kommen muß. Dieses kunte nun nicht anders geschehen / als durch starcke Dämme und Ufer / und nach dieser Ubersetzung hat der seel. Luth. den Sinn des Geistes recht getroffen; wenn es heist: Ich brach dem Meer den Lauff mit mei-

Eingang.

ICh brach dem Meer den Lauff mit meinem Damm / und setzte ihm Riegel und Thüre / und sprach: Biß hieher solt du kommen / und nicht weiter / hier sollen sich legen deine stoltze Wellen. Dieses A. Z. ist ein Stück aus der Predigt / welche der grosse GOtt selbst dem Hiob aus einem Wetter gehalten / zu lesen in dessen Creutz-Buch Cap. XXXVIII. v. 10. Wie in solcher gantzen Predigt / so auch in angeführten Worten wil GOtt wieder die alberne Beschuldigungen des ohnmächtigen Hiobs Seine Allmacht und Weißheit retten; hält ihm aber darinn fürnemlich vor / Die Bewunderungs-würdige Einschrenckung des wilden Meers und seiner Fluhten. Er nennet Erstlich die Schrancken und zeiget fürs andere derselben Wirckung. Die Schrancken heissen nach der Ubersetzung unsers seel. Herrn Lutheri: Damm / Riegel und Thüre. Die Hebräischen Worte [fremdsprachliches Material] übersetzen einige: Fregi decretum meum, statutum meum super illud. Ich habe eine stricte Ordre und Befehl demselben (dem Meer) gegeben / wie weit es sich ausbreiten oder ergiessen solle. Andere aber: Fregi portionem meam, pensum meum pro illo; Das ist: Ich habe vor das Meer gewisse Theile und Stücke des Erdbodens abgebrochen oder abgesondert / in welchen es sich enthalten / damit es sich behelffen / und nicht weiter kommen muß. Dieses kunte nun nicht anders geschehen / als durch starcke Dämme und Ufer / und nach dieser Ubersetzung hat der seel. Luth. den Siñ des Geistes recht getroffen; wenn es heist: Ich brach dem Meer den Lauff mit mei-

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[5/0011] Eingang. ICh brach dem Meer den Lauff mit meinem Damm / und setzte ihm Riegel und Thüre / und sprach: Biß hieher solt du kommen / und nicht weiter / hier sollen sich legen deine stoltze Wellen. Dieses A. Z. ist ein Stück aus der Predigt / welche der grosse GOtt selbst dem Hiob aus einem Wetter gehalten / zu lesen in dessen Creutz-Buch Cap. XXXVIII. v. 10. Wie in solcher gantzen Predigt / so auch in angeführten Worten wil GOtt wieder die alberne Beschuldigungen des ohnmächtigen Hiobs Seine Allmacht und Weißheit retten; hält ihm aber darinn fürnemlich vor / Die Bewunderungs-würdige Einschrenckung des wilden Meers und seiner Fluhten. Er nennet Erstlich die Schrancken und zeiget fürs andere derselben Wirckung. Die Schrancken heissen nach der Ubersetzung unsers seel. Herrn Lutheri: Damm / Riegel und Thüre. Die Hebräischen Worte _ übersetzen einige: Fregi decretum meum, statutum meum super illud. Ich habe eine stricte Ordre und Befehl demselben (dem Meer) gegeben / wie weit es sich ausbreiten oder ergiessen solle. Andere aber: Fregi portionem meam, pensum meum pro illo; Das ist: Ich habe vor das Meer gewisse Theile und Stücke des Erdbodens abgebrochen oder abgesondert / in welchen es sich enthalten / damit es sich behelffen / und nicht weiter kommen muß. Dieses kunte nun nicht anders geschehen / als durch starcke Dämme und Ufer / und nach dieser Ubersetzung hat der seel. Luth. den Siñ des Geistes recht getroffen; wenn es heist: Ich brach dem Meer den Lauff mit mei-

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Zitationshilfe: Finen, Eberhard: Der unbewegliche Damm der Gläubigen. Braunschweig, [1716], S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/finen_damm_1716/11>, abgerufen am 28.03.2024.