Fiedler, Konrad: Der Ursprung der künstlerischen Thätigkeit. Leipzig, 1887.7. Es erübrigt, hier noch einige Bemerkungen anzufügen Auf Grund der obigen Ausführungen könnte man 7. Es erübrigt, hier noch einige Bemerkungen anzufügen Auf Grund der obigen Ausführungen könnte man <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0160" n="[148]"/> <div n="1"> <head>7.<lb/></head> <p>Es erübrigt, hier noch einige Bemerkungen anzufügen<lb/> einestheils über das Verhältniß, in welchem jene künſt¬<lb/> leriſche Thätigkeit in dem oben entwickelten Sinne des<lb/> Wortes zu der thatſächlichen Kunſtübung ſteht, in der ſich<lb/> ja keineswegs immer jener Sinn lebendig erweiſt, anderen¬<lb/> theils über die Bedeutung, welche die Kunſt, ſofern ſie in<lb/> jenem Sinne verſtanden wird, für die geiſtige Verfaſſung<lb/> des Menſchen gewinnt. Indeſſen muß hier zuvörderſt<lb/> einem Mißverſtändniß begegnet werden.</p><lb/> <p>Auf Grund der obigen Ausführungen könnte man<lb/> ſich zu dem Schluß berechtigt glauben, daß jeder, ſei es<lb/> ausübenden, ſei es betrachtenden Beſchäftigung mit der<lb/> Kunſt, ſofern ihr nicht jener ausſchließliche Sinn inne¬<lb/> wohne, die Daſeinsberechtigung beſtritten werden müſſe.<lb/> Stellt man ſich nun vor, wie ſich ein allenthalben er¬<lb/> wachſendes, mit jeder Generation ſich erneuerndes Bedürf¬<lb/> niß des Bildens und Schaffens mit den verſchiedenſten<lb/> Zwecken verbindet, nach den verſchiedenſten Richtungen ſich<lb/> auslebt, wie mannichfaltig und fruchtbar auf der anderen<lb/> Seite die Bedeutung iſt, welche die Beſchäftigung mit der<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [[148]/0160]
7.
Es erübrigt, hier noch einige Bemerkungen anzufügen
einestheils über das Verhältniß, in welchem jene künſt¬
leriſche Thätigkeit in dem oben entwickelten Sinne des
Wortes zu der thatſächlichen Kunſtübung ſteht, in der ſich
ja keineswegs immer jener Sinn lebendig erweiſt, anderen¬
theils über die Bedeutung, welche die Kunſt, ſofern ſie in
jenem Sinne verſtanden wird, für die geiſtige Verfaſſung
des Menſchen gewinnt. Indeſſen muß hier zuvörderſt
einem Mißverſtändniß begegnet werden.
Auf Grund der obigen Ausführungen könnte man
ſich zu dem Schluß berechtigt glauben, daß jeder, ſei es
ausübenden, ſei es betrachtenden Beſchäftigung mit der
Kunſt, ſofern ihr nicht jener ausſchließliche Sinn inne¬
wohne, die Daſeinsberechtigung beſtritten werden müſſe.
Stellt man ſich nun vor, wie ſich ein allenthalben er¬
wachſendes, mit jeder Generation ſich erneuerndes Bedürf¬
niß des Bildens und Schaffens mit den verſchiedenſten
Zwecken verbindet, nach den verſchiedenſten Richtungen ſich
auslebt, wie mannichfaltig und fruchtbar auf der anderen
Seite die Bedeutung iſt, welche die Beſchäftigung mit der
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