gen revidirte, so hat er auch seine eignen, schon dem Publicum vorgelegten, Ueberzeu- gungen der Revision unterworfen. Ueber die Methode der Bearbeitung, über die An- ordnung des Ganzen und der einzelnen Theile, so wie auch über die Grenzen, die der Ver- fasser zwischen der Philosophie und dem Po- sitiven gezogen hat, darüber wird er vielleicht in einem besondern Schriftchen: Theorie der wissenschaftlichen Ausbildung des positiven pein- lichen Rechts, die Gründe vorlegen können.
Der Verfasser glaubt recht gethan zu ha- ben, dass er die Praxis (so sehr er auch dieses Polster der literarischen Trägheit, diese Stütze blinder Willkühr hasst) nicht ganz übergan- gen hat. Er wiess ihr aber grösstentheils ihre Stelle in den Noten an. Hier hat er es sich auch zuweilen erlaubt, wichtige Streitpunkte kurz zu erörtern und bedeutende, entweder
die
Vorrede.
gen revidirte, ſo hat er auch ſeine eignen, ſchon dem Publicum vorgelegten, Ueberzeu- gungen der Reviſion unterworfen. Ueber die Methode der Bearbeitung, über die An- ordnung des Ganzen und der einzelnen Theile, ſo wie auch über die Grenzen, die der Ver- faſſer zwiſchen der Philoſophie und dem Po- ſitiven gezogen hat, darüber wird er vielleicht in einem beſondern Schriftchen: Theorie der wiſſenſchaftlichen Ausbildung des poſitiven pein- lichen Rechts, die Gründe vorlegen können.
Der Verfaſſer glaubt recht gethan zu ha- ben, daſs er die Praxis (ſo ſehr er auch dieſes Polſter der literariſchen Trägheit, dieſe Stütze blinder Willkühr haſst) nicht ganz übergan- gen hat. Er wieſs ihr aber gröſstentheils ihre Stelle in den Noten an. Hier hat er es ſich auch zuweilen erlaubt, wichtige Streitpunkte kurz zu erörtern und bedeutende, entweder
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[IX/0015]
Vorrede.
gen revidirte, ſo hat er auch ſeine eignen,
ſchon dem Publicum vorgelegten, Ueberzeu-
gungen der Reviſion unterworfen. Ueber
die Methode der Bearbeitung, über die An-
ordnung des Ganzen und der einzelnen Theile,
ſo wie auch über die Grenzen, die der Ver-
faſſer zwiſchen der Philoſophie und dem Po-
ſitiven gezogen hat, darüber wird er vielleicht
in einem beſondern Schriftchen: Theorie der
wiſſenſchaftlichen Ausbildung des poſitiven pein-
lichen Rechts, die Gründe vorlegen können.
Der Verfaſſer glaubt recht gethan zu ha-
ben, daſs er die Praxis (ſo ſehr er auch dieſes
Polſter der literariſchen Trägheit, dieſe Stütze
blinder Willkühr haſst) nicht ganz übergan-
gen hat. Er wieſs ihr aber gröſstentheils ihre
Stelle in den Noten an. Hier hat er es ſich
auch zuweilen erlaubt, wichtige Streitpunkte
kurz zu erörtern und bedeutende, entweder
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Feuerbach, Paul Johann Anselm von: Lehrbuch des gemeinen in Deutschland geltenden Peinlichen Rechts. Giessen, 1801, S. IX. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/feuerbach_recht_1801/15>, abgerufen am 25.11.2024.
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