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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803.

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hatte, und hatte in Gedanken längst von seinem
Werke Abschied genommen; er trauerte nur dar-
über, daß Leidenschaften wütheten, die unter Brü-
dern und Maurern unerhört seyn sollten. Ruhig
wartete er auf zweierlei, entweder, daß irgend einer
seiner Gegner, die mit so großer Kühnheit heim-
lich verbreitete Beschuldigungen öffentlich vortra-
gen, und so seine Rechtfertigung veranlassen würde,
oder daß einer seiner Freunde die heimlichen Ver-
läumder öffentlich angreifen würde. Jene aber
hüteten sich vor nichts sorgfältiger, als vor einer
Anklage, blos aus dem kleinen Umstande, weil die
L. X. das Gesetz hatte: daß die Strafe, die den
Angeklagten getroffen haben würde, bei seiner er-
wiesenen Unschuld auf das Haupt des Verläum-
ders zurückfiele. Diese konnten die Verläumder
nicht anklagen, weil sie ihre Kinder der Finsterniß
nicht greifen konnten. Es blieb nichts übrig, als
daß der Mitarbeiter und seine Gehülfen sich des
verdienten Mannes officiell annahmen, und seine
Sache (wie sie es in der That war) zur Sache
der Gr. L. machten, und sich etwa so erklärten:
Lieben Br.! Wir hören von allerlei Beschuldigun-
gen, die man unserm Mitarbeiter machen will, wir
sehen die Unruhe, in welche ihr dadurch gerathen
seyd. Wir sind dem Manne, dem wir unsere
ruhmvolle Existenz verdanken, wohl das schuldig,
was wir einem dienenden Br. nicht versagen wür-
den, -- Gerechtigkeit. Wir könnten unsern Na-
men leicht in Schande bringen, wenn wir hier
nicht mit aller Vorsicht und Weisheit verfahren,

hatte, und hatte in Gedanken laͤngſt von ſeinem
Werke Abſchied genommen; er trauerte nur dar-
uͤber, daß Leidenſchaften wuͤtheten, die unter Bruͤ-
dern und Maurern unerhoͤrt ſeyn ſollten. Ruhig
wartete er auf zweierlei, entweder, daß irgend einer
ſeiner Gegner, die mit ſo großer Kuͤhnheit heim-
lich verbreitete Beſchuldigungen oͤffentlich vortra-
gen, und ſo ſeine Rechtfertigung veranlaſſen wuͤrde,
oder daß einer ſeiner Freunde die heimlichen Ver-
laͤumder oͤffentlich angreifen wuͤrde. Jene aber
huͤteten ſich vor nichts ſorgfaͤltiger, als vor einer
Anklage, blos aus dem kleinen Umſtande, weil die
L. X. das Geſetz hatte: daß die Strafe, die den
Angeklagten getroffen haben wuͤrde, bei ſeiner er-
wieſenen Unſchuld auf das Haupt des Verlaͤum-
ders zuruͤckfiele. Dieſe konnten die Verlaͤumder
nicht anklagen, weil ſie ihre Kinder der Finſterniß
nicht greifen konnten. Es blieb nichts uͤbrig, als
daß der Mitarbeiter und ſeine Gehuͤlfen ſich des
verdienten Mannes officiell annahmen, und ſeine
Sache (wie ſie es in der That war) zur Sache
der Gr. L. machten, und ſich etwa ſo erklaͤrten:
Lieben Br.! Wir hoͤren von allerlei Beſchuldigun-
gen, die man unſerm Mitarbeiter machen will, wir
ſehen die Unruhe, in welche ihr dadurch gerathen
ſeyd. Wir ſind dem Manne, dem wir unſere
ruhmvolle Exiſtenz verdanken, wohl das ſchuldig,
was wir einem dienenden Br. nicht verſagen wuͤr-
den, — Gerechtigkeit. Wir koͤnnten unſern Na-
men leicht in Schande bringen, wenn wir hier
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[312/0334] hatte, und hatte in Gedanken laͤngſt von ſeinem Werke Abſchied genommen; er trauerte nur dar- uͤber, daß Leidenſchaften wuͤtheten, die unter Bruͤ- dern und Maurern unerhoͤrt ſeyn ſollten. Ruhig wartete er auf zweierlei, entweder, daß irgend einer ſeiner Gegner, die mit ſo großer Kuͤhnheit heim- lich verbreitete Beſchuldigungen oͤffentlich vortra- gen, und ſo ſeine Rechtfertigung veranlaſſen wuͤrde, oder daß einer ſeiner Freunde die heimlichen Ver- laͤumder oͤffentlich angreifen wuͤrde. Jene aber huͤteten ſich vor nichts ſorgfaͤltiger, als vor einer Anklage, blos aus dem kleinen Umſtande, weil die L. X. das Geſetz hatte: daß die Strafe, die den Angeklagten getroffen haben wuͤrde, bei ſeiner er- wieſenen Unſchuld auf das Haupt des Verlaͤum- ders zuruͤckfiele. Dieſe konnten die Verlaͤumder nicht anklagen, weil ſie ihre Kinder der Finſterniß nicht greifen konnten. Es blieb nichts uͤbrig, als daß der Mitarbeiter und ſeine Gehuͤlfen ſich des verdienten Mannes officiell annahmen, und ſeine Sache (wie ſie es in der That war) zur Sache der Gr. L. machten, und ſich etwa ſo erklaͤrten: Lieben Br.! Wir hoͤren von allerlei Beſchuldigun- gen, die man unſerm Mitarbeiter machen will, wir ſehen die Unruhe, in welche ihr dadurch gerathen ſeyd. Wir ſind dem Manne, dem wir unſere ruhmvolle Exiſtenz verdanken, wohl das ſchuldig, was wir einem dienenden Br. nicht verſagen wuͤr- den, — Gerechtigkeit. Wir koͤnnten unſern Na- men leicht in Schande bringen, wenn wir hier nicht mit aller Vorſicht und Weisheit verfahren,

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Zitationshilfe: [Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 312. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/334>, abgerufen am 24.11.2024.