Geheimnisses möglich; um ihrer selbst und ihrer Er- haltung willen ist es sich jede gute Gesellschaft schul- dig, durch Offenheit jedes Mißtrauen des Regenten zu entfernen. Durch diese Betrachtungen geleitet, äußerte Br. A. die bis dahin kühne Idee, und setzte sie durch seine überwiegenden Gründe durch: dem Könige die Constitution vorzulegen, wodurch die L. X. von Ihm, von dem es sonst vielleicht am wenigsten zu erwarten gewesen wäre, ein Pro- tectorium erhielt, durch welches zugleich die Pro- tectoria aller übrigen ähnlichen Corporationen be- stättigt wurden, um welche Bestättigung man, aus einer nicht eben ungegründeten Besorgniß, selbst zu bitten, nicht gewagt hatte. So erwarb sich der Br. A. durch pflichtmäßige Offenheit über die Ver- fassung der Gesellschaft große Verdienste um das Ganze, und vielleicht verdankt es dieser Masregel seine fortdaurende Existenz.
Die L. X. war bisher eine einzeln stehende St. Joh. L. Dennoch hatte sie einige LL. gestiftet, und nannte sich deshalb Mutter-auch Große-Loge, und forderte die Anerkennung, als solche, die ihr doch nie- mand, der mit der maurerischen Verfassung bekannt war, gewähren konnte. Niemand bei der Loge wußte hier Rath, wie diese Differenz zu heben sey. Ueber- dieß stand die L. in der Gefahr, ihre Unabhängigkeit zu verlieren, und sich einer andern Gr. L. durch das im Werke seyende Staatsgesetz, das nur Große- Logen anerkannte, und diesen alle einzelnen St. Joh. LL. unterordnete, unterwerfen zu müssen. Der Br. A. wußte hier den einzig möglichen
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Geheimniſſes moͤglich; um ihrer ſelbſt und ihrer Er- haltung willen iſt es ſich jede gute Geſellſchaft ſchul- dig, durch Offenheit jedes Mißtrauen des Regenten zu entfernen. Durch dieſe Betrachtungen geleitet, aͤußerte Br. A. die bis dahin kuͤhne Idee, und ſetzte ſie durch ſeine uͤberwiegenden Gruͤnde durch: dem Koͤnige die Conſtitution vorzulegen, wodurch die L. X. von Ihm, von dem es ſonſt vielleicht am wenigſten zu erwarten geweſen waͤre, ein Pro- tectorium erhielt, durch welches zugleich die Pro- tectoria aller uͤbrigen aͤhnlichen Corporationen be- ſtaͤttigt wurden, um welche Beſtaͤttigung man, aus einer nicht eben ungegruͤndeten Beſorgniß, ſelbſt zu bitten, nicht gewagt hatte. So erwarb ſich der Br. A. durch pflichtmaͤßige Offenheit uͤber die Ver- faſſung der Geſellſchaft große Verdienſte um das Ganze, und vielleicht verdankt es dieſer Masregel ſeine fortdaurende Exiſtenz.
Die L. X. war bisher eine einzeln ſtehende St. Joh. L. Dennoch hatte ſie einige LL. geſtiftet, und nannte ſich deshalb Mutter-auch Große-Loge, und forderte die Anerkennung, als ſolche, die ihr doch nie- mand, der mit der maureriſchen Verfaſſung bekannt war, gewaͤhren konnte. Niemand bei der Loge wußte hier Rath, wie dieſe Differenz zu heben ſey. Ueber- dieß ſtand die L. in der Gefahr, ihre Unabhaͤngigkeit zu verlieren, und ſich einer andern Gr. L. durch das im Werke ſeyende Staatsgeſetz, das nur Große- Logen anerkannte, und dieſen alle einzelnen St. Joh. LL. unterordnete, unterwerfen zu muͤſſen. Der Br. A. wußte hier den einzig moͤglichen
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Geheimniſſes moͤglich; um ihrer ſelbſt und ihrer Er-
haltung willen iſt es ſich jede gute Geſellſchaft ſchul-
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zu entfernen. Durch dieſe Betrachtungen geleitet,
aͤußerte Br. A. die bis dahin kuͤhne Idee, und
ſetzte ſie durch ſeine uͤberwiegenden Gruͤnde durch:
dem Koͤnige die Conſtitution vorzulegen, wodurch
die L. X. von Ihm, von dem es ſonſt vielleicht
am wenigſten zu erwarten geweſen waͤre, ein Pro-
tectorium erhielt, durch welches zugleich die Pro-
tectoria aller uͤbrigen aͤhnlichen Corporationen be-
ſtaͤttigt wurden, um welche Beſtaͤttigung man, aus
einer nicht eben ungegruͤndeten Beſorgniß, ſelbſt zu
bitten, nicht gewagt hatte. So erwarb ſich der
Br. A. durch pflichtmaͤßige Offenheit uͤber die Ver-
faſſung der Geſellſchaft große Verdienſte um das
Ganze, und vielleicht verdankt es dieſer Masregel
ſeine fortdaurende Exiſtenz.
Die L. X. war bisher eine einzeln ſtehende St.
Joh. L. Dennoch hatte ſie einige LL. geſtiftet, und
nannte ſich deshalb Mutter-auch Große-Loge, und
forderte die Anerkennung, als ſolche, die ihr doch nie-
mand, der mit der maureriſchen Verfaſſung bekannt
war, gewaͤhren konnte. Niemand bei der Loge wußte
hier Rath, wie dieſe Differenz zu heben ſey. Ueber-
dieß ſtand die L. in der Gefahr, ihre Unabhaͤngigkeit
zu verlieren, und ſich einer andern Gr. L. durch das
im Werke ſeyende Staatsgeſetz, das nur Große-
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Joh. LL. unterordnete, unterwerfen zu muͤſſen.
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 291. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/313>, abgerufen am 27.11.2024.
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