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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803.

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menschlichen Verstandes, und seiner Thorheiten
geworden ist. Es ist ein großes Feld, das sich
Ihrer Wißbegierde oder Ihrer Neugierde öffnet;
es bleibt Ihnen überlassen, wie viel oder wie we-
nig Sie sich darauf umsehen wollen. Allein dies
muß ich Ihnen des Herkommens wegen, noch
heut sagen, daß unsere Brüder vor -- -- Jahren
für gut befunden haben, der Einweihung, die Sie
heut erfahren haben, noch zwei andere hinzuzu-
setzen, die sie denn zusammen drei Grade nannten,
und welche die sogenannte Johannis-Maurerei
ausmachen, weil unsere Vorfahren die Sitte hat-
ten, an dem Tage des Evangelisten und späterhin
des Täufers Johannis eine allgemeine Versamm-
lung zu halten. Der dritte dieser Grade wurde
um die Zeit -- -- -- und zu dem -- Zwecke er-
funden, und hängt mit der Maurerei wenig zusam-
men; um diesen geringen Zusammenhang weniger
auffallend zu machen, schob man ums Jahr --
einen zweiten ein, der etwas dürftig ausgefallen
ist. Diese drei Grade, davon Sie die Rituale
und Tapis aller Systeme gelegentlich nachsehen
können, gehören nach dem Herkommen dazu, einem
Br. das volle Recht in den LL. zu geben; um Sie
also sogleich bei Ihrem Eintritt in die vollen Rechte
der Gesellschaft zu setzen, werde ich Ihnen die
Rituale der dritten und zweiten, nach den uns
bekannten ältesten Urkunden, der Hauptsache nach
vorlesen lassen, und Sie vorher zum Zeichen der
Gleichheit an Rechten mit der eingeführten Mei-
ster-Sch. bekleiden.


menſchlichen Verſtandes, und ſeiner Thorheiten
geworden iſt. Es iſt ein großes Feld, das ſich
Ihrer Wißbegierde oder Ihrer Neugierde oͤffnet;
es bleibt Ihnen uͤberlaſſen, wie viel oder wie we-
nig Sie ſich darauf umſehen wollen. Allein dies
muß ich Ihnen des Herkommens wegen, noch
heut ſagen, daß unſere Bruͤder vor — — Jahren
fuͤr gut befunden haben, der Einweihung, die Sie
heut erfahren haben, noch zwei andere hinzuzu-
ſetzen, die ſie denn zuſammen drei Grade nannten,
und welche die ſogenannte Johannis-Maurerei
ausmachen, weil unſere Vorfahren die Sitte hat-
ten, an dem Tage des Evangeliſten und ſpaͤterhin
des Taͤufers Johannis eine allgemeine Verſamm-
lung zu halten. Der dritte dieſer Grade wurde
um die Zeit — — — und zu dem — Zwecke er-
funden, und haͤngt mit der Maurerei wenig zuſam-
men; um dieſen geringen Zuſammenhang weniger
auffallend zu machen, ſchob man ums Jahr —
einen zweiten ein, der etwas duͤrftig ausgefallen
iſt. Dieſe drei Grade, davon Sie die Rituale
und Tapis aller Syſteme gelegentlich nachſehen
koͤnnen, gehoͤren nach dem Herkommen dazu, einem
Br. das volle Recht in den LL. zu geben; um Sie
alſo ſogleich bei Ihrem Eintritt in die vollen Rechte
der Geſellſchaft zu ſetzen, werde ich Ihnen die
Rituale der dritten und zweiten, nach den uns
bekannten aͤlteſten Urkunden, der Hauptſache nach
vorleſen laſſen, und Sie vorher zum Zeichen der
Gleichheit an Rechten mit der eingefuͤhrten Mei-
ſter-Sch. bekleiden.


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[232/0254] menſchlichen Verſtandes, und ſeiner Thorheiten geworden iſt. Es iſt ein großes Feld, das ſich Ihrer Wißbegierde oder Ihrer Neugierde oͤffnet; es bleibt Ihnen uͤberlaſſen, wie viel oder wie we- nig Sie ſich darauf umſehen wollen. Allein dies muß ich Ihnen des Herkommens wegen, noch heut ſagen, daß unſere Bruͤder vor — — Jahren fuͤr gut befunden haben, der Einweihung, die Sie heut erfahren haben, noch zwei andere hinzuzu- ſetzen, die ſie denn zuſammen drei Grade nannten, und welche die ſogenannte Johannis-Maurerei ausmachen, weil unſere Vorfahren die Sitte hat- ten, an dem Tage des Evangeliſten und ſpaͤterhin des Taͤufers Johannis eine allgemeine Verſamm- lung zu halten. Der dritte dieſer Grade wurde um die Zeit — — — und zu dem — Zwecke er- funden, und haͤngt mit der Maurerei wenig zuſam- men; um dieſen geringen Zuſammenhang weniger auffallend zu machen, ſchob man ums Jahr — einen zweiten ein, der etwas duͤrftig ausgefallen iſt. Dieſe drei Grade, davon Sie die Rituale und Tapis aller Syſteme gelegentlich nachſehen koͤnnen, gehoͤren nach dem Herkommen dazu, einem Br. das volle Recht in den LL. zu geben; um Sie alſo ſogleich bei Ihrem Eintritt in die vollen Rechte der Geſellſchaft zu ſetzen, werde ich Ihnen die Rituale der dritten und zweiten, nach den uns bekannten aͤlteſten Urkunden, der Hauptſache nach vorleſen laſſen, und Sie vorher zum Zeichen der Gleichheit an Rechten mit der eingefuͤhrten Mei- ſter-Sch. bekleiden.

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Zitationshilfe: [Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 232. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/254>, abgerufen am 25.11.2024.