"Wie es heißt, hat ihn die Meisterversamm- "lung von Royale York sogar excludirt."
Was und wie es geschehen ist, wissen die Brü- der aus Feßlers 2tem Theil actenmäßig, auch war das, was geschehen ist, ganz in der Ordnung. KM. B**. wollte bei der Loge R. Y. aufgenom- men werden, und wurde hellleuchtend ballotirt. Am Tage der Aufnahme wurden zwei falsche, von zwei Juden schriftlich ausgestellte Zeug- nisse wider B. herbeigebracht, und B. wurde ab- gewiesen. Nach zwei Jahren wurde er wieder zur Aufnahme vorgeschlagen; weil aber einige Brüder auf den Grund der falschen Zeugnisse noch immer eine Abneigung gegen B. hatten, ward der Vor- schlag zurückgenommen. B. verlangte darauf ein Empfehlungs-Schreiben an einen Bruder in Ham- burg von Feßler, dieser gab es ihm, und sagte in dem Schreiben: daß in Berlin eine schändliche Cabale (das falsche schriftliche Zeugniß zweier Ju- den) der Aufnahme des B. im Wege gewesen wäre. B. ward in Hamburg aufgenommen. Nach der Zeit ward Feßlers Empfehlungs-Brief in Berlin bekannt. Der Maurermeister Wendt for- mirte auf den Grund dieses Briefes eine Anklage, daß Feßler die ganze ehrwürdige Meisterschaft der L. R. Y. einer Cabaie wider B. beschuldiget, mithin die ganze Loge beleidiget hätte. Die große Loge remittirte diese Klage an die Meisterschaft, mit der Frage, ob sie diese Sache zu der Ihrigen machen wolle? Diese erklärte sich affirmativ unter der Bedingung, wenn alles wirklich so
„Wie es heißt, hat ihn die Meiſterverſamm- „lung von Royale York ſogar excludirt.“
Was und wie es geſchehen iſt, wiſſen die Bruͤ- der aus Feßlers 2tem Theil actenmaͤßig, auch war das, was geſchehen iſt, ganz in der Ordnung. KM. B**. wollte bei der Loge R. Y. aufgenom- men werden, und wurde hellleuchtend ballotirt. Am Tage der Aufnahme wurden zwei falſche, von zwei Juden ſchriftlich ausgeſtellte Zeug- niſſe wider B. herbeigebracht, und B. wurde ab- gewieſen. Nach zwei Jahren wurde er wieder zur Aufnahme vorgeſchlagen; weil aber einige Bruͤder auf den Grund der falſchen Zeugniſſe noch immer eine Abneigung gegen B. hatten, ward der Vor- ſchlag zuruͤckgenommen. B. verlangte darauf ein Empfehlungs-Schreiben an einen Bruder in Ham- burg von Feßler, dieſer gab es ihm, und ſagte in dem Schreiben: daß in Berlin eine ſchaͤndliche Cabale (das falſche ſchriftliche Zeugniß zweier Ju- den) der Aufnahme des B. im Wege geweſen waͤre. B. ward in Hamburg aufgenommen. Nach der Zeit ward Feßlers Empfehlungs-Brief in Berlin bekannt. Der Maurermeiſter Wendt for- mirte auf den Grund dieſes Briefes eine Anklage, daß Feßler die ganze ehrwuͤrdige Meiſterſchaft der L. R. Y. einer Cabaie wider B. beſchuldiget, mithin die ganze Loge beleidiget haͤtte. Die große Loge remittirte dieſe Klage an die Meiſterſchaft, mit der Frage, ob ſie dieſe Sache zu der Ihrigen machen wolle? Dieſe erklaͤrte ſich affirmativ unter der Bedingung, wenn alles wirklich ſo
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„Wie es heißt, hat ihn die Meiſterverſamm-
„lung von Royale York ſogar excludirt.“
Was und wie es geſchehen iſt, wiſſen die Bruͤ-
der aus Feßlers 2tem Theil actenmaͤßig, auch
war das, was geſchehen iſt, ganz in der Ordnung.
KM. B**. wollte bei der Loge R. Y. aufgenom-
men werden, und wurde hellleuchtend ballotirt.
Am Tage der Aufnahme wurden zwei falſche,
von zwei Juden ſchriftlich ausgeſtellte Zeug-
niſſe wider B. herbeigebracht, und B. wurde ab-
gewieſen. Nach zwei Jahren wurde er wieder zur
Aufnahme vorgeſchlagen; weil aber einige Bruͤder
auf den Grund der falſchen Zeugniſſe noch immer
eine Abneigung gegen B. hatten, ward der Vor-
ſchlag zuruͤckgenommen. B. verlangte darauf ein
Empfehlungs-Schreiben an einen Bruder in Ham-
burg von Feßler, dieſer gab es ihm, und ſagte
in dem Schreiben: daß in Berlin eine ſchaͤndliche
Cabale (das falſche ſchriftliche Zeugniß zweier Ju-
den) der Aufnahme des B. im Wege geweſen
waͤre. B. ward in Hamburg aufgenommen. Nach
der Zeit ward Feßlers Empfehlungs-Brief in
Berlin bekannt. Der Maurermeiſter Wendt for-
mirte auf den Grund dieſes Briefes eine Anklage,
daß Feßler die ganze ehrwuͤrdige Meiſterſchaft
der L. R. Y. einer Cabaie wider B. beſchuldiget,
mithin die ganze Loge beleidiget haͤtte. Die große
Loge remittirte dieſe Klage an die Meiſterſchaft,
mit der Frage, ob ſie dieſe Sache zu der Ihrigen
machen wolle? Dieſe erklaͤrte ſich affirmativ unter
der Bedingung, wenn alles wirklich ſo
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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 2. Berlin, 1803, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien02_1803/112>, abgerufen am 22.11.2024.
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