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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802

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es einem B. von niederen Gr. zu, einen
Sch. M. zu fiskalisiren, welcher davon frei
gesprochen ist, *) und nur allein in seiner be-
sonderen und von Sch. Mstrn gerichtet
werden kann.
Art. 12. Wenn ein Sch. M. Loge formirt, hat
er Gerechtigkeit, so lange er selbst den Ham-
mer führt, von sechzehn vorgeschlagenen Su-
chenden vier von diesen Angemeldeten, da-
fern Er es ihnen gönnen will, ohne Um-
stimmung
und Abgabe anzunehmen. **)
Art. 14. Ein Sch. M. hat die Freiheit, an dem-
jenigen Orte, wo eine ^ geöffnet ist, heim-
lich
^ zu halten und in eines Sch.-Mstrs.
*) Auch wenn er sich gegen die allgemeinen Gesetze
der L. vergeht? -- In dem Gesetzbuche eines andern
Systems heißt es (S. 83): "Jeder Bruder, ohne
Ausnahme
, ist verpflichtet, in Uebertretungsfällen
sich der von dem Gesetze selbst auf die Uebertretung
gesetzten oder von dem Beamten-Kollegio ihm gesetz-
lich zuerkannten Strafe willig zu unterwerfen. Offen-
bare Widerspenstigkeit zeigt Verachtung des Gesetzes,
und löst das Band zwischen der Loge und dem Bru-
der auf."
**) Diese Gerechtigkeit ist eine große Ungerechtig-
keit gegen die übrigen B B., die jene vier auch ge-
gen ihren Willen, wenigstens ohne ihre Zustimmung
in ihre Gemeinschaft aufnehmen müssen. -- Wozu
giebt man doch Aufnahme-Gesetze, da eine unbe-
kannte Macht sie nach Willkühr aufheben kann?
Erstes Bändch. L
es einem B. von niederen Gr. zu, einen
Sch. M. zu fiskaliſiren, welcher davon frei
geſprochen iſt, *) und nur allein in ſeiner be-
ſonderen ⊠ und von Sch. Mſtrn gerichtet
werden kann.
Art. 12. Wenn ein Sch. M. Loge formirt, hat
er Gerechtigkeit, ſo lange er ſelbſt den Ham-
mer fuͤhrt, von ſechzehn vorgeſchlagenen Su-
chenden vier von dieſen Angemeldeten, da-
fern Er es ihnen goͤnnen will, ohne Um-
ſtimmung
und Abgabe anzunehmen. **)
Art. 14. Ein Sch. M. hat die Freiheit, an dem-
jenigen Orte, wo eine △ geoͤffnet iſt, heim-
lich
△ zu halten und in eines Sch.-Mſtrs.
*) Auch wenn er ſich gegen die allgemeinen Geſetze
der L. vergeht? — In dem Geſetzbuche eines andern
Syſtems heißt es (S. 83): „Jeder Bruder, ohne
Ausnahme
, iſt verpflichtet, in Uebertretungsfaͤllen
ſich der von dem Geſetze ſelbſt auf die Uebertretung
geſetzten oder von dem Beamten-Kollegio ihm geſetz-
lich zuerkannten Strafe willig zu unterwerfen. Offen-
bare Widerſpenſtigkeit zeigt Verachtung des Geſetzes,
und loͤſt das Band zwiſchen der Loge und dem Bru-
der auf.“
**) Dieſe Gerechtigkeit iſt eine große Ungerechtig-
keit gegen die uͤbrigen B B., die jene vier auch ge-
gen ihren Willen, wenigſtens ohne ihre Zuſtimmung
in ihre Gemeinſchaft aufnehmen muͤſſen. — Wozu
giebt man doch Aufnahme-Geſetze, da eine unbe-
kannte Macht ſie nach Willkuͤhr aufheben kann?
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[161/0179] es einem B. von niederen Gr. zu, einen Sch. M. zu fiskaliſiren, welcher davon frei geſprochen iſt, *) und nur allein in ſeiner be- ſonderen ⊠ und von Sch. Mſtrn gerichtet werden kann. Art. 12. Wenn ein Sch. M. Loge formirt, hat er Gerechtigkeit, ſo lange er ſelbſt den Ham- mer fuͤhrt, von ſechzehn vorgeſchlagenen Su- chenden vier von dieſen Angemeldeten, da- fern Er es ihnen goͤnnen will, ohne Um- ſtimmung und Abgabe anzunehmen. **) Art. 14. Ein Sch. M. hat die Freiheit, an dem- jenigen Orte, wo eine △ geoͤffnet iſt, heim- lich △ zu halten und in eines Sch.-Mſtrs. *) Auch wenn er ſich gegen die allgemeinen Geſetze der L. vergeht? — In dem Geſetzbuche eines andern Syſtems heißt es (S. 83): „Jeder Bruder, ohne Ausnahme, iſt verpflichtet, in Uebertretungsfaͤllen ſich der von dem Geſetze ſelbſt auf die Uebertretung geſetzten oder von dem Beamten-Kollegio ihm geſetz- lich zuerkannten Strafe willig zu unterwerfen. Offen- bare Widerſpenſtigkeit zeigt Verachtung des Geſetzes, und loͤſt das Band zwiſchen der Loge und dem Bru- der auf.“ **) Dieſe Gerechtigkeit iſt eine große Ungerechtig- keit gegen die uͤbrigen B B., die jene vier auch ge- gen ihren Willen, wenigſtens ohne ihre Zuſtimmung in ihre Gemeinſchaft aufnehmen muͤſſen. — Wozu giebt man doch Aufnahme-Geſetze, da eine unbe- kannte Macht ſie nach Willkuͤhr aufheben kann? Erſtes Baͤndch. L

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Zitationshilfe: [Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802, S. 161. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien01_1802/179>, abgerufen am 11.05.2024.