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[Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802

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1) Die h. Gr. spannen ungebührlicher Weise
die Neugier der Brüder unterer Grade und in-
dem sie ihre Wünsche auf etwas Unbekanntes rich-
ten, zerstreuen sie die Aufmerksamkeit auf das
Dargebotene und auf die Aufforderung zum Han-
deln und Denken in dem bekannten Kreise. Man
halte die Joh.-Arbeiten für Kleinigkeit, für einen
bloßen Vorhoff des Innern; man verachte ihre
Symbole und Verfassung, und ertrage dies alles
mit einem vormehmen Ekel, nur weil man es als
eingeführte Stufe, zu dem Höheren zu gelangen
betrachte. Wer dies erreicht zu haben glaube, so
wenig er auch befriedigt worden seyn mag, könne
sich eines gewissen Dünkels nicht erwehren, der
um so trauriger sey, weil sein Objekt so leer sey,
zu einer geheimen Geringschätzung der anderen
B B. verleite und dadurch der brüderlichen Gleich-
heit unter Maurern verderblich werde. Es kränke
entweder die Rechte der übrigen B B. und erschlaffe
ihnen Eifer, wenn sie von gewissen Arbeiten in
ihrem Logenlokale ausgeschlossen werden, oder es
reize ihre Eifersucht nach eben solchen ausschließen-
den Vorrechten.

2) Die h. Gr. nähren eine unmaurerische
Herrschaft in den Logen und verhindern jeden rein
rechtlichen Zustand in der Maurerei. Es sei nehm-
lich bekannt, daß nicht die constitutionsmäßigen
Beamten der Logen, sondern die B. B. höherer
Grade die Regierung in den Händen hätten, und
daß jene entweder nur als letztere einen Macht-
antheil ausübten, oder die letztern unmittelbar und

1) Die h. Gr. ſpannen ungebuͤhrlicher Weiſe
die Neugier der Bruͤder unterer Grade und in-
dem ſie ihre Wuͤnſche auf etwas Unbekanntes rich-
ten, zerſtreuen ſie die Aufmerkſamkeit auf das
Dargebotene und auf die Aufforderung zum Han-
deln und Denken in dem bekannten Kreiſe. Man
halte die Joh.-Arbeiten fuͤr Kleinigkeit, fuͤr einen
bloßen Vorhoff des Innern; man verachte ihre
Symbole und Verfaſſung, und ertrage dies alles
mit einem vormehmen Ekel, nur weil man es als
eingefuͤhrte Stufe, zu dem Hoͤheren zu gelangen
betrachte. Wer dies erreicht zu haben glaube, ſo
wenig er auch befriedigt worden ſeyn mag, koͤnne
ſich eines gewiſſen Duͤnkels nicht erwehren, der
um ſo trauriger ſey, weil ſein Objekt ſo leer ſey,
zu einer geheimen Geringſchaͤtzung der anderen
B B. verleite und dadurch der bruͤderlichen Gleich-
heit unter Maurern verderblich werde. Es kraͤnke
entweder die Rechte der uͤbrigen B B. und erſchlaffe
ihnen Eifer, wenn ſie von gewiſſen Arbeiten in
ihrem Logenlokale ausgeſchloſſen werden, oder es
reize ihre Eiferſucht nach eben ſolchen ausſchließen-
den Vorrechten.

2) Die h. Gr. naͤhren eine unmaureriſche
Herrſchaft in den Logen und verhindern jeden rein
rechtlichen Zuſtand in der Maurerei. Es ſei nehm-
lich bekannt, daß nicht die conſtitutionsmaͤßigen
Beamten der Logen, ſondern die B. B. hoͤherer
Grade die Regierung in den Haͤnden haͤtten, und
daß jene entweder nur als letztere einen Macht-
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[157/0175] 1) Die h. Gr. ſpannen ungebuͤhrlicher Weiſe die Neugier der Bruͤder unterer Grade und in- dem ſie ihre Wuͤnſche auf etwas Unbekanntes rich- ten, zerſtreuen ſie die Aufmerkſamkeit auf das Dargebotene und auf die Aufforderung zum Han- deln und Denken in dem bekannten Kreiſe. Man halte die Joh.-Arbeiten fuͤr Kleinigkeit, fuͤr einen bloßen Vorhoff des Innern; man verachte ihre Symbole und Verfaſſung, und ertrage dies alles mit einem vormehmen Ekel, nur weil man es als eingefuͤhrte Stufe, zu dem Hoͤheren zu gelangen betrachte. Wer dies erreicht zu haben glaube, ſo wenig er auch befriedigt worden ſeyn mag, koͤnne ſich eines gewiſſen Duͤnkels nicht erwehren, der um ſo trauriger ſey, weil ſein Objekt ſo leer ſey, zu einer geheimen Geringſchaͤtzung der anderen B B. verleite und dadurch der bruͤderlichen Gleich- heit unter Maurern verderblich werde. Es kraͤnke entweder die Rechte der uͤbrigen B B. und erſchlaffe ihnen Eifer, wenn ſie von gewiſſen Arbeiten in ihrem Logenlokale ausgeſchloſſen werden, oder es reize ihre Eiferſucht nach eben ſolchen ausſchließen- den Vorrechten. 2) Die h. Gr. naͤhren eine unmaureriſche Herrſchaft in den Logen und verhindern jeden rein rechtlichen Zuſtand in der Maurerei. Es ſei nehm- lich bekannt, daß nicht die conſtitutionsmaͤßigen Beamten der Logen, ſondern die B. B. hoͤherer Grade die Regierung in den Haͤnden haͤtten, und daß jene entweder nur als letztere einen Macht- antheil ausuͤbten, oder die letztern unmittelbar und

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Zitationshilfe: [Fessler, Ignaz Aurelius]: Eleusinien des neunzehnten Jahrhunderts. Bd. 1. Berlin, 1802, S. 157. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/fessler_eleusinien01_1802/175>, abgerufen am 11.05.2024.