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Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621.

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der / oder die sein / sich hierüber vngehorsam erzaigen / offternants Fridrichen / der sich nent Pfaltzgraue bey Rhein / Hertzog in Bayrn / wider Vnns / vnter was gesuchten Schein / oder Weeg das Jmmer geschehe / annemmen / vnd demselben / oder den seinigen / einige Hilff vnd Vorschub / heimlich oder offentlich beweisen wurden / den oder dieselben wöllen wir hiemit / allermassen wie obbenanten Aechter selbsten / als dessen Helffer / oder Helffers Helffer in Vnsere vnnd des Heiligen Reichs Acht vnnd Oberacht / aüch alle obbenante Straffen vnnd Pöenen / Jetztalß dann / vnnd dann als Jetzt / mit der That selbst gefallen zusein erkent / erklärt / verkündigt / auch Jhne / vnd dieselbige / aus dem Friden in den Vnfriden gesetzt haben. Erkennen / Erklären vnd verkünden / auch den oder dieselbe jetzt alßdann / vnd dann als jetzt / in vnsere vnnd deß Reichs Aacht / vnd Ober Aacht / auch obgemelte Pöen / Straffen vnd Büssen / vnnd setzen Ihne / oder sie / auß dem Friden / in den Vnfriden / alles von Römischer Kayserlicher Macht vnnd in Krafft diß. Darnach wisse sich Meniglich zurichten / vnd vor nachthail vnd verderben zuhüeten / Das meinen wir Ernstlich. Geben in vnserer Statt Wienn / den Zwey vnnd zwaintzigisten Tag deß Monats Januarij / Anno Sechzehenhundert Ain vnnd zwainzigisten / vnserer Reiche / deß Römischen im Andern / deß Hungerischen / im Dritten / vnnd deß Behemischen / im Vierdten.


Ad Mandatum Sacrae Caesareae
Majestatis proprium.

der / oder die sein / sich hierüber vngehorsam erzaigen / offternants Fridrichen / der sich nent Pfaltzgraue bey Rhein / Hertzog in Bayrn / wider Vnns / vnter was gesuchten Schein / oder Weeg das Jmmer geschehe / annemmen / vnd demselben / oder den seinigen / einige Hilff vnd Vorschub / heimlich oder offentlich beweisen wurden / den oder dieselben wöllen wir hiemit / allermassen wie obbenanten Aechter selbsten / als dessen Helffer / oder Helffers Helffer in Vnsere vnnd des Heiligen Reichs Acht vnnd Oberacht / aüch alle obbenante Straffen vnnd Pöenen / Jetztalß dann / vnnd dann als Jetzt / mit der That selbst gefallen zusein erkent / erklärt / verkündigt / auch Jhne / vnd dieselbige / aus dem Friden in den Vnfriden gesetzt haben. Erkennen / Erklären vnd verkünden / auch den oder dieselbe jetzt alßdann / vnd dann als jetzt / in vnsere vnnd deß Reichs Aacht / vnd Ober Aacht / auch obgemelte Pöen / Straffen vnd Büssen / vnnd setzen Ihne / oder sie / auß dem Friden / in den Vnfriden / alles von Römischer Kayserlicher Macht vnnd in Krafft diß. Darnach wisse sich Meniglich zurichten / vnd vor nachthail vnd verderben zuhüeten / Das meinen wir Ernstlich. Geben in vnserer Statt Wienn / den Zwey vnnd zwaintzigisten Tag deß Monats Januarij / Anno Sechzehenhundert Ain vnnd zwainzigisten / vnserer Reiche / deß Römischen im Andern / deß Hungerischen / im Dritten / vnnd deß Behemischen / im Vierdten.


Ad Mandatum Sacrae Caesareae
Majestatis proprium.

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Zitationshilfe: Ferdinand II.: Copia, Kayserl: Aachts Erklerung / wider Pfaltzgraff Friderich Churfürst. Wien, 1621, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ferdinand_copia_1621/18>, abgerufen am 29.03.2024.