Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.unter der Leitung des Gerichtshofes, wie in an- Schluß. Section 1. Damit durch Veränderung der Territorial- Section 2. Alle Geldstrafen, Strafen und Leistungen, Section 3. Kein Sherif oder Einnehmer öffentlicher Gel- unter der Leitung des Gerichtshofes, wie in an- Schluß. Section 1. Damit durch Veraͤnderung der Territorial- Section 2. Alle Geldſtrafen, Strafen und Leiſtungen, Section 3. Kein Sherif oder Einnehmer oͤffentlicher Gel- <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <p><pb facs="#f0190" n="176"/> unter der Leitung des Gerichtshofes, wie in an-<lb/> dern Faͤllen, zuſtehen.</p> </div> </div><lb/> <div n="2"> <head> <hi rendition="#b"><hi rendition="#g">Schluß</hi>.</hi> </head><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 1.</head><lb/> <p>Damit durch Veraͤnderung der Territorial-<lb/> Regierung in die bleibende Staats-Regierung keine<lb/> Nachtheile entſtehen moͤgen, ſo erklaͤrt die Ver-<lb/> ſammlung: daß alle Rechte, Prozeſſe, Handlungen-<lb/> Anklagen, Anſpruͤche und Vertraͤge, ſowohl unter<lb/> Einzelnen als unter Geſellſchaften, nach den jetzi-<lb/> gen Geſetzen in Kraft bleiben, als ob keine Veraͤn-<lb/> derung Statt gefunden haͤtte.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 2.</head><lb/> <p>Alle Geldſtrafen, Strafen und Leiſtungen,<lb/> welche das Territorium von Illinois zu fordern<lb/> hatte, ſtehen nun dem Staate zu Gebote. Die<lb/> Verpflichtungen des Gouverneurs und aller Be-<lb/> amtelen des Territoriums ſollen unveraͤndert nun-<lb/> mehro dem Staate geleiſtet werden.</p> </div><lb/> <div n="3"> <head><hi rendition="#g">Section</hi> 3.</head><lb/> <p>Kein Sherif oder Einnehmer oͤffentlicher Gel-<lb/> der ſoll waͤhlbar zu irgend einem Staatsamte<lb/> ſeyn, bevor er nicht alle Gelder geſetzlich abgelie-<lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [176/0190]
unter der Leitung des Gerichtshofes, wie in an-
dern Faͤllen, zuſtehen.
Schluß.
Section 1.
Damit durch Veraͤnderung der Territorial-
Regierung in die bleibende Staats-Regierung keine
Nachtheile entſtehen moͤgen, ſo erklaͤrt die Ver-
ſammlung: daß alle Rechte, Prozeſſe, Handlungen-
Anklagen, Anſpruͤche und Vertraͤge, ſowohl unter
Einzelnen als unter Geſellſchaften, nach den jetzi-
gen Geſetzen in Kraft bleiben, als ob keine Veraͤn-
derung Statt gefunden haͤtte.
Section 2.
Alle Geldſtrafen, Strafen und Leiſtungen,
welche das Territorium von Illinois zu fordern
hatte, ſtehen nun dem Staate zu Gebote. Die
Verpflichtungen des Gouverneurs und aller Be-
amtelen des Territoriums ſollen unveraͤndert nun-
mehro dem Staate geleiſtet werden.
Section 3.
Kein Sherif oder Einnehmer oͤffentlicher Gel-
der ſoll waͤhlbar zu irgend einem Staatsamte
ſeyn, bevor er nicht alle Gelder geſetzlich abgelie-
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