Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820.

Bild:
<< vorherige Seite

können, sowohl während der Dauer der Sitzun-
gen, als auch auf der Hin- und Zurückreise, und
sollen gleichfalls nicht wegen ihrer Reden und
Debatten in einem der Häuser an irgend einem
andern Orte angegriffen werden können.

Section 13.

Jedes Haus mag mit Gefängniß bestrafen
eine jede Person, (Nicht-Mitglied), welche die
schuldige Achtung des Hauses durch ordnungswi-
driges und verächtliches Betragen nicht beobachtet,
vorausgesetzt, daß dieser Arrest zu keiner Zeit vier
und zwanzig Stunden übersteigen darf.

Section 14.

Die Thüren jedes Hauses und jeder Com-
mittee sollen offen seyn, ausgenommen in Fällen,
wo nach der Meinung des Hauses Geheimhaltung
erforderlich sey. Keines der Häuser kann ohne
Zustimmung des andern sich länger als zwei Tage
adjourniren, oder sich in einen andern Ort bege-
ben als den, wo die beiden Häuser ihre Sitzun-
gen halten.

Section 15.

Vorschläge können in einem Hause gemacht
werden, doch das andere kann sie annehmen, än-
dern, oder verwerfen.

koͤnnen, ſowohl waͤhrend der Dauer der Sitzun-
gen, als auch auf der Hin- und Zuruͤckreiſe, und
ſollen gleichfalls nicht wegen ihrer Reden und
Debatten in einem der Haͤuſer an irgend einem
andern Orte angegriffen werden koͤnnen.

Section 13.

Jedes Haus mag mit Gefaͤngniß beſtrafen
eine jede Perſon, (Nicht-Mitglied), welche die
ſchuldige Achtung des Hauſes durch ordnungswi-
driges und veraͤchtliches Betragen nicht beobachtet,
vorausgeſetzt, daß dieſer Arreſt zu keiner Zeit vier
und zwanzig Stunden uͤberſteigen darf.

Section 14.

Die Thuͤren jedes Hauſes und jeder Com-
mittee ſollen offen ſeyn, ausgenommen in Faͤllen,
wo nach der Meinung des Hauſes Geheimhaltung
erforderlich ſey. Keines der Haͤuſer kann ohne
Zuſtimmung des andern ſich laͤnger als zwei Tage
adjourniren, oder ſich in einen andern Ort bege-
ben als den, wo die beiden Haͤuſer ihre Sitzun-
gen halten.

Section 15.

Vorſchlaͤge koͤnnen in einem Hauſe gemacht
werden, doch das andere kann ſie annehmen, aͤn-
dern, oder verwerfen.

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <p><pb facs="#f0163" n="149"/>
ko&#x0364;nnen, &#x017F;owohl wa&#x0364;hrend der Dauer der Sitzun-<lb/>
gen, als auch auf der Hin- und Zuru&#x0364;ckrei&#x017F;e, und<lb/>
&#x017F;ollen gleichfalls nicht wegen ihrer Reden und<lb/>
Debatten in einem der Ha&#x0364;u&#x017F;er an irgend einem<lb/>
andern Orte angegriffen werden ko&#x0364;nnen.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#g">Section</hi> 13.</head><lb/>
            <p>Jedes Haus mag mit Gefa&#x0364;ngniß be&#x017F;trafen<lb/>
eine jede Per&#x017F;on, (Nicht-Mitglied), welche die<lb/>
&#x017F;chuldige Achtung des Hau&#x017F;es durch ordnungswi-<lb/>
driges und vera&#x0364;chtliches Betragen nicht beobachtet,<lb/>
vorausge&#x017F;etzt, daß die&#x017F;er Arre&#x017F;t zu keiner Zeit vier<lb/>
und zwanzig Stunden u&#x0364;ber&#x017F;teigen darf.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#g">Section</hi> 14.</head><lb/>
            <p>Die Thu&#x0364;ren jedes Hau&#x017F;es und jeder Com-<lb/>
mittee &#x017F;ollen offen &#x017F;eyn, ausgenommen in Fa&#x0364;llen,<lb/>
wo nach der Meinung des Hau&#x017F;es Geheimhaltung<lb/>
erforderlich &#x017F;ey. Keines der Ha&#x0364;u&#x017F;er kann ohne<lb/>
Zu&#x017F;timmung des andern &#x017F;ich la&#x0364;nger als zwei Tage<lb/>
adjourniren, oder &#x017F;ich in einen andern Ort bege-<lb/>
ben als den, wo die beiden Ha&#x0364;u&#x017F;er ihre Sitzun-<lb/>
gen halten.</p>
          </div><lb/>
          <div n="3">
            <head><hi rendition="#g">Section</hi> 15.</head><lb/>
            <p>Vor&#x017F;chla&#x0364;ge ko&#x0364;nnen in einem Hau&#x017F;e gemacht<lb/>
werden, doch das andere kann &#x017F;ie annehmen, a&#x0364;n-<lb/>
dern, oder verwerfen.</p>
          </div><lb/>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[149/0163] koͤnnen, ſowohl waͤhrend der Dauer der Sitzun- gen, als auch auf der Hin- und Zuruͤckreiſe, und ſollen gleichfalls nicht wegen ihrer Reden und Debatten in einem der Haͤuſer an irgend einem andern Orte angegriffen werden koͤnnen. Section 13. Jedes Haus mag mit Gefaͤngniß beſtrafen eine jede Perſon, (Nicht-Mitglied), welche die ſchuldige Achtung des Hauſes durch ordnungswi- driges und veraͤchtliches Betragen nicht beobachtet, vorausgeſetzt, daß dieſer Arreſt zu keiner Zeit vier und zwanzig Stunden uͤberſteigen darf. Section 14. Die Thuͤren jedes Hauſes und jeder Com- mittee ſollen offen ſeyn, ausgenommen in Faͤllen, wo nach der Meinung des Hauſes Geheimhaltung erforderlich ſey. Keines der Haͤuſer kann ohne Zuſtimmung des andern ſich laͤnger als zwei Tage adjourniren, oder ſich in einen andern Ort bege- ben als den, wo die beiden Haͤuſer ihre Sitzun- gen halten. Section 15. Vorſchlaͤge koͤnnen in einem Hauſe gemacht werden, doch das andere kann ſie annehmen, aͤn- dern, oder verwerfen.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/163
Zitationshilfe: Ernst, Ferdinand: Bemerkungen auf einer Reise durch das Innere der vereinigten Staaten von Nord-Amerika im Jahre 1819. Hildesheim, 1820, S. 149. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ernst_nordamerika_1820/163>, abgerufen am 23.11.2024.