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Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895].

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der Eltern abhängig ist. Die alten Karthager
hatten ein Gesetz, nach welchem Eheleute zur
Zeit ihres ehelichen Umganges nur Wasser
trinken durften. Wo dieser Wink beobachtet
wird, werden die Kinder viel weniger An-
lagen zum körperlichen und geistigen Siechtum
auf die Welt bringen."

Der Vater soll auch, so viel an ihm ist,
Sorge tragen, daß nicht schwere Arbeit, Ge-
nuß geistiger Getränke, oder heftige Ge-
mütsbewegungen seitens der Mutter dem
noch ungebornen Kinde Schaden bringen.
Dasselbe gilt für die Zeit, in der das Kind
von der Mutter genährt wird.

Die Sorge für den täglichen Un-
terhalt
der Kinder wird von der Großzahl
der Väter als die schwerste Last empfunden.
Aber trotz der Ausnahmen, die leider vor-
kommen, wird diese Vaterpflicht im allgemei-
nen vielleicht noch am besten erfüllt. Wo es
in diesem Punkte fehlt, da ist der fatale
Wirtshausbesuch daran schuld. Die Lieder-
lichkeit und Verschwendung sind auch für den
ledigen Mann Sünde, aber sie werden zur
himmelschreienden Sünde für den Familien-
vater, der sein Geld in das Wirtshaus trägt,
und die Sorge für Nahrung und Kleidung

der Eltern abhängig ist. Die alten Karthager
hatten ein Gesetz, nach welchem Eheleute zur
Zeit ihres ehelichen Umganges nur Wasser
trinken durften. Wo dieser Wink beobachtet
wird, werden die Kinder viel weniger An-
lagen zum körperlichen und geistigen Siechtum
auf die Welt bringen.“

Der Vater soll auch, so viel an ihm ist,
Sorge tragen, daß nicht schwere Arbeit, Ge-
nuß geistiger Getränke, oder heftige Ge-
mütsbewegungen seitens der Mutter dem
noch ungebornen Kinde Schaden bringen.
Dasselbe gilt für die Zeit, in der das Kind
von der Mutter genährt wird.

Die Sorge für den täglichen Un-
terhalt
der Kinder wird von der Großzahl
der Väter als die schwerste Last empfunden.
Aber trotz der Ausnahmen, die leider vor-
kommen, wird diese Vaterpflicht im allgemei-
nen vielleicht noch am besten erfüllt. Wo es
in diesem Punkte fehlt, da ist der fatale
Wirtshausbesuch daran schuld. Die Lieder-
lichkeit und Verschwendung sind auch für den
ledigen Mann Sünde, aber sie werden zur
himmelschreienden Sünde für den Familien-
vater, der sein Geld in das Wirtshaus trägt,
und die Sorge für Nahrung und Kleidung

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[21/0035] der Eltern abhängig ist. Die alten Karthager hatten ein Gesetz, nach welchem Eheleute zur Zeit ihres ehelichen Umganges nur Wasser trinken durften. Wo dieser Wink beobachtet wird, werden die Kinder viel weniger An- lagen zum körperlichen und geistigen Siechtum auf die Welt bringen.“ Der Vater soll auch, so viel an ihm ist, Sorge tragen, daß nicht schwere Arbeit, Ge- nuß geistiger Getränke, oder heftige Ge- mütsbewegungen seitens der Mutter dem noch ungebornen Kinde Schaden bringen. Dasselbe gilt für die Zeit, in der das Kind von der Mutter genährt wird. Die Sorge für den täglichen Un- terhalt der Kinder wird von der Großzahl der Väter als die schwerste Last empfunden. Aber trotz der Ausnahmen, die leider vor- kommen, wird diese Vaterpflicht im allgemei- nen vielleicht noch am besten erfüllt. Wo es in diesem Punkte fehlt, da ist der fatale Wirtshausbesuch daran schuld. Die Lieder- lichkeit und Verschwendung sind auch für den ledigen Mann Sünde, aber sie werden zur himmelschreienden Sünde für den Familien- vater, der sein Geld in das Wirtshaus trägt, und die Sorge für Nahrung und Kleidung

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Zitationshilfe: Egger, Augustinus: Der christliche Vater in der modernen Welt. Erbauungs- und Gebetbuch. Einsiedeln u. a., [1895], S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/egger_vater_1895/35>, abgerufen am 23.11.2024.