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Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737.

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gehen, allwo ihnen des Kindes-Vatter ein Tauff-Mahl, oder so genanntes Kindel-Essen ausrichten läst, welches von An. 1712 den 9 Jun. an, auf Obrigkeitlichen Befehl also gehalten worden, an welchem Tage Christoph Engelmann das erste Gevatter-Essen im Kretschen gegeben, denn sonst mochte ein ieder dieses Mahl zu Hause in seiner Wohnung bestellen, bey diesem Mahle nun bethet der Pfarrer nun vor und nach Tische, es wird gegessen und getruncken, wobey auch verschiedne Neben-Gäste, nebst den Spiel-Leuten sich einstellen, damit das Tantzen in Ubung erhalten werden kan. Nach Endigung des Mahls giebt iede Gevatters-Persohn dem Kindes-Vatter 2 Siebzehner Bier-Geld zu Hülffe, das Eingebinde vor den Pathen aber ist gemeiniglich ein Species Thaler. Nach den Sechswochen richtet der Kinder-Vatter zu Hause den Gevattern einen besondern Schmaus, den Rockengang genannt aus, da es auf beyden Seiten Geld kostet, und niemand viel nutzet. In der Kirche wird durch den Pfarrherrn eine Dancksagung zu GOtt verrichtet, vor gelücklichen ersten Ausgang der Sechswöchnerin. Vor diesen giengen auch die Kinder, so bald sie gehen lerneten zu ihren Pathen am Grünen-Donnerstage, allwo sie, mit allerhand Sachen beschencket worden. Anietzo aber ist dieses ziemlichermassen abkommen.

XII. Leichen- und Begräbniß-Ceremonien.

Wenn der Mensch in Herwigsdorff verschieden, wird er erstlich durch besonders hierzu bestellte Weibs-Person gewaschen, und auf ein Bret geleget. Der Pfarrer verkündiget diesen Todes-Fall in der Kirchen. Der Schulmeister nebst seinen Leuten, ziehen Vormittags in der zehndten Stunde alle 3 Glocken an, und läuten ihm aus. Der Todten-Gräber bittet zu Grabe von Hause zu Hause. Am Tage des Begräbniß, (so gemeiniglich der dritte Tag nach dem Absterben ist,) wird die Leiche angezogen und eingesarget, der Pfarrer und Schulmeister nebst den Schülern (unter welchen einer entweder das grosse oder kleine Creutz, nachdem die Leiche groß oder

gehen, allwo ihnen des Kindes-Vatter ein Tauff-Mahl, oder so genanntes Kindel-Essen ausrichten läst, welches von An. 1712 den 9 Jun. an, auf Obrigkeitlichen Befehl also gehalten worden, an welchem Tage Christoph Engelmann das erste Gevatter-Essen im Kretschen gegeben, denn sonst mochte ein ieder dieses Mahl zu Hause in seiner Wohnung bestellen, bey diesem Mahle nun bethet der Pfarrer nun vor und nach Tische, es wird gegessen und getruncken, wobey auch verschiedne Neben-Gäste, nebst den Spiel-Leuten sich einstellen, damit das Tantzen in Ubung erhalten werden kan. Nach Endigung des Mahls giebt iede Gevatters-Persohn dem Kindes-Vatter 2 Siebzehner Bier-Geld zu Hülffe, das Eingebinde vor den Pathen aber ist gemeiniglich ein Species Thaler. Nach den Sechswochen richtet der Kinder-Vatter zu Hause den Gevattern einen besondern Schmaus, den Rockengang genannt aus, da es auf beyden Seiten Geld kostet, und niemand viel nutzet. In der Kirche wird durch den Pfarrherrn eine Dancksagung zu GOtt verrichtet, vor gelücklichen ersten Ausgang der Sechswöchnerin. Vor diesen giengen auch die Kinder, so bald sie gehen lerneten zu ihren Pathen am Grünen-Donnerstage, allwo sie, mit allerhand Sachen beschencket worden. Anietzo aber ist dieses ziemlichermassen abkommen.

XII. Leichen- und Begräbniß-Ceremonien.

Wenn der Mensch in Herwigsdorff verschieden, wird er erstlich durch besonders hierzu bestellte Weibs-Person gewaschen, und auf ein Bret geleget. Der Pfarrer verkündiget diesen Todes-Fall in der Kirchen. Der Schulmeister nebst seinen Leuten, ziehen Vormittags in der zehndten Stunde alle 3 Glocken an, und läuten ihm aus. Der Todten-Gräber bittet zu Grabe von Hause zu Hause. Am Tage des Begräbniß, (so gemeiniglich der dritte Tag nach dem Absterben ist,) wird die Leiche angezogen und eingesarget, der Pfarrer und Schulmeister nebst den Schülern (unter welchen einer entweder das grosse oder kleine Creutz, nachdem die Leiche groß oder

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[28/0032] gehen, allwo ihnen des Kindes-Vatter ein Tauff-Mahl, oder so genanntes Kindel-Essen ausrichten läst, welches von An. 1712 den 9 Jun. an, auf Obrigkeitlichen Befehl also gehalten worden, an welchem Tage Christoph Engelmann das erste Gevatter-Essen im Kretschen gegeben, denn sonst mochte ein ieder dieses Mahl zu Hause in seiner Wohnung bestellen, bey diesem Mahle nun bethet der Pfarrer nun vor und nach Tische, es wird gegessen und getruncken, wobey auch verschiedne Neben-Gäste, nebst den Spiel-Leuten sich einstellen, damit das Tantzen in Ubung erhalten werden kan. Nach Endigung des Mahls giebt iede Gevatters-Persohn dem Kindes-Vatter 2 Siebzehner Bier-Geld zu Hülffe, das Eingebinde vor den Pathen aber ist gemeiniglich ein Species Thaler. Nach den Sechswochen richtet der Kinder-Vatter zu Hause den Gevattern einen besondern Schmaus, den Rockengang genannt aus, da es auf beyden Seiten Geld kostet, und niemand viel nutzet. In der Kirche wird durch den Pfarrherrn eine Dancksagung zu GOtt verrichtet, vor gelücklichen ersten Ausgang der Sechswöchnerin. Vor diesen giengen auch die Kinder, so bald sie gehen lerneten zu ihren Pathen am Grünen-Donnerstage, allwo sie, mit allerhand Sachen beschencket worden. Anietzo aber ist dieses ziemlichermassen abkommen. XII. Leichen- und Begräbniß-Ceremonien. Wenn der Mensch in Herwigsdorff verschieden, wird er erstlich durch besonders hierzu bestellte Weibs-Person gewaschen, und auf ein Bret geleget. Der Pfarrer verkündiget diesen Todes-Fall in der Kirchen. Der Schulmeister nebst seinen Leuten, ziehen Vormittags in der zehndten Stunde alle 3 Glocken an, und läuten ihm aus. Der Todten-Gräber bittet zu Grabe von Hause zu Hause. Am Tage des Begräbniß, (so gemeiniglich der dritte Tag nach dem Absterben ist,) wird die Leiche angezogen und eingesarget, der Pfarrer und Schulmeister nebst den Schülern (unter welchen einer entweder das grosse oder kleine Creutz, nachdem die Leiche groß oder

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Zitationshilfe: Eckarth, Friedrich: Chronica Oder Historische Beschreibung Des Dorffes Herwigsdorff. 1737, S. 28. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/eckarth_chronica_1737/32>, abgerufen am 23.11.2024.