Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dullo, Alice: Krone oder Fundament? In: Die Frauenbewegung (1906), Heft 7. S. 49–50.

Bild:
erste Seite
[Beginn Spaltensatz][irrelevantes Material - 13 Zeilen fehlen]
Krone oder Fundament?

Jn dem Protestartikel vom 1. März, welcher sich gegen
die Ablehnung des Frauenstimmrechts durch den freisinnigen
Abgeordneten Dr. Träger richtet, fallen mir folgende Worte
des Genannten auf, die eine Entgegnung seitens der Frauen-
bewegung herausfordern. Dr. Träger sagt: "Wir müssen die
Frauen noch zurückhalten. Jch halte das aktive und passive
Wahlrecht für die Krönung des Gebäudes der Frauenrechte.
Wenn Sie aber bedenken, wie diese Fundamente noch heiß
und heftig umstritten werden, wie wenig sie noch fest gelagert
sind, dann werden Sie doch Bedenken tragen, Bedenken in
der Seele der Frauen selbst, jetzt schon auf das schwankende
Gebäude die Krone zu setzen."

Er steht hier auf dem allgemein üblichen Standpunkt
derjenigen, die mit recht beklommenen Herzen von ihrer alten
festen Burg aus zusehen, wie die Frauen langsam, aber sicher
vorwärtsschreiten. Die Wälle sind schon erstiegen; in Handel,
Gewerbe und öffentlichen Bureaus sind schon die weiblichen Arbeits-
kräfte längst anerkannt. Über den Festungsgraben haben sie
schon gesetzt; Studium, Arzttum, Waisenpflege, Fabrikinspektion
und andere Aemter haben sie schon erobert. Nun geht's zum
Burghof; sie wollen an der Gesetzgebung rütteln: Eherecht,
Strafrecht, Vereinsrecht und vieles andere soll von ihnen
umgewandelt werden. Vielleicht dürfte man hier mit ihnen[Spaltenumbruch] verhandeln. Aber siehe! wie der Teufel, dem man den kleinen
Finger reicht, nach der ganzen Hand greift, so greifen die
ungenügsamen Frauen nach dem heiligen, höchsten, das
im innern Verließ der Männerburg hängt, dem non plus
ultra
, der Krone der Kulturrechte: nach den Bürger- und
Staatsrechten.

"Und mit Erstaunen und mit Grauen
Sehen's die Ritter und Edelfrauen!"

Nein! so weit darf es nicht kommen - noch nicht! Sie
haben ja auch noch so viel mit ihren kleinen Einzelrechten,
mit ihren Ziegelsteinen und Balken zu tun, daß sie an die
alles überragende hohe Dachbekrönung ihres Gebäudes noch
gar nicht denken dürfen. Es ist sprunghaft, unverständig,
wenn sie das tun. So argumentieren jene halben und
Viertelfreunde.

Aber wir Frauen - es mag ja Frauenlogik sein -
wir schließen gerade umgekehrt. Dr.Trägers Schlußfolgerung
lautete: "Das Wahlrecht ist die Krönung des Gebäudes; das
Fundament schwankt noch; also darf die Krönung noch nicht
heraufgesetzt werden." - Wir bestreiten aber die Richtigkeit
der ersten Prämisse und zwar auf Grund praktischer Erfahrungen,
deren wir täglich mehr einsammeln. Wir sagen: nein, das
Wahlrecht ist nicht die Krönung des Gebäudes, die uns fast
von selbst zufallen wird, sobald das große Gebäude der
Menschenrechte für uns Frauen wohnlich eingerichtet sein wird.
Wir sagen: das Wahlrecht ist das Fundament des Ge-
bäudes.
Die Gesetzgebung ist die Macht, welche Pflichten
und Rechte des Volkes ordnet und verteilt. Wer Pflichten
und Rechte erringen will, der muß zuerst jene Macht besitzen;
das ist der sicherste und klarste Weg zu jenen. Jeder kann
nur selbst seine eigenen Bedürfnisse verstehen und vertreten.
Eine Partei, die nicht an der Gesetzgebung mitarbeitet, wird
niemals ihre vollen Wünsche erfüllt sehen. Andere werden
dieselben nur so weit berücksichtigen, als es ihnen paßt und
gutdünkt, wie es in diesem Falle Herr Dr. Träger selbst zeigt.
Wir sehen es doch täglich in dem reaktionären Preußen, wo
die besitzenden Klassen an der Quelle der Gesetzgebung sitzen,
wie einzig die Jnteressen dieser Klassen zum Austrag kommen.
Würde wohl der neue Volksschulgesetzentwurf - dieser Schlag[Spaltenumbruch]

[Beginn Spaltensatz][irrelevantes Material – 13 Zeilen fehlen]
Krone oder Fundament?

Jn dem Protestartikel vom 1. März, welcher sich gegen
die Ablehnung des Frauenstimmrechts durch den freisinnigen
Abgeordneten Dr. Träger richtet, fallen mir folgende Worte
des Genannten auf, die eine Entgegnung seitens der Frauen-
bewegung herausfordern. Dr. Träger sagt: „Wir müssen die
Frauen noch zurückhalten. Jch halte das aktive und passive
Wahlrecht für die Krönung des Gebäudes der Frauenrechte.
Wenn Sie aber bedenken, wie diese Fundamente noch heiß
und heftig umstritten werden, wie wenig sie noch fest gelagert
sind, dann werden Sie doch Bedenken tragen, Bedenken in
der Seele der Frauen selbst, jetzt schon auf das schwankende
Gebäude die Krone zu setzen.“

Er steht hier auf dem allgemein üblichen Standpunkt
derjenigen, die mit recht beklommenen Herzen von ihrer alten
festen Burg aus zusehen, wie die Frauen langsam, aber sicher
vorwärtsschreiten. Die Wälle sind schon erstiegen; in Handel,
Gewerbe und öffentlichen Bureaus sind schon die weiblichen Arbeits-
kräfte längst anerkannt. Über den Festungsgraben haben sie
schon gesetzt; Studium, Arzttum, Waisenpflege, Fabrikinspektion
und andere Aemter haben sie schon erobert. Nun geht’s zum
Burghof; sie wollen an der Gesetzgebung rütteln: Eherecht,
Strafrecht, Vereinsrecht und vieles andere soll von ihnen
umgewandelt werden. Vielleicht dürfte man hier mit ihnen[Spaltenumbruch] verhandeln. Aber siehe! wie der Teufel, dem man den kleinen
Finger reicht, nach der ganzen Hand greift, so greifen die
ungenügsamen Frauen nach dem heiligen, höchsten, das
im innern Verließ der Männerburg hängt, dem non plus
ultra
, der Krone der Kulturrechte: nach den Bürger- und
Staatsrechten.

„Und mit Erstaunen und mit Grauen
Sehen’s die Ritter und Edelfrauen!“

Nein! so weit darf es nicht kommen – noch nicht! Sie
haben ja auch noch so viel mit ihren kleinen Einzelrechten,
mit ihren Ziegelsteinen und Balken zu tun, daß sie an die
alles überragende hohe Dachbekrönung ihres Gebäudes noch
gar nicht denken dürfen. Es ist sprunghaft, unverständig,
wenn sie das tun. So argumentieren jene halben und
Viertelfreunde.

Aber wir Frauen – es mag ja Frauenlogik sein –
wir schließen gerade umgekehrt. Dr.Trägers Schlußfolgerung
lautete: „Das Wahlrecht ist die Krönung des Gebäudes; das
Fundament schwankt noch; also darf die Krönung noch nicht
heraufgesetzt werden.“ – Wir bestreiten aber die Richtigkeit
der ersten Prämisse und zwar auf Grund praktischer Erfahrungen,
deren wir täglich mehr einsammeln. Wir sagen: nein, das
Wahlrecht ist nicht die Krönung des Gebäudes, die uns fast
von selbst zufallen wird, sobald das große Gebäude der
Menschenrechte für uns Frauen wohnlich eingerichtet sein wird.
Wir sagen: das Wahlrecht ist das Fundament des Ge-
bäudes.
Die Gesetzgebung ist die Macht, welche Pflichten
und Rechte des Volkes ordnet und verteilt. Wer Pflichten
und Rechte erringen will, der muß zuerst jene Macht besitzen;
das ist der sicherste und klarste Weg zu jenen. Jeder kann
nur selbst seine eigenen Bedürfnisse verstehen und vertreten.
Eine Partei, die nicht an der Gesetzgebung mitarbeitet, wird
niemals ihre vollen Wünsche erfüllt sehen. Andere werden
dieselben nur so weit berücksichtigen, als es ihnen paßt und
gutdünkt, wie es in diesem Falle Herr Dr. Träger selbst zeigt.
Wir sehen es doch täglich in dem reaktionären Preußen, wo
die besitzenden Klassen an der Quelle der Gesetzgebung sitzen,
wie einzig die Jnteressen dieser Klassen zum Austrag kommen.
Würde wohl der neue Volksschulgesetzentwurf – dieser Schlag[Spaltenumbruch]

<TEI>
  <text>
    <body>
      <pb facs="#f0001" n="[49]"/>
      <cb type="start"/>
      <gap reason="insignificant" unit="lines" quantity="13"/><lb/>
      <div n="1">
        <head>Krone oder Fundament?</head><lb/>
        <byline>Von <hi rendition="#g">Alice Dullo</hi> in Königsberg.</byline><lb/>
        <p>Jn dem Protestartikel vom 1. März, welcher sich gegen<lb/>
die Ablehnung des Frauenstimmrechts durch den freisinnigen<lb/>
Abgeordneten <hi rendition="#aq">Dr</hi>. Träger richtet, fallen mir folgende Worte<lb/>
des Genannten auf, die eine Entgegnung seitens der Frauen-<lb/>
bewegung herausfordern. <hi rendition="#aq">Dr</hi>. Träger sagt: &#x201E;Wir müssen die<lb/>
Frauen noch zurückhalten. Jch halte das aktive und passive<lb/>
Wahlrecht für die Krönung des Gebäudes der Frauenrechte.<lb/>
Wenn Sie aber bedenken, wie diese Fundamente noch heiß<lb/>
und heftig umstritten werden, wie wenig sie noch fest gelagert<lb/>
sind, dann werden Sie doch Bedenken tragen, Bedenken in<lb/>
der Seele der Frauen selbst, jetzt schon auf das schwankende<lb/>
Gebäude die Krone zu setzen.&#x201C;</p><lb/>
        <p>Er steht hier auf dem allgemein üblichen Standpunkt<lb/>
derjenigen, die mit recht beklommenen Herzen von ihrer alten<lb/>
festen Burg aus zusehen, wie die Frauen langsam, aber sicher<lb/>
vorwärtsschreiten. Die Wälle sind schon erstiegen; in Handel,<lb/>
Gewerbe und öffentlichen Bureaus sind schon die weiblichen Arbeits-<lb/>
kräfte längst anerkannt. Über den Festungsgraben haben sie<lb/>
schon gesetzt; Studium, Arzttum, Waisenpflege, Fabrikinspektion<lb/>
und andere Aemter haben sie schon erobert. Nun geht&#x2019;s zum<lb/>
Burghof; sie wollen an der Gesetzgebung rütteln: Eherecht,<lb/>
Strafrecht, Vereinsrecht und vieles andere soll von ihnen<lb/>
umgewandelt werden. Vielleicht dürfte man hier mit ihnen<cb/>
verhandeln. Aber siehe! wie der Teufel, dem man den kleinen<lb/>
Finger reicht, nach der ganzen Hand greift, so greifen die<lb/>
ungenügsamen Frauen nach dem heiligen, höchsten, das<lb/>
im innern Verließ der Männerburg hängt, dem <hi rendition="#aq">non plus<lb/>
ultra</hi>, der <hi rendition="#g">Krone</hi> der Kulturrechte: nach den Bürger- und<lb/>
Staatsrechten.</p><lb/>
        <p> <hi rendition="#c">&#x201E;Und mit Erstaunen und mit Grauen<lb/>
Sehen&#x2019;s die Ritter und Edelfrauen!&#x201C;</hi> </p><lb/>
        <p>Nein! so weit darf es nicht kommen &#x2013; noch nicht! Sie<lb/>
haben ja auch noch so viel mit ihren kleinen Einzelrechten,<lb/>
mit ihren Ziegelsteinen und Balken zu tun, daß sie an die<lb/>
alles überragende hohe Dachbekrönung ihres Gebäudes noch<lb/>
gar nicht denken dürfen. Es ist sprunghaft, unverständig,<lb/>
wenn sie das tun. So argumentieren jene halben und<lb/>
Viertelfreunde.</p><lb/>
        <p>Aber wir Frauen &#x2013; es mag ja Frauenlogik sein &#x2013;<lb/>
wir schließen gerade umgekehrt. <hi rendition="#aq">Dr</hi>.Trägers Schlußfolgerung<lb/>
lautete: &#x201E;Das Wahlrecht ist die Krönung des Gebäudes; das<lb/>
Fundament schwankt noch; also darf die Krönung noch nicht<lb/>
heraufgesetzt werden.&#x201C; &#x2013; Wir bestreiten aber die Richtigkeit<lb/>
der ersten Prämisse und zwar auf Grund praktischer Erfahrungen,<lb/>
deren wir täglich mehr einsammeln. Wir sagen: nein, das<lb/>
Wahlrecht ist nicht die Krönung des Gebäudes, die uns fast<lb/>
von selbst zufallen wird, sobald das große Gebäude der<lb/>
Menschenrechte für uns Frauen wohnlich eingerichtet sein wird.<lb/>
Wir sagen: <hi rendition="#g">das Wahlrecht ist das Fundament des Ge-<lb/>
bäudes.</hi> Die Gesetzgebung ist die Macht, welche Pflichten<lb/>
und Rechte des Volkes ordnet und verteilt. Wer Pflichten<lb/>
und Rechte erringen will, der muß zuerst jene Macht besitzen;<lb/>
das ist der sicherste und klarste Weg zu jenen. Jeder kann<lb/>
nur selbst seine eigenen Bedürfnisse verstehen und vertreten.<lb/>
Eine Partei, die nicht an der Gesetzgebung mitarbeitet, wird<lb/>
niemals ihre vollen Wünsche erfüllt sehen. Andere werden<lb/>
dieselben nur so weit berücksichtigen, als es ihnen paßt und<lb/>
gutdünkt, wie es in diesem Falle Herr <hi rendition="#aq">Dr</hi>. Träger selbst zeigt.<lb/>
Wir sehen es doch täglich in dem reaktionären Preußen, wo<lb/>
die besitzenden Klassen an der Quelle der Gesetzgebung sitzen,<lb/>
wie einzig die Jnteressen dieser Klassen zum Austrag kommen.<lb/>
Würde wohl der neue Volksschulgesetzentwurf &#x2013; dieser Schlag<cb/>
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[[49]/0001] _____________ Krone oder Fundament? Von Alice Dullo in Königsberg. Jn dem Protestartikel vom 1. März, welcher sich gegen die Ablehnung des Frauenstimmrechts durch den freisinnigen Abgeordneten Dr. Träger richtet, fallen mir folgende Worte des Genannten auf, die eine Entgegnung seitens der Frauen- bewegung herausfordern. Dr. Träger sagt: „Wir müssen die Frauen noch zurückhalten. Jch halte das aktive und passive Wahlrecht für die Krönung des Gebäudes der Frauenrechte. Wenn Sie aber bedenken, wie diese Fundamente noch heiß und heftig umstritten werden, wie wenig sie noch fest gelagert sind, dann werden Sie doch Bedenken tragen, Bedenken in der Seele der Frauen selbst, jetzt schon auf das schwankende Gebäude die Krone zu setzen.“ Er steht hier auf dem allgemein üblichen Standpunkt derjenigen, die mit recht beklommenen Herzen von ihrer alten festen Burg aus zusehen, wie die Frauen langsam, aber sicher vorwärtsschreiten. Die Wälle sind schon erstiegen; in Handel, Gewerbe und öffentlichen Bureaus sind schon die weiblichen Arbeits- kräfte längst anerkannt. Über den Festungsgraben haben sie schon gesetzt; Studium, Arzttum, Waisenpflege, Fabrikinspektion und andere Aemter haben sie schon erobert. Nun geht’s zum Burghof; sie wollen an der Gesetzgebung rütteln: Eherecht, Strafrecht, Vereinsrecht und vieles andere soll von ihnen umgewandelt werden. Vielleicht dürfte man hier mit ihnen verhandeln. Aber siehe! wie der Teufel, dem man den kleinen Finger reicht, nach der ganzen Hand greift, so greifen die ungenügsamen Frauen nach dem heiligen, höchsten, das im innern Verließ der Männerburg hängt, dem non plus ultra, der Krone der Kulturrechte: nach den Bürger- und Staatsrechten. „Und mit Erstaunen und mit Grauen Sehen’s die Ritter und Edelfrauen!“ Nein! so weit darf es nicht kommen – noch nicht! Sie haben ja auch noch so viel mit ihren kleinen Einzelrechten, mit ihren Ziegelsteinen und Balken zu tun, daß sie an die alles überragende hohe Dachbekrönung ihres Gebäudes noch gar nicht denken dürfen. Es ist sprunghaft, unverständig, wenn sie das tun. So argumentieren jene halben und Viertelfreunde. Aber wir Frauen – es mag ja Frauenlogik sein – wir schließen gerade umgekehrt. Dr.Trägers Schlußfolgerung lautete: „Das Wahlrecht ist die Krönung des Gebäudes; das Fundament schwankt noch; also darf die Krönung noch nicht heraufgesetzt werden.“ – Wir bestreiten aber die Richtigkeit der ersten Prämisse und zwar auf Grund praktischer Erfahrungen, deren wir täglich mehr einsammeln. Wir sagen: nein, das Wahlrecht ist nicht die Krönung des Gebäudes, die uns fast von selbst zufallen wird, sobald das große Gebäude der Menschenrechte für uns Frauen wohnlich eingerichtet sein wird. Wir sagen: das Wahlrecht ist das Fundament des Ge- bäudes. Die Gesetzgebung ist die Macht, welche Pflichten und Rechte des Volkes ordnet und verteilt. Wer Pflichten und Rechte erringen will, der muß zuerst jene Macht besitzen; das ist der sicherste und klarste Weg zu jenen. Jeder kann nur selbst seine eigenen Bedürfnisse verstehen und vertreten. Eine Partei, die nicht an der Gesetzgebung mitarbeitet, wird niemals ihre vollen Wünsche erfüllt sehen. Andere werden dieselben nur so weit berücksichtigen, als es ihnen paßt und gutdünkt, wie es in diesem Falle Herr Dr. Träger selbst zeigt. Wir sehen es doch täglich in dem reaktionären Preußen, wo die besitzenden Klassen an der Quelle der Gesetzgebung sitzen, wie einzig die Jnteressen dieser Klassen zum Austrag kommen. Würde wohl der neue Volksschulgesetzentwurf – dieser Schlag

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Texte der ersten Frauenbewegung, betreut von Anna Pfundt und Thomas Gloning, JLU Gießen: Bereitstellung der Texttranskription. (2017-11-14T15:30:14Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Anna Pfundt: Bearbeitung der digitalen Edition. (2017-11-14T15:30:14Z)

Weitere Informationen:

Bogensignaturen: keine Angabe; Druckfehler: keine Angabe; fremdsprachliches Material: keine Angabe; Geminations-/Abkürzungsstriche: keine Angabe; Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage; i/j in Fraktur: keine Angabe; I/J in Fraktur: wie Vorlage; Kolumnentitel: keine Angabe; Kustoden: keine Angabe; langes s (ſ): als s transkribiert; Normalisierungen: keine Angabe; rundes r (ꝛ): keine Angabe; Seitenumbrüche markiert: ja; Silbentrennung: wie Vorlage; u/v bzw. U/V: keine Angabe; Vokale mit übergest. e: keine Angabe; Vollständigkeit: vollständig erfasst; Zeichensetzung: wie Vorlage; Zeilenumbrüche markiert: ja;




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dullo_krone_1906
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dullo_krone_1906/1
Zitationshilfe: Dullo, Alice: Krone oder Fundament? In: Die Frauenbewegung (1906), Heft 7. S. 49–50, S. [49]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dullo_krone_1906/1>, abgerufen am 28.11.2024.