Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Vom heimathlosen Vaterland. ferner in Ausübung zu bringen, nämlich die RückkehrHanemanns immer schärfer zu bestrafen. Da aber trat die große Hamburgische Brandkata¬ Vom heimathloſen Vaterland. ferner in Ausuͤbung zu bringen, naͤmlich die RuͤckkehrHanemanns immer ſchaͤrfer zu beſtrafen. Da aber trat die große Hamburgiſche Brandkata¬ <TEI> <text> <body> <div n="1"> <p><pb facs="#f0163" n="149"/><fw place="top" type="header">Vom heimathloſen Vaterland.<lb/></fw> ferner in Ausuͤbung zu bringen, naͤmlich die Ruͤckkehr<lb/> Hanemanns immer ſchaͤrfer zu beſtrafen.</p><lb/> <p>Da aber trat die große Hamburgiſche Brandkata¬<lb/> ſtrophe ein. Hanemann wurde aus dem Gefaͤngniß ent¬<lb/> laſſen und wirkte mehrere Tage und Naͤchte mit der aͤu¬<lb/> ßerſten Anſtrengung beim Loͤſchen des Feuers. Aber<lb/> ſchon am 12. Mai ward er wieder eingeſperrt und trotz<lb/> der Fuͤrſprache des Polizeichefs mit Zuchthausſtrafe be¬<lb/> legt, dann aber am 22. Juni nach der oͤſtlichen Grenze<lb/> des Koͤnigreiches Hannover transportirt. Von hier kehrte<lb/> er wieder nach Hamburg zuruͤck und lebte daſelbſt einige<lb/> Zeit unbemerkt, bis er Krankheitshalber am 19. Sep¬<lb/> tember 1842 ins allgemeine Krankenhaus kam. In<lb/> demſelben blieb er bis zum 13. Maͤrz 1843. Zwei<lb/> Tage nach ſeiner Entlaſſung wurde er arretirt und dann<lb/> wieder nach der oͤſtlichen Grenze des Koͤnigreichs Hanno¬<lb/> ver transportirt. Die Behoͤrde in Winſen ſchaffte ihn<lb/> jedoch unter Bezugnahme auf den Beſchluß des koͤniglich<lb/> Hannoͤverſchen Miniſterii vom 29. Maͤrz wieder nach<lb/> Hamburg zuruͤck. Hier wurde er ſofort wieder einge¬<lb/> ſperrt, und<lb/><hi rendition="#c"><hi rendition="#g">bis zum 1</hi>. <hi rendition="#g">Juli</hi> 1844 <hi rendition="#g">ununterbrochen</hi></hi><lb/> in Arreſt gehalten. Dann ſetzte man ihn unter der<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [149/0163]
Vom heimathloſen Vaterland.
ferner in Ausuͤbung zu bringen, naͤmlich die Ruͤckkehr
Hanemanns immer ſchaͤrfer zu beſtrafen.
Da aber trat die große Hamburgiſche Brandkata¬
ſtrophe ein. Hanemann wurde aus dem Gefaͤngniß ent¬
laſſen und wirkte mehrere Tage und Naͤchte mit der aͤu¬
ßerſten Anſtrengung beim Loͤſchen des Feuers. Aber
ſchon am 12. Mai ward er wieder eingeſperrt und trotz
der Fuͤrſprache des Polizeichefs mit Zuchthausſtrafe be¬
legt, dann aber am 22. Juni nach der oͤſtlichen Grenze
des Koͤnigreiches Hannover transportirt. Von hier kehrte
er wieder nach Hamburg zuruͤck und lebte daſelbſt einige
Zeit unbemerkt, bis er Krankheitshalber am 19. Sep¬
tember 1842 ins allgemeine Krankenhaus kam. In
demſelben blieb er bis zum 13. Maͤrz 1843. Zwei
Tage nach ſeiner Entlaſſung wurde er arretirt und dann
wieder nach der oͤſtlichen Grenze des Koͤnigreichs Hanno¬
ver transportirt. Die Behoͤrde in Winſen ſchaffte ihn
jedoch unter Bezugnahme auf den Beſchluß des koͤniglich
Hannoͤverſchen Miniſterii vom 29. Maͤrz wieder nach
Hamburg zuruͤck. Hier wurde er ſofort wieder einge¬
ſperrt, und
bis zum 1. Juli 1844 ununterbrochen
in Arreſt gehalten. Dann ſetzte man ihn unter der
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