Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Armuth und Verbrechen. "Unter den Verbrechern selbst giebt es Angeber von Der (Berliner) Publizist, Juni 1845, Nr. 6, S. 179. Armuth und Verbrechen. „Unter den Verbrechern ſelbſt giebt es Angeber von Der (Berliner) Publiziſt, Juni 1845, Nr. 6, S. 179. <TEI> <text> <pb facs="#f0015" n="[1]"/> <body> <div n="1"> <head> <hi rendition="#b #in">A</hi> <hi rendition="#b">rmuth und</hi> <hi rendition="#b #in">V</hi> <hi rendition="#b">erbrechen.</hi><lb/> </head> <milestone rendition="#hr" unit="section"/> <cit> <quote rendition="#right">„Unter den Verbrechern ſelbſt giebt es Angeber von<lb/> Profeſſion, die ſogenannten Vigilanten. Dieſe Vigi¬<lb/> lanten ſind faſt ohne Ausnahme fruͤher beſtrafte Ver¬<lb/> brecher, welche gewoͤhnlich gar keine oder nur eine<lb/> ſcheinbare Beſchaͤftigung haben und als Spione im<lb/> Dienſt der Polizei ſtehen.“ —</quote><lb/> <bibl rendition="#c">Der (Berliner) Publiziſt, Juni 1845,<lb/> Nr. 6, S. 179.<lb/></bibl> </cit> </div> </body> </text> </TEI> [[1]/0015]
Armuth und Verbrechen.
„Unter den Verbrechern ſelbſt giebt es Angeber von
Profeſſion, die ſogenannten Vigilanten. Dieſe Vigi¬
lanten ſind faſt ohne Ausnahme fruͤher beſtrafte Ver¬
brecher, welche gewoͤhnlich gar keine oder nur eine
ſcheinbare Beſchaͤftigung haben und als Spione im
Dienſt der Polizei ſtehen.“ —
Der (Berliner) Publiziſt, Juni 1845,
Nr. 6, S. 179.
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