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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Die vorgesetzte Dienstbehörde.
an seinen Bruder, und bat ihn um das nöthige Geld,
damit er jetzt zurückkehren könne. Schwind schickte ihm
drei Thaler und schrieb ihm dabei, daß er ihm dieselben
schenke.

Somit zog der Handwerksbursch wieder nach der
Stadt, in der sichern Voraussetzung, daß man ihm nun¬
mehr nichts weiter anhaben werde. Er war jedoch kaum
zwei Tage am Ort, als der Kommissarius, der davon
Nachricht erhielt, ihn verhaftete und als einen Widersetz¬
lichen, der trotz polizeilicher Ausweisung wieder zurückge¬
kehrt sei, nach dem Polizeigefängniß ablieferte. Hier blieb
er acht Tage. Dann aber wurde er trotz seiner Vor¬
stellung, daß er jetzt den vorschriftmäßigen Anforderungen
genügen könne, aus der Stadt geschafft und zugleich bei ge¬
schärfter Gefängnißstrafe verwarnt, je wieder zurückzukehren.

Schwind erzählte mir diese neue Wendung der Dinge
mit eben nicht gelinden Ausdrücken gegen den Polizei-
Kommissarius, und bat mich im Namen seines Bruders,
eine Beschwerde an das Polizeidirektorium zu entwerfen.
Obwohl ich mir von solchem Beschwerdeweg gleich zu An¬
fang wenig Erfolg versprach, so erfüllte ich doch Schwinds
Bitte um so mehr, als meiner Ansicht nach die schon
bestehenden Verhältnisse nicht wohl verschlimmert werden

Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.
an ſeinen Bruder, und bat ihn um das noͤthige Geld,
damit er jetzt zuruͤckkehren koͤnne. Schwind ſchickte ihm
drei Thaler und ſchrieb ihm dabei, daß er ihm dieſelben
ſchenke.

Somit zog der Handwerksburſch wieder nach der
Stadt, in der ſichern Vorausſetzung, daß man ihm nun¬
mehr nichts weiter anhaben werde. Er war jedoch kaum
zwei Tage am Ort, als der Kommiſſarius, der davon
Nachricht erhielt, ihn verhaftete und als einen Widerſetz¬
lichen, der trotz polizeilicher Ausweiſung wieder zuruͤckge¬
kehrt ſei, nach dem Polizeigefaͤngniß ablieferte. Hier blieb
er acht Tage. Dann aber wurde er trotz ſeiner Vor¬
ſtellung, daß er jetzt den vorſchriftmaͤßigen Anforderungen
genuͤgen koͤnne, aus der Stadt geſchafft und zugleich bei ge¬
ſchaͤrfter Gefaͤngnißſtrafe verwarnt, je wieder zuruͤckzukehren.

Schwind erzaͤhlte mir dieſe neue Wendung der Dinge
mit eben nicht gelinden Ausdruͤcken gegen den Polizei-
Kommiſſarius, und bat mich im Namen ſeines Bruders,
eine Beſchwerde an das Polizeidirektorium zu entwerfen.
Obwohl ich mir von ſolchem Beſchwerdeweg gleich zu An¬
fang wenig Erfolg verſprach, ſo erfuͤllte ich doch Schwinds
Bitte um ſo mehr, als meiner Anſicht nach die ſchon
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[135/0149] Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde. an ſeinen Bruder, und bat ihn um das noͤthige Geld, damit er jetzt zuruͤckkehren koͤnne. Schwind ſchickte ihm drei Thaler und ſchrieb ihm dabei, daß er ihm dieſelben ſchenke. Somit zog der Handwerksburſch wieder nach der Stadt, in der ſichern Vorausſetzung, daß man ihm nun¬ mehr nichts weiter anhaben werde. Er war jedoch kaum zwei Tage am Ort, als der Kommiſſarius, der davon Nachricht erhielt, ihn verhaftete und als einen Widerſetz¬ lichen, der trotz polizeilicher Ausweiſung wieder zuruͤckge¬ kehrt ſei, nach dem Polizeigefaͤngniß ablieferte. Hier blieb er acht Tage. Dann aber wurde er trotz ſeiner Vor¬ ſtellung, daß er jetzt den vorſchriftmaͤßigen Anforderungen genuͤgen koͤnne, aus der Stadt geſchafft und zugleich bei ge¬ ſchaͤrfter Gefaͤngnißſtrafe verwarnt, je wieder zuruͤckzukehren. Schwind erzaͤhlte mir dieſe neue Wendung der Dinge mit eben nicht gelinden Ausdruͤcken gegen den Polizei- Kommiſſarius, und bat mich im Namen ſeines Bruders, eine Beſchwerde an das Polizeidirektorium zu entwerfen. Obwohl ich mir von ſolchem Beſchwerdeweg gleich zu An¬ fang wenig Erfolg verſprach, ſo erfuͤllte ich doch Schwinds Bitte um ſo mehr, als meiner Anſicht nach die ſchon beſtehenden Verhaͤltniſſe nicht wohl verſchlimmert werden

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 135. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/149>, abgerufen am 23.11.2024.