Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Die vorgesetzte Dienstbehörde. Ich war der Ansicht, daß er seine Beschwerde besser Da mich die Sache interessirte, so erkundigte ich mich Und das geschah denn auch. Der Polizeidirektor gab dem Kommissarius selbst die Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde. Ich war der Anſicht, daß er ſeine Beſchwerde beſſer Da mich die Sache intereſſirte, ſo erkundigte ich mich Und das geſchah denn auch. Der Polizeidirektor gab dem Kommiſſarius ſelbſt die <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0147" n="133"/> <fw place="top" type="header">Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.<lb/></fw> <p>Ich war der Anſicht, daß er ſeine Beſchwerde beſſer<lb/> bei ſich behalten haͤtte, aber Schwind antwortete, er<lb/> wolle ſich ſein Recht nicht nehmen laſſen, und brauche<lb/> ſich darin vor Niemanden zu fuͤrchten. Ueberdies war<lb/> die Vorſtellung auch bereits abgegangen.</p><lb/> <p>Da mich die Sache intereſſirte, ſo erkundigte ich mich<lb/> nach einigen Tagen bei einem meiner Bekannten danach,<lb/> welcher auf der Polizei arbeitete. Hier vernahm ich<lb/> ſchon, daß der Kommiſſarius bei ſeinem Vorgeſetzten in<lb/> ſehr gutem Anſehen ſtehe, und daß bisher gegen denſelben<lb/> noch keine Beſchwerde laut geworden ſei. Es war daher<lb/> mit Gewißheit anzunehmen, daß ſich der Polizeidirektor<lb/> in dieſer erſten Beſchwerde, wenn ſie nicht auf gar zu<lb/> graͤuliche Veranlaſſung gegruͤndet war, ſeines Unterbeam¬<lb/> ten annehmen werde.</p><lb/> <p>Und das geſchah denn auch.</p><lb/> <p>Der Polizeidirektor gab dem Kommiſſarius ſelbſt die<lb/> Beſchwerde, und befragte ihn bloß uͤber die Veranlaſſung<lb/> der Sache. Der Kommiſſarius erklaͤrte darauf, daß er<lb/> die beiden Handwerker zur Vernehmung nach der Polizei<lb/> transportirt habe, weil der Eine die polizeilichen Vor¬<lb/> ſchriften beim Eintritt in die Stadt umgangen, und der<lb/> Andere ihm dabei behuͤlflich geweſen ſei. Ob er den<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [133/0147]
Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.
Ich war der Anſicht, daß er ſeine Beſchwerde beſſer
bei ſich behalten haͤtte, aber Schwind antwortete, er
wolle ſich ſein Recht nicht nehmen laſſen, und brauche
ſich darin vor Niemanden zu fuͤrchten. Ueberdies war
die Vorſtellung auch bereits abgegangen.
Da mich die Sache intereſſirte, ſo erkundigte ich mich
nach einigen Tagen bei einem meiner Bekannten danach,
welcher auf der Polizei arbeitete. Hier vernahm ich
ſchon, daß der Kommiſſarius bei ſeinem Vorgeſetzten in
ſehr gutem Anſehen ſtehe, und daß bisher gegen denſelben
noch keine Beſchwerde laut geworden ſei. Es war daher
mit Gewißheit anzunehmen, daß ſich der Polizeidirektor
in dieſer erſten Beſchwerde, wenn ſie nicht auf gar zu
graͤuliche Veranlaſſung gegruͤndet war, ſeines Unterbeam¬
ten annehmen werde.
Und das geſchah denn auch.
Der Polizeidirektor gab dem Kommiſſarius ſelbſt die
Beſchwerde, und befragte ihn bloß uͤber die Veranlaſſung
der Sache. Der Kommiſſarius erklaͤrte darauf, daß er
die beiden Handwerker zur Vernehmung nach der Polizei
transportirt habe, weil der Eine die polizeilichen Vor¬
ſchriften beim Eintritt in die Stadt umgangen, und der
Andere ihm dabei behuͤlflich geweſen ſei. Ob er den
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