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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Die vorgesetzte Dienstbehörde.

Ich war der Ansicht, daß er seine Beschwerde besser
bei sich behalten hätte, aber Schwind antwortete, er
wolle sich sein Recht nicht nehmen lassen, und brauche
sich darin vor Niemanden zu fürchten. Ueberdies war
die Vorstellung auch bereits abgegangen.

Da mich die Sache interessirte, so erkundigte ich mich
nach einigen Tagen bei einem meiner Bekannten danach,
welcher auf der Polizei arbeitete. Hier vernahm ich
schon, daß der Kommissarius bei seinem Vorgesetzten in
sehr gutem Ansehen stehe, und daß bisher gegen denselben
noch keine Beschwerde laut geworden sei. Es war daher
mit Gewißheit anzunehmen, daß sich der Polizeidirektor
in dieser ersten Beschwerde, wenn sie nicht auf gar zu
gräuliche Veranlassung gegründet war, seines Unterbeam¬
ten annehmen werde.

Und das geschah denn auch.

Der Polizeidirektor gab dem Kommissarius selbst die
Beschwerde, und befragte ihn bloß über die Veranlassung
der Sache. Der Kommissarius erklärte darauf, daß er
die beiden Handwerker zur Vernehmung nach der Polizei
transportirt habe, weil der Eine die polizeilichen Vor¬
schriften beim Eintritt in die Stadt umgangen, und der
Andere ihm dabei behülflich gewesen sei. Ob er den

Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.

Ich war der Anſicht, daß er ſeine Beſchwerde beſſer
bei ſich behalten haͤtte, aber Schwind antwortete, er
wolle ſich ſein Recht nicht nehmen laſſen, und brauche
ſich darin vor Niemanden zu fuͤrchten. Ueberdies war
die Vorſtellung auch bereits abgegangen.

Da mich die Sache intereſſirte, ſo erkundigte ich mich
nach einigen Tagen bei einem meiner Bekannten danach,
welcher auf der Polizei arbeitete. Hier vernahm ich
ſchon, daß der Kommiſſarius bei ſeinem Vorgeſetzten in
ſehr gutem Anſehen ſtehe, und daß bisher gegen denſelben
noch keine Beſchwerde laut geworden ſei. Es war daher
mit Gewißheit anzunehmen, daß ſich der Polizeidirektor
in dieſer erſten Beſchwerde, wenn ſie nicht auf gar zu
graͤuliche Veranlaſſung gegruͤndet war, ſeines Unterbeam¬
ten annehmen werde.

Und das geſchah denn auch.

Der Polizeidirektor gab dem Kommiſſarius ſelbſt die
Beſchwerde, und befragte ihn bloß uͤber die Veranlaſſung
der Sache. Der Kommiſſarius erklaͤrte darauf, daß er
die beiden Handwerker zur Vernehmung nach der Polizei
transportirt habe, weil der Eine die polizeilichen Vor¬
ſchriften beim Eintritt in die Stadt umgangen, und der
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[133/0147] Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde. Ich war der Anſicht, daß er ſeine Beſchwerde beſſer bei ſich behalten haͤtte, aber Schwind antwortete, er wolle ſich ſein Recht nicht nehmen laſſen, und brauche ſich darin vor Niemanden zu fuͤrchten. Ueberdies war die Vorſtellung auch bereits abgegangen. Da mich die Sache intereſſirte, ſo erkundigte ich mich nach einigen Tagen bei einem meiner Bekannten danach, welcher auf der Polizei arbeitete. Hier vernahm ich ſchon, daß der Kommiſſarius bei ſeinem Vorgeſetzten in ſehr gutem Anſehen ſtehe, und daß bisher gegen denſelben noch keine Beſchwerde laut geworden ſei. Es war daher mit Gewißheit anzunehmen, daß ſich der Polizeidirektor in dieſer erſten Beſchwerde, wenn ſie nicht auf gar zu graͤuliche Veranlaſſung gegruͤndet war, ſeines Unterbeam¬ ten annehmen werde. Und das geſchah denn auch. Der Polizeidirektor gab dem Kommiſſarius ſelbſt die Beſchwerde, und befragte ihn bloß uͤber die Veranlaſſung der Sache. Der Kommiſſarius erklaͤrte darauf, daß er die beiden Handwerker zur Vernehmung nach der Polizei transportirt habe, weil der Eine die polizeilichen Vor¬ ſchriften beim Eintritt in die Stadt umgangen, und der Andere ihm dabei behuͤlflich geweſen ſei. Ob er den

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 133. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/147>, abgerufen am 23.11.2024.