Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.Die vorgesetzte Dienstbehörde. "Wozu muß er denn am Thor drei Thaler vorzei¬ "Das ist so eine Vorschrift in unserm Lande," ant¬ "Wahrscheinlich um zu verhüten, daß ein Geselle, "Ich glaube wohl," sagte der Schuster. "Aber es Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde. „Wozu muß er denn am Thor drei Thaler vorzei¬ „Das iſt ſo eine Vorſchrift in unſerm Lande,“ ant¬ „Wahrſcheinlich um zu verhuͤten, daß ein Geſelle, „Ich glaube wohl,“ ſagte der Schuſter. „Aber es <TEI> <text> <body> <div n="1"> <pb facs="#f0142" n="128"/> <fw place="top" type="header">Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.<lb/></fw> <p>„Wozu muß er denn am Thor drei Thaler vorzei¬<lb/> gen,“ fragte ich den Schuſter, „das iſt eine Beſtim¬<lb/> mung, die ich noch nicht kenne.“ —</p><lb/> <p>„Das iſt ſo eine Vorſchrift in unſerm Lande,“ ant¬<lb/> wortete mir Schwind. „Jeder wandernde Handwerks¬<lb/> burſch muß am Thor drei Thaler vorzeigen, oder er wird<lb/> gar nicht in die Stadt gelaſſen und muß wieder um¬<lb/> kehren.“ —</p><lb/> <p>„Wahrſcheinlich um zu verhuͤten, daß ein Geſelle,<lb/> der keine Arbeit findet, der Gemeinde zur Laſt faͤllt.“ —</p><lb/> <p>„Ich glaube wohl,“ ſagte der Schuſter. „Aber es<lb/> iſt doch eine ſchlechte Einrichtung. Wenn ein armer<lb/> Handwerksburſch, der keine drei Thaler beſitzt, an eine<lb/> Stadt kommt, wo er ſicherlich ein Verdienſt finden kann,<lb/> ſo wird er zuruͤckgewieſen. Heißt das nicht den Armen<lb/> auf Koſten der Reichen das Brod verkuͤrzen? Und wenn<lb/> ſie ihm ſo ſein Unterkommen verwehren, wie ſorgen ſie<lb/> wohl weiter fuͤr ihn? Er muß denſelben Weg, auf dem<lb/> er gekommen iſt, zuruͤck machen, ohne Geld, ohne Ver¬<lb/> dienſt, und das Betteln iſt ihm auch verboten. Nir¬<lb/> gends nehmm ſie ihn auf. Auf dieſe Art kann er zehn¬<lb/> mal verhungem, ehe er es einmal zu etwas bringt, oder<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [128/0142]
Die vorgeſetzte Dienſtbehoͤrde.
„Wozu muß er denn am Thor drei Thaler vorzei¬
gen,“ fragte ich den Schuſter, „das iſt eine Beſtim¬
mung, die ich noch nicht kenne.“ —
„Das iſt ſo eine Vorſchrift in unſerm Lande,“ ant¬
wortete mir Schwind. „Jeder wandernde Handwerks¬
burſch muß am Thor drei Thaler vorzeigen, oder er wird
gar nicht in die Stadt gelaſſen und muß wieder um¬
kehren.“ —
„Wahrſcheinlich um zu verhuͤten, daß ein Geſelle,
der keine Arbeit findet, der Gemeinde zur Laſt faͤllt.“ —
„Ich glaube wohl,“ ſagte der Schuſter. „Aber es
iſt doch eine ſchlechte Einrichtung. Wenn ein armer
Handwerksburſch, der keine drei Thaler beſitzt, an eine
Stadt kommt, wo er ſicherlich ein Verdienſt finden kann,
ſo wird er zuruͤckgewieſen. Heißt das nicht den Armen
auf Koſten der Reichen das Brod verkuͤrzen? Und wenn
ſie ihm ſo ſein Unterkommen verwehren, wie ſorgen ſie
wohl weiter fuͤr ihn? Er muß denſelben Weg, auf dem
er gekommen iſt, zuruͤck machen, ohne Geld, ohne Ver¬
dienſt, und das Betteln iſt ihm auch verboten. Nir¬
gends nehmm ſie ihn auf. Auf dieſe Art kann er zehn¬
mal verhungem, ehe er es einmal zu etwas bringt, oder
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