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Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846.

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Die Rechtsfrage.
sein, worin die Rechte des Einzelnen möglichst ge¬
schützt sind," sagte der Kriminalrath. "Mag man nun
auch zugeben, daß in unsern Verhältnissen der Willkühr
ein allerdings großer Spielraum gegönnt ist, was sich
aber durch Feststellung engerer Gesetze z. B. nach Art
der englischen Habeas-corpus-Akte ändern ließe: so
muß man andererseits bedenken, daß ein ganz vollkom¬
mener Schutz doch nie zu erreichen ist. Die Polizei ist
ein nothwendiges Uebel. Ohne sie wäre es nicht mög¬
lich, einen Verbrecher vor das Gesetz und zur Strafe zu
ziehen, und wenn auch einmal, was sich selbst durch den
geordnetsten Rechtszustand nicht ganz vermeiden läßt, aus
Irrthum oder Versehen einem Unschuldigen zu nahe ge¬
treten wird, so muß er sich dann mit der gerichtlichen
Anerkennung seiner Unschuld und dem Gedanken trösten,
daß er ohne die Wachsamkeit dieser Behörde selbst keinen
Schutz seiner Rechte haben würde." --

"Sie wollen das Hühnerauge beschneiden, während
es darauf ankommt, das brandige Bein abzunehmen,"
sagte der Arzt. "Die Polizei ist ein nothwendiges Uebel,
aber nothwendig nur in unserer heutigen Gesellschaft.
Statt daher die Nothwendigkeit aufzuheben, indem Sie
die Bedingung der heutigen Gesellschaft aufheben, wollen

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Die Rechtsfrage.
ſein, worin die Rechte des Einzelnen moͤglichſt ge¬
ſchuͤtzt ſind,“ ſagte der Kriminalrath. „Mag man nun
auch zugeben, daß in unſern Verhaͤltniſſen der Willkuͤhr
ein allerdings großer Spielraum gegoͤnnt iſt, was ſich
aber durch Feſtſtellung engerer Geſetze z. B. nach Art
der engliſchen Habeas-corpus-Akte aͤndern ließe: ſo
muß man andererſeits bedenken, daß ein ganz vollkom¬
mener Schutz doch nie zu erreichen iſt. Die Polizei iſt
ein nothwendiges Uebel. Ohne ſie waͤre es nicht moͤg¬
lich, einen Verbrecher vor das Geſetz und zur Strafe zu
ziehen, und wenn auch einmal, was ſich ſelbſt durch den
geordnetſten Rechtszuſtand nicht ganz vermeiden laͤßt, aus
Irrthum oder Verſehen einem Unſchuldigen zu nahe ge¬
treten wird, ſo muß er ſich dann mit der gerichtlichen
Anerkennung ſeiner Unſchuld und dem Gedanken troͤſten,
daß er ohne die Wachſamkeit dieſer Behoͤrde ſelbſt keinen
Schutz ſeiner Rechte haben wuͤrde.“ —

„Sie wollen das Huͤhnerauge beſchneiden, waͤhrend
es darauf ankommt, das brandige Bein abzunehmen,“
ſagte der Arzt. „Die Polizei iſt ein nothwendiges Uebel,
aber nothwendig nur in unſerer heutigen Geſellſchaft.
Statt daher die Nothwendigkeit aufzuheben, indem Sie
die Bedingung der heutigen Geſellſchaft aufheben, wollen

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[113/0127] Die Rechtsfrage. ſein, worin die Rechte des Einzelnen moͤglichſt ge¬ ſchuͤtzt ſind,“ ſagte der Kriminalrath. „Mag man nun auch zugeben, daß in unſern Verhaͤltniſſen der Willkuͤhr ein allerdings großer Spielraum gegoͤnnt iſt, was ſich aber durch Feſtſtellung engerer Geſetze z. B. nach Art der engliſchen Habeas-corpus-Akte aͤndern ließe: ſo muß man andererſeits bedenken, daß ein ganz vollkom¬ mener Schutz doch nie zu erreichen iſt. Die Polizei iſt ein nothwendiges Uebel. Ohne ſie waͤre es nicht moͤg¬ lich, einen Verbrecher vor das Geſetz und zur Strafe zu ziehen, und wenn auch einmal, was ſich ſelbſt durch den geordnetſten Rechtszuſtand nicht ganz vermeiden laͤßt, aus Irrthum oder Verſehen einem Unſchuldigen zu nahe ge¬ treten wird, ſo muß er ſich dann mit der gerichtlichen Anerkennung ſeiner Unſchuld und dem Gedanken troͤſten, daß er ohne die Wachſamkeit dieſer Behoͤrde ſelbſt keinen Schutz ſeiner Rechte haben wuͤrde.“ — „Sie wollen das Huͤhnerauge beſchneiden, waͤhrend es darauf ankommt, das brandige Bein abzunehmen,“ ſagte der Arzt. „Die Polizei iſt ein nothwendiges Uebel, aber nothwendig nur in unſerer heutigen Geſellſchaft. Statt daher die Nothwendigkeit aufzuheben, indem Sie die Bedingung der heutigen Geſellſchaft aufheben, wollen 8

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Zitationshilfe: Dronke, Ernst: Polizei-Geschichten. Leipzig, 1846, S. 113. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dronke_polizeigeschichten_1846/127>, abgerufen am 23.11.2024.