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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.

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spotten der allgemeinen Gefühle der Menschheit,
zerreißen ihre festesten Bande, bereiten sich einen
schändlichen Gewinn aus der verhöhnten Tugend ih-
rer Brüder! Weg mit ihnen auf irgend eine wüste In-
sel, damit sie selbst in ihrem Verbrechen sich aufreiben
oder durch die bitterste Erfahrung um gebildet werden.

So gewiß ich diesem Verbannungen theil beystim-
men würde, wenn jenes Vorgeben gerechrfertigt wer-
den könnte, so natürlich wird man auch hier die
Wärme finden, mit der ich gegen diese Anklage eine
unglückliche Nation vertheydigen werde. Sicher
aber soll diese Wärme der Ruhe der Untersuchung
nicht nachtheilig werden. Hat der bisherige Gang
derselben einigen Eindruck bey dem Leser hinterlassen,
so muß er ihn von meinem Streben nach Unparthey-
lichkeit für jede Gattung von Menschen, sobald es
auf Wahrheit ankömmt, überzeugt haben, und so
muß er mir es zutrauen, daß ich in einer so interes-
santen Sache nicht als Apologet mich zeigen würde,
wenn ich nicht nach einer reifen Prüfung mich dazu
verpflichter glaubte.

Ehe ich die Beweist dieser Beschuldigung selbst
näher auseinander lege, kömmt es zuvörderst auf ihre
genauere Bestimmung an. Nicht davon nämlich ist
die Frage, daß es unter den Juden viele unmorali-

sche
U

ſpotten der allgemeinen Gefuͤhle der Menſchheit,
zerreißen ihre feſteſten Bande, bereiten ſich einen
ſchaͤndlichen Gewinn aus der verhoͤhnten Tugend ih-
rer Bruͤder! Weg mit ihnen auf irgend eine wuͤſte In-
ſel, damit ſie ſelbſt in ihrem Verbrechen ſich aufreiben
oder durch die bitterſte Erfahrung um gebildet werden.

So gewiß ich dieſem Verbannungen theil beyſtim-
men wuͤrde, wenn jenes Vorgeben gerechrfertigt wer-
den koͤnnte, ſo natuͤrlich wird man auch hier die
Waͤrme finden, mit der ich gegen dieſe Anklage eine
ungluͤckliche Nation vertheydigen werde. Sicher
aber ſoll dieſe Waͤrme der Ruhe der Unterſuchung
nicht nachtheilig werden. Hat der bisherige Gang
derſelben einigen Eindruck bey dem Leſer hinterlaſſen,
ſo muß er ihn von meinem Streben nach Unparthey-
lichkeit fuͤr jede Gattung von Menſchen, ſobald es
auf Wahrheit ankoͤmmt, uͤberzeugt haben, und ſo
muß er mir es zutrauen, daß ich in einer ſo intereſ-
ſanten Sache nicht als Apologet mich zeigen wuͤrde,
wenn ich nicht nach einer reifen Pruͤfung mich dazu
verpflichter glaubte.

Ehe ich die Beweiſt dieſer Beſchuldigung ſelbſt
naͤher auseinander lege, koͤmmt es zuvoͤrderſt auf ihre
genauere Beſtimmung an. Nicht davon naͤmlich iſt
die Frage, daß es unter den Juden viele unmorali-

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[305/0313] ſpotten der allgemeinen Gefuͤhle der Menſchheit, zerreißen ihre feſteſten Bande, bereiten ſich einen ſchaͤndlichen Gewinn aus der verhoͤhnten Tugend ih- rer Bruͤder! Weg mit ihnen auf irgend eine wuͤſte In- ſel, damit ſie ſelbſt in ihrem Verbrechen ſich aufreiben oder durch die bitterſte Erfahrung um gebildet werden. So gewiß ich dieſem Verbannungen theil beyſtim- men wuͤrde, wenn jenes Vorgeben gerechrfertigt wer- den koͤnnte, ſo natuͤrlich wird man auch hier die Waͤrme finden, mit der ich gegen dieſe Anklage eine ungluͤckliche Nation vertheydigen werde. Sicher aber ſoll dieſe Waͤrme der Ruhe der Unterſuchung nicht nachtheilig werden. Hat der bisherige Gang derſelben einigen Eindruck bey dem Leſer hinterlaſſen, ſo muß er ihn von meinem Streben nach Unparthey- lichkeit fuͤr jede Gattung von Menſchen, ſobald es auf Wahrheit ankoͤmmt, uͤberzeugt haben, und ſo muß er mir es zutrauen, daß ich in einer ſo intereſ- ſanten Sache nicht als Apologet mich zeigen wuͤrde, wenn ich nicht nach einer reifen Pruͤfung mich dazu verpflichter glaubte. Ehe ich die Beweiſt dieſer Beſchuldigung ſelbſt naͤher auseinander lege, koͤmmt es zuvoͤrderſt auf ihre genauere Beſtimmung an. Nicht davon naͤmlich iſt die Frage, daß es unter den Juden viele unmorali- ſche U

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Zitationshilfe: Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 305. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/313>, abgerufen am 17.05.2024.