Arbeit; die Festsetzung einer gewissen Lehrzeit (die freilich nach Verschiedenheit der Fähigkeiten des Lehr- lings und nach der Mühe und den Kosten des Mei- sters, ehe er ihn recht gebrauchen kann, durch einen Privatvergleich, immer verschieden bestimmt werden müßte); der Nutzen des Wanderns der Gesellen, die Pflege derselben in Krankheiten; endlich die Verhin- derung schlechter Arbeit und Erhaltung des Credits besonders in den Handwerken, welche für auswär- tigen Markt arbeiten: -- diese, wie es mich dünkt, vortheilhafte Folgen der Zunfteinrichtung liessen sich auch ohne dieselbe erreichen. Denn es versteht sich von selbst, daß wenn auch keine Zünfte wären, doch dem Staat seine Oberaufsicht und Leitung der Ge- werbe und Nahrungswege bleiben müsse, wie er die- se auch itzt wirklich bey unzünftigen, wie bey zünfti- gen ausübt und auch immer (nur, wie ich glaube, nicht zu häufig, und eigentlich nur in ausserordent- lichen Fällen) ausüben muß.
Ohngeachtet dieser Ueberzeugung indeß halte ich doch in unsern meisten, besonders aber den deutschen Staa- ten, eine völlige Abschaffung der Zünfte für sehr bedenk- lich. Die Erfahrung, da man nur einzelne Mißbräuche verbannen wollen, hat schon gezeigt, wie schwer es sey, in diesem Fache zu reformiren. Unsere bürgerliche städ-
tische
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Arbeit; die Feſtſetzung einer gewiſſen Lehrzeit (die freilich nach Verſchiedenheit der Faͤhigkeiten des Lehr- lings und nach der Muͤhe und den Koſten des Mei- ſters, ehe er ihn recht gebrauchen kann, durch einen Privatvergleich, immer verſchieden beſtimmt werden muͤßte); der Nutzen des Wanderns der Geſellen, die Pflege derſelben in Krankheiten; endlich die Verhin- derung ſchlechter Arbeit und Erhaltung des Credits beſonders in den Handwerken, welche fuͤr auswaͤr- tigen Markt arbeiten: — dieſe, wie es mich duͤnkt, vortheilhafte Folgen der Zunfteinrichtung lieſſen ſich auch ohne dieſelbe erreichen. Denn es verſteht ſich von ſelbſt, daß wenn auch keine Zuͤnfte waͤren, doch dem Staat ſeine Oberaufſicht und Leitung der Ge- werbe und Nahrungswege bleiben muͤſſe, wie er die- ſe auch itzt wirklich bey unzuͤnftigen, wie bey zuͤnfti- gen ausuͤbt und auch immer (nur, wie ich glaube, nicht zu haͤufig, und eigentlich nur in auſſerordent- lichen Faͤllen) ausuͤben muß.
Ohngeachtet dieſer Ueberzeugung indeß halte ich doch in unſern meiſten, beſonders aber den deutſchen Staa- ten, eine voͤllige Abſchaffung der Zuͤnfte fuͤr ſehr bedenk- lich. Die Erfahrung, da man nur einzelne Mißbraͤuche verbannen wollen, hat ſchon gezeigt, wie ſchwer es ſey, in dieſem Fache zu reformiren. Unſere buͤrgerliche ſtaͤd-
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Arbeit; die Feſtſetzung einer gewiſſen Lehrzeit (die
freilich nach Verſchiedenheit der Faͤhigkeiten des Lehr-
lings und nach der Muͤhe und den Koſten des Mei-
ſters, ehe er ihn recht gebrauchen kann, durch einen
Privatvergleich, immer verſchieden beſtimmt werden
muͤßte); der Nutzen des Wanderns der Geſellen, die
Pflege derſelben in Krankheiten; endlich die Verhin-
derung ſchlechter Arbeit und Erhaltung des Credits
beſonders in den Handwerken, welche fuͤr auswaͤr-
tigen Markt arbeiten: — dieſe, wie es mich duͤnkt,
vortheilhafte Folgen der Zunfteinrichtung lieſſen ſich
auch ohne dieſelbe erreichen. Denn es verſteht ſich
von ſelbſt, daß wenn auch keine Zuͤnfte waͤren, doch
dem Staat ſeine Oberaufſicht und Leitung der Ge-
werbe und Nahrungswege bleiben muͤſſe, wie er die-
ſe auch itzt wirklich bey unzuͤnftigen, wie bey zuͤnfti-
gen ausuͤbt und auch immer (nur, wie ich glaube,
nicht zu haͤufig, und eigentlich nur in auſſerordent-
lichen Faͤllen) ausuͤben muß.
Ohngeachtet dieſer Ueberzeugung indeß halte ich doch
in unſern meiſten, beſonders aber den deutſchen Staa-
ten, eine voͤllige Abſchaffung der Zuͤnfte fuͤr ſehr bedenk-
lich. Die Erfahrung, da man nur einzelne Mißbraͤuche
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 273. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/281>, abgerufen am 26.11.2024.
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