Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783.

Bild:
<< vorherige Seite

um zu verhindern, daß nicht zu vieles Land an ein-
zelne reiche Hebräer käme, ehe noch die Nation zu
allen bürgerlichen Pflichten gereift wäre, den Vor-
schlag gethan, daß man jedem jüdischen Landbauer
zur Pflicht machen solle, eine gwisse Anzahl jüdischer
Knechte zu halten. Auch die Einschränkung, welche
so lange die Nation nicht zu Kriegsdiensten sich durch-
aus fähig erprobt habe, besonders dem Erwerb des
Bodens gesetzt werden müsse, habe ich mehr als ein-
mal in Erinnerung gebracht. Den Juden auf Ko-
sten des Staats zum Ackerbau vor andern zu ermun-
tern, habe ich nicht verlangt, nur, versteht sich nach
meinen Grundsätzen von selbst, alsdann Gleichheit
für ihn ausbedungen, wenn der Staat zur Cultur
bisher noch unbebaueten Landes, zum Bau gewisser
bisher noch nicht gewöhnlicher Producte, oder über-
haupt zu jeder Erweiterung der Cultur, durch Be-
lohnungen die Bürger zu reitzen gut finde. Nur
für dem gewöhnlichen fremden Colonisten, glaube ich,
müßte hier der einheimische Jude, der übrigens
festgesetzte Bedingungen erfüllt, den Vorzug haben;
auswärtige Juden aber durch Vortheile zum Acker-
bau oder irgend einer andern Beschäftigung ins Land
zu locken, würde ich, wie ich schon erklärt habe, nie
anrathen. Daß auch bey Unternehmungen, wo der

Staat
Q 5

um zu verhindern, daß nicht zu vieles Land an ein-
zelne reiche Hebraͤer kaͤme, ehe noch die Nation zu
allen buͤrgerlichen Pflichten gereift waͤre, den Vor-
ſchlag gethan, daß man jedem juͤdiſchen Landbauer
zur Pflicht machen ſolle, eine gwiſſe Anzahl juͤdiſcher
Knechte zu halten. Auch die Einſchraͤnkung, welche
ſo lange die Nation nicht zu Kriegsdienſten ſich durch-
aus faͤhig erprobt habe, beſonders dem Erwerb des
Bodens geſetzt werden muͤſſe, habe ich mehr als ein-
mal in Erinnerung gebracht. Den Juden auf Ko-
ſten des Staats zum Ackerbau vor andern zu ermun-
tern, habe ich nicht verlangt, nur, verſteht ſich nach
meinen Grundſaͤtzen von ſelbſt, alsdann Gleichheit
fuͤr ihn ausbedungen, wenn der Staat zur Cultur
bisher noch unbebaueten Landes, zum Bau gewiſſer
bisher noch nicht gewoͤhnlicher Producte, oder uͤber-
haupt zu jeder Erweiterung der Cultur, durch Be-
lohnungen die Buͤrger zu reitzen gut finde. Nur
fuͤr dem gewoͤhnlichen fremden Coloniſten, glaube ich,
muͤßte hier der einheimiſche Jude, der uͤbrigens
feſtgeſetzte Bedingungen erfuͤllt, den Vorzug haben;
auswaͤrtige Juden aber durch Vortheile zum Acker-
bau oder irgend einer andern Beſchaͤftigung ins Land
zu locken, wuͤrde ich, wie ich ſchon erklaͤrt habe, nie
anrathen. Daß auch bey Unternehmungen, wo der

Staat
Q 5
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0257" n="249"/>
um zu verhindern, daß nicht zu vieles Land an ein-<lb/>
zelne reiche Hebra&#x0364;er ka&#x0364;me, ehe noch die Nation zu<lb/>
allen bu&#x0364;rgerlichen Pflichten gereift wa&#x0364;re, den Vor-<lb/>
&#x017F;chlag gethan, daß man jedem ju&#x0364;di&#x017F;chen Landbauer<lb/>
zur Pflicht machen &#x017F;olle, eine gwi&#x017F;&#x017F;e Anzahl ju&#x0364;di&#x017F;cher<lb/>
Knechte zu halten. Auch die Ein&#x017F;chra&#x0364;nkung, welche<lb/>
&#x017F;o lange die Nation nicht zu Kriegsdien&#x017F;ten &#x017F;ich durch-<lb/>
aus fa&#x0364;hig erprobt habe, be&#x017F;onders dem Erwerb des<lb/>
Bodens ge&#x017F;etzt werden mu&#x0364;&#x017F;&#x017F;e, habe ich mehr als ein-<lb/>
mal in Erinnerung gebracht. Den Juden auf Ko-<lb/>
&#x017F;ten des Staats zum Ackerbau vor andern zu ermun-<lb/>
tern, habe ich nicht verlangt, nur, ver&#x017F;teht &#x017F;ich nach<lb/>
meinen Grund&#x017F;a&#x0364;tzen von &#x017F;elb&#x017F;t, alsdann Gleichheit<lb/>
fu&#x0364;r ihn ausbedungen, wenn der Staat zur Cultur<lb/>
bisher noch unbebaueten Landes, zum Bau gewi&#x017F;&#x017F;er<lb/>
bisher noch nicht gewo&#x0364;hnlicher Producte, oder u&#x0364;ber-<lb/>
haupt zu jeder Erweiterung der Cultur, durch Be-<lb/>
lohnungen die Bu&#x0364;rger zu reitzen gut finde. Nur<lb/>
fu&#x0364;r dem gewo&#x0364;hnlichen fremden Coloni&#x017F;ten, glaube ich,<lb/>
mu&#x0364;ßte hier der <hi rendition="#fr">einheimi&#x017F;che</hi> Jude, der u&#x0364;brigens<lb/>
fe&#x017F;tge&#x017F;etzte Bedingungen erfu&#x0364;llt, den Vorzug haben;<lb/><hi rendition="#fr">auswa&#x0364;rtige</hi> Juden aber durch Vortheile zum Acker-<lb/>
bau oder irgend einer andern Be&#x017F;cha&#x0364;ftigung ins Land<lb/>
zu locken, wu&#x0364;rde ich, wie ich &#x017F;chon erkla&#x0364;rt habe, nie<lb/>
anrathen. Daß auch bey Unternehmungen, wo der<lb/>
<fw place="bottom" type="sig">Q 5</fw><fw place="bottom" type="catch">Staat</fw><lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[249/0257] um zu verhindern, daß nicht zu vieles Land an ein- zelne reiche Hebraͤer kaͤme, ehe noch die Nation zu allen buͤrgerlichen Pflichten gereift waͤre, den Vor- ſchlag gethan, daß man jedem juͤdiſchen Landbauer zur Pflicht machen ſolle, eine gwiſſe Anzahl juͤdiſcher Knechte zu halten. Auch die Einſchraͤnkung, welche ſo lange die Nation nicht zu Kriegsdienſten ſich durch- aus faͤhig erprobt habe, beſonders dem Erwerb des Bodens geſetzt werden muͤſſe, habe ich mehr als ein- mal in Erinnerung gebracht. Den Juden auf Ko- ſten des Staats zum Ackerbau vor andern zu ermun- tern, habe ich nicht verlangt, nur, verſteht ſich nach meinen Grundſaͤtzen von ſelbſt, alsdann Gleichheit fuͤr ihn ausbedungen, wenn der Staat zur Cultur bisher noch unbebaueten Landes, zum Bau gewiſſer bisher noch nicht gewoͤhnlicher Producte, oder uͤber- haupt zu jeder Erweiterung der Cultur, durch Be- lohnungen die Buͤrger zu reitzen gut finde. Nur fuͤr dem gewoͤhnlichen fremden Coloniſten, glaube ich, muͤßte hier der einheimiſche Jude, der uͤbrigens feſtgeſetzte Bedingungen erfuͤllt, den Vorzug haben; auswaͤrtige Juden aber durch Vortheile zum Acker- bau oder irgend einer andern Beſchaͤftigung ins Land zu locken, wuͤrde ich, wie ich ſchon erklaͤrt habe, nie anrathen. Daß auch bey Unternehmungen, wo der Staat Q 5

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/257
Zitationshilfe: Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 249. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/257>, abgerufen am 05.12.2024.