wohl mit Recht verlangen, dürfte kein Landskind seyn. Immer indeß müßte es noch dahin kommen, daß der Jude selbst diente, weil dem Staate die für das Geld seiner Unterthanen geworbenen Fremden nicht iu allen Fällen und wenn ihre Zahl zu groß wird, jene ersetzen; und es wird dahin kommen, wenn man nur den Plan zu Veredelung der Nation im Ganzen, nicht bloß in einzelnen Theilen, aus- führt, -- eine freylich nothwendige Bedingung. Wo Localhindernisse dieses nicht erlauben, da darf man natürlich auch nicht die ganze Wirkung erwar- ten. Trügt mich meine Hofnung und sollten die In- den wider alle mögliche Wahrscheinlichkeit, auch bey dem vollkommensten Genuß bürgerlicher Rechte, noch immer, wenn es auf die Vertheidigung der Ge- sellschaft ankömmt, ein Verbot des Himmels vor- schützen, -- nun so habe ich nichts dagegen, daß man sie wieder aus dem Lande weiset, oder wenigstens sie wie Quäcker und Mennonisten nur in geringer An- zahl und unter gewissen Einschränkungen duldet.
Auf die Bedenklichkeit, daß der Jude nicht gegen seine Glaubensbrüder um des Zwistes der Christen willen, werde fechten wollen, antworte ich, was ich schon oft gesagt habe: man mache den Juden zum Bürger, und bringe es dahin, daß sein Bürger-
Bruder
wohl mit Recht verlangen, duͤrfte kein Landskind ſeyn. Immer indeß muͤßte es noch dahin kommen, daß der Jude ſelbſt diente, weil dem Staate die fuͤr das Geld ſeiner Unterthanen geworbenen Fremden nicht iu allen Faͤllen und wenn ihre Zahl zu groß wird, jene erſetzen; und es wird dahin kommen, wenn man nur den Plan zu Veredelung der Nation im Ganzen, nicht bloß in einzelnen Theilen, aus- fuͤhrt, — eine freylich nothwendige Bedingung. Wo Localhinderniſſe dieſes nicht erlauben, da darf man natuͤrlich auch nicht die ganze Wirkung erwar- ten. Truͤgt mich meine Hofnung und ſollten die In- den wider alle moͤgliche Wahrſcheinlichkeit, auch bey dem vollkommenſten Genuß buͤrgerlicher Rechte, noch immer, wenn es auf die Vertheidigung der Ge- ſellſchaft ankoͤmmt, ein Verbot des Himmels vor- ſchuͤtzen, — nun ſo habe ich nichts dagegen, daß man ſie wieder aus dem Lande weiſet, oder wenigſtens ſie wie Quaͤcker und Mennoniſten nur in geringer An- zahl und unter gewiſſen Einſchraͤnkungen duldet.
Auf die Bedenklichkeit, daß der Jude nicht gegen ſeine Glaubensbruͤder um des Zwiſtes der Chriſten willen, werde fechten wollen, antworte ich, was ich ſchon oft geſagt habe: man mache den Juden zum Buͤrger, und bringe es dahin, daß ſein Buͤrger-
Bruder
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0250"n="242"/>
wohl mit Recht verlangen, duͤrfte kein Landskind<lb/>ſeyn. Immer indeß muͤßte es noch dahin kommen,<lb/>
daß der Jude ſelbſt diente, weil dem Staate die fuͤr<lb/>
das Geld ſeiner Unterthanen geworbenen Fremden<lb/>
nicht iu allen Faͤllen und wenn ihre Zahl zu groß<lb/>
wird, jene erſetzen; und es wird dahin kommen,<lb/>
wenn man nur den Plan zu Veredelung der Nation<lb/>
im Ganzen, nicht bloß in einzelnen Theilen, aus-<lb/>
fuͤhrt, — eine freylich nothwendige Bedingung.<lb/>
Wo Localhinderniſſe dieſes nicht erlauben, da darf<lb/>
man natuͤrlich auch nicht die <hirendition="#fr">ganze</hi> Wirkung erwar-<lb/>
ten. Truͤgt mich meine Hofnung und ſollten die In-<lb/>
den wider alle moͤgliche Wahrſcheinlichkeit, auch bey<lb/>
dem vollkommenſten Genuß buͤrgerlicher Rechte,<lb/>
noch immer, wenn es auf die Vertheidigung der Ge-<lb/>ſellſchaft ankoͤmmt, ein Verbot des Himmels vor-<lb/>ſchuͤtzen, — nun ſo habe ich nichts dagegen, daß man<lb/>ſie wieder aus dem Lande weiſet, oder wenigſtens ſie<lb/>
wie Quaͤcker und Mennoniſten nur in geringer An-<lb/>
zahl und unter gewiſſen Einſchraͤnkungen duldet.</p><lb/><p>Auf die Bedenklichkeit, daß der Jude nicht gegen<lb/>ſeine Glaubensbruͤder um des Zwiſtes der Chriſten<lb/>
willen, werde fechten wollen, antworte ich, was ich<lb/>ſchon oft geſagt habe: man mache den Juden zum<lb/>
Buͤrger, und bringe es dahin, daß ſein Buͤrger-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Bruder</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[242/0250]
wohl mit Recht verlangen, duͤrfte kein Landskind
ſeyn. Immer indeß muͤßte es noch dahin kommen,
daß der Jude ſelbſt diente, weil dem Staate die fuͤr
das Geld ſeiner Unterthanen geworbenen Fremden
nicht iu allen Faͤllen und wenn ihre Zahl zu groß
wird, jene erſetzen; und es wird dahin kommen,
wenn man nur den Plan zu Veredelung der Nation
im Ganzen, nicht bloß in einzelnen Theilen, aus-
fuͤhrt, — eine freylich nothwendige Bedingung.
Wo Localhinderniſſe dieſes nicht erlauben, da darf
man natuͤrlich auch nicht die ganze Wirkung erwar-
ten. Truͤgt mich meine Hofnung und ſollten die In-
den wider alle moͤgliche Wahrſcheinlichkeit, auch bey
dem vollkommenſten Genuß buͤrgerlicher Rechte,
noch immer, wenn es auf die Vertheidigung der Ge-
ſellſchaft ankoͤmmt, ein Verbot des Himmels vor-
ſchuͤtzen, — nun ſo habe ich nichts dagegen, daß man
ſie wieder aus dem Lande weiſet, oder wenigſtens ſie
wie Quaͤcker und Mennoniſten nur in geringer An-
zahl und unter gewiſſen Einſchraͤnkungen duldet.
Auf die Bedenklichkeit, daß der Jude nicht gegen
ſeine Glaubensbruͤder um des Zwiſtes der Chriſten
willen, werde fechten wollen, antworte ich, was ich
ſchon oft geſagt habe: man mache den Juden zum
Buͤrger, und bringe es dahin, daß ſein Buͤrger-
Bruder
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 242. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/250>, abgerufen am 16.02.2025.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2025 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften
(Kontakt).
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2025. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.