bräuche beobachten sollten, insofern es die Umstän- de und der Dienst erlauben würden. Hier ist also eine vollkommne Erfüllung der Hofnung, die ich geäußert habe, eine feyerliche Billigung der Wahr- heit, daß die Bürgerpflichten auch bey noch unvoll- kommnen Bürgerrechten den geheiligten Pflichten vorgehn müssen. Verdient dieß Beyspiel nicht Be- wunderung und Achtung, und würde es nicht gro- bes Vorurtheil seyn, wenn man noch immer von der Unfähigkeit einer Nation zum Kriegsdienste reden wollte, deren Glieder sich ganz aus eigenem Gefühl zum Tode für das Vaterland erboten haben, -- eine doch gewiß auch unter Christen nicht gemeine Erschei- nung? Wenigstens wäre es äußerst unbillig, immer nur diese Unfähigkeit zu demonstriren, ohne sie je auf die Probe zu setzen. Man überlasse es doch den Juden, sich von ihren Sabbathsgesetzen, ihren unreinen Speisen u. s. w. zu dispensiren, -- andere Juden, als bisher, Dei- sten, Abrahamiten oder was sie wollen in Absicht der Re- ligion zu seyn, genug wenn sie nur gute, auch den Staat mit Leib und Leben vertheidigende Bürger werden.
"Aber, sagt man, um dieses zu werden, "wird Zeit erfordert, und bis dahin können "ste doch nicht als völlig gleiche Glieder der Ge- "sellschaft angesehen werden, da sie die wichtigste
"Pflicht
braͤuche beobachten ſollten, inſofern es die Umſtaͤn- de und der Dienſt erlauben wuͤrden. Hier iſt alſo eine vollkommne Erfuͤllung der Hofnung, die ich geaͤußert habe, eine feyerliche Billigung der Wahr- heit, daß die Buͤrgerpflichten auch bey noch unvoll- kommnen Buͤrgerrechten den geheiligten Pflichten vorgehn muͤſſen. Verdient dieß Beyſpiel nicht Be- wunderung und Achtung, und wuͤrde es nicht gro- bes Vorurtheil ſeyn, wenn man noch immer von der Unfaͤhigkeit einer Nation zum Kriegsdienſte reden wollte, deren Glieder ſich ganz aus eigenem Gefuͤhl zum Tode fuͤr das Vaterland erboten haben, — eine doch gewiß auch unter Chriſten nicht gemeine Erſchei- nung? Wenigſtens waͤre es aͤußerſt unbillig, immer nur dieſe Unfaͤhigkeit zu demonſtriren, ohne ſie je auf die Probe zu ſetzen. Man uͤberlaſſe es doch den Juden, ſich von ihren Sabbathsgeſetzen, ihren unreinen Speiſen u. ſ. w. zu diſpenſiren, — andere Juden, als bisher, Dei- ſten, Abrahamiten oder was ſie wollen in Abſicht der Re- ligion zu ſeyn, genug wenn ſie nur gute, auch den Staat mit Leib und Leben vertheidigende Buͤrger werden.
„Aber, ſagt man, um dieſes zu werden, „wird Zeit erfordert, und bis dahin koͤnnen „ſte doch nicht als voͤllig gleiche Glieder der Ge- „ſellſchaft angeſehen werden, da ſie die wichtigſte
„Pflicht
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braͤuche beobachten ſollten, inſofern es die Umſtaͤn-
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alſo eine vollkommne Erfuͤllung der Hofnung, die
ich geaͤußert habe, eine feyerliche Billigung der Wahr-
heit, daß die Buͤrgerpflichten auch bey noch unvoll-
kommnen Buͤrgerrechten den geheiligten Pflichten
vorgehn muͤſſen. Verdient dieß Beyſpiel nicht Be-
wunderung und Achtung, und wuͤrde es nicht gro-
bes Vorurtheil ſeyn, wenn man noch immer von der
Unfaͤhigkeit einer Nation zum Kriegsdienſte reden
wollte, deren Glieder ſich ganz aus eigenem Gefuͤhl
zum Tode fuͤr das Vaterland erboten haben, — eine
doch gewiß auch unter Chriſten nicht gemeine Erſchei-
nung? Wenigſtens waͤre es aͤußerſt unbillig, immer
nur dieſe Unfaͤhigkeit zu demonſtriren, ohne ſie je auf die
Probe zu ſetzen. Man uͤberlaſſe es doch den Juden, ſich
von ihren Sabbathsgeſetzen, ihren unreinen Speiſen u.
ſ. w. zu diſpenſiren, — andere Juden, als bisher, Dei-
ſten, Abrahamiten oder was ſie wollen in Abſicht der Re-
ligion zu ſeyn, genug wenn ſie nur gute, auch den Staat
mit Leib und Leben vertheidigende Buͤrger werden.
„Aber, ſagt man, um dieſes zu werden,
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„ſte doch nicht als voͤllig gleiche Glieder der Ge-
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Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 240. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/248>, abgerufen am 21.11.2024.
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