Aberglaube dieses nicht zu, so muß er sich gefallen lassen, was für Comödie der Rabbi mit ihm spielen will; aber spielen muß der Rabbi nur, so wie der Pabst ganz weislich that, da er des großen Heinrichs Abgesandten mit Ruthen strich; aufs Blut peitschen muß auch in der Synagoge nicht erlaubt seyn, oder der Rabbi der es so weit treibet, muß mit härtern Ruthen öffentlich gezüchtiget werden. Wie sehr aber die Vorurtheile der Juden hier Hinderungen in den Weg legen werden, läßt sich aus der Stelle pag. 193 Ihrer Schrift muthmaßen, da der Verfasser des gut geschriebenen Memoire sagt: "il est des Esprits in- "dociles & qu'un frein leger ne peut contenir, les "preposes generaux conjointement avec les Rabbins "obliges alors d'user d'une severite salutaire, ont "recours a la peine d'Anatheme ou de Ban. -- -- haben Sie diese Stelle beherziget? finden Sie nicht daß es höchstnöthig sey, Juden, die wie die- ser Verfasser, schon so viel Einsicht und Beurthei- lung äußern, zuvörderst richtigere Begriffe beyzu- bringen, ehe man ihnen Vorzüge gestattet, die selbst zu ihrem Nachtheil gereichen würden? Freylich wird mit den Leviten und Pharisäern nichts auszurichten seyn, die werden lieber sehen daß die Juden in der Unterdrückung bleiben in der sie jetzo sind, als daß der
Bann
Aberglaube dieſes nicht zu, ſo muß er ſich gefallen laſſen, was fuͤr Comoͤdie der Rabbi mit ihm ſpielen will; aber ſpielen muß der Rabbi nur, ſo wie der Pabſt ganz weislich that, da er des großen Heinrichs Abgeſandten mit Ruthen ſtrich; aufs Blut peitſchen muß auch in der Synagoge nicht erlaubt ſeyn, oder der Rabbi der es ſo weit treibet, muß mit haͤrtern Ruthen oͤffentlich gezuͤchtiget werden. Wie ſehr aber die Vorurtheile der Juden hier Hinderungen in den Weg legen werden, laͤßt ſich aus der Stelle pag. 193 Ihrer Schrift muthmaßen, da der Verfaſſer des gut geſchriebenen Mémoire ſagt: „il eſt des Eſprits in- „dociles & qu’un frein leger ne pêut contenir, les „prepoſés generaux conjointement avec les Rabbins „obligés alors d’uſer d’une ſeverité ſalutaire, ont „recours a la peine d’Anatheme ou de Ban. — — haben Sie dieſe Stelle beherziget? finden Sie nicht daß es hoͤchſtnoͤthig ſey, Juden, die wie die- ſer Verfaſſer, ſchon ſo viel Einſicht und Beurthei- lung aͤußern, zuvoͤrderſt richtigere Begriffe beyzu- bringen, ehe man ihnen Vorzuͤge geſtattet, die ſelbſt zu ihrem Nachtheil gereichen wuͤrden? Freylich wird mit den Leviten und Phariſaͤern nichts auszurichten ſeyn, die werden lieber ſehen daß die Juden in der Unterdruͤckung bleiben in der ſie jetzo ſind, als daß der
Bann
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><p><pbfacs="#f0138"n="130"/>
Aberglaube dieſes nicht zu, ſo muß er ſich gefallen<lb/>
laſſen, was fuͤr Comoͤdie der Rabbi mit ihm ſpielen<lb/>
will; aber ſpielen muß der Rabbi nur, ſo wie der<lb/>
Pabſt ganz weislich that, da er des großen Heinrichs<lb/>
Abgeſandten mit Ruthen ſtrich; aufs Blut peitſchen<lb/>
muß auch in der Synagoge nicht erlaubt ſeyn, oder<lb/>
der Rabbi der es ſo weit treibet, muß mit haͤrtern<lb/>
Ruthen oͤffentlich gezuͤchtiget werden. Wie ſehr aber<lb/>
die Vorurtheile der Juden hier Hinderungen in den<lb/>
Weg legen werden, laͤßt ſich aus der Stelle <hirendition="#aq">pag.</hi> 193<lb/>
Ihrer Schrift muthmaßen, da der Verfaſſer des gut<lb/>
geſchriebenen <hirendition="#aq">Mémoire</hi>ſagt: <hirendition="#aq">„il eſt des Eſprits in-<lb/>„dociles & qu’un frein leger ne pêut contenir, les<lb/>„prepoſés generaux conjointement avec les Rabbins<lb/>„obligés alors d’uſer d’une ſeverité ſalutaire, ont<lb/>„recours a la peine d’Anatheme ou de Ban.</hi>——<lb/>
haben Sie dieſe Stelle beherziget? finden Sie<lb/>
nicht daß es hoͤchſtnoͤthig ſey, Juden, die wie die-<lb/>ſer Verfaſſer, ſchon ſo viel Einſicht und Beurthei-<lb/>
lung aͤußern, zuvoͤrderſt richtigere Begriffe beyzu-<lb/>
bringen, ehe man ihnen Vorzuͤge geſtattet, die ſelbſt<lb/>
zu ihrem Nachtheil gereichen wuͤrden? Freylich wird<lb/>
mit den Leviten und Phariſaͤern nichts auszurichten<lb/>ſeyn, die werden lieber ſehen daß die Juden in der<lb/>
Unterdruͤckung bleiben in der ſie jetzo ſind, als daß der<lb/><fwplace="bottom"type="catch">Bann</fw><lb/></p></div></div></body></text></TEI>
[130/0138]
Aberglaube dieſes nicht zu, ſo muß er ſich gefallen
laſſen, was fuͤr Comoͤdie der Rabbi mit ihm ſpielen
will; aber ſpielen muß der Rabbi nur, ſo wie der
Pabſt ganz weislich that, da er des großen Heinrichs
Abgeſandten mit Ruthen ſtrich; aufs Blut peitſchen
muß auch in der Synagoge nicht erlaubt ſeyn, oder
der Rabbi der es ſo weit treibet, muß mit haͤrtern
Ruthen oͤffentlich gezuͤchtiget werden. Wie ſehr aber
die Vorurtheile der Juden hier Hinderungen in den
Weg legen werden, laͤßt ſich aus der Stelle pag. 193
Ihrer Schrift muthmaßen, da der Verfaſſer des gut
geſchriebenen Mémoire ſagt: „il eſt des Eſprits in-
„dociles & qu’un frein leger ne pêut contenir, les
„prepoſés generaux conjointement avec les Rabbins
„obligés alors d’uſer d’une ſeverité ſalutaire, ont
„recours a la peine d’Anatheme ou de Ban. — —
haben Sie dieſe Stelle beherziget? finden Sie
nicht daß es hoͤchſtnoͤthig ſey, Juden, die wie die-
ſer Verfaſſer, ſchon ſo viel Einſicht und Beurthei-
lung aͤußern, zuvoͤrderſt richtigere Begriffe beyzu-
bringen, ehe man ihnen Vorzuͤge geſtattet, die ſelbſt
zu ihrem Nachtheil gereichen wuͤrden? Freylich wird
mit den Leviten und Phariſaͤern nichts auszurichten
ſeyn, die werden lieber ſehen daß die Juden in der
Unterdruͤckung bleiben in der ſie jetzo ſind, als daß der
Bann
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Dohm, Christian Conrad Wilhelm von: Über die bürgerliche Verbesserung der Juden. T. 2. Berlin u. a., 1783, S. 130. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_juden02_1783/138>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.