Dohm, Hedwig: Der Jesuitismus im Hausstande. Berlin, 1873.Frau hat sie nicht. Der Sklavenhalter ist in seinem Wenn ich ein philosophisches, politisches, national- Wir lesen da auf jeder Seite; die Menschen, - Diese Ausdrücke enthalten eine ungeheure Lüge, denn Frau hat sie nicht. Der Sklavenhalter ist in seinem Wenn ich ein philosophisches, politisches, national- Wir lesen da auf jeder Seite; die Menschen, – Diese Ausdrücke enthalten eine ungeheure Lüge, denn <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0178" n="170"/> Frau hat sie nicht. Der Sklavenhalter ist in seinem<lb/> Verhalten gegen den Sklaven, wie der Mann der Frau<lb/> gegenüber, an gewisse Gesetze gebunden. Körperliche<lb/> Züchtigung ist in beiden Verhältnissen dem Mann und<lb/> Herrn gestattet (in der Ehe wenigstens in Bezug auf<lb/> die niederen Stände). Rechtlos sind Sklave und Frau<lb/> ihren Kindern gegenüber. Der Vater darf in seinem<lb/> Testament festsetzen, daß sein Kind im Fall seines Todes<lb/> mit Uebergehung der Mutter der Obhut eines beliebigen<lb/> Verwandten anvertraut werde. Was der Sklave oder<lb/> die Frau erwirbt, gehört dort dem Herrn, hier dem<lb/> Gatten.</p><lb/> <p>Wenn ich ein philosophisches, politisches, national-<lb/> ökonomisches oder sonst ein wissenschaftliches Buch in<lb/> die Hand nehme, so kann ich mich nie genug über ge-<lb/> wisse, immer wiederkehrende Ausdrucksweisen wundern,<lb/> aus denen hervorgeht, daß bei den Verfassern dieser<lb/> gelehrten Werke die Existenz der Frau gar nicht in Be-<lb/> tracht kommt.</p><lb/> <p>Wir lesen da auf jeder Seite; die Menschen, –<lb/> alle Jndividuen – das menschliche Geschlecht – jeg-<lb/> licher u. s. w.</p><lb/> <p>Diese Ausdrücke enthalten eine ungeheure Lüge, denn<lb/> aus dem Jnhalt der Schriften erkennen wir zur Genüge,<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [170/0178]
Frau hat sie nicht. Der Sklavenhalter ist in seinem
Verhalten gegen den Sklaven, wie der Mann der Frau
gegenüber, an gewisse Gesetze gebunden. Körperliche
Züchtigung ist in beiden Verhältnissen dem Mann und
Herrn gestattet (in der Ehe wenigstens in Bezug auf
die niederen Stände). Rechtlos sind Sklave und Frau
ihren Kindern gegenüber. Der Vater darf in seinem
Testament festsetzen, daß sein Kind im Fall seines Todes
mit Uebergehung der Mutter der Obhut eines beliebigen
Verwandten anvertraut werde. Was der Sklave oder
die Frau erwirbt, gehört dort dem Herrn, hier dem
Gatten.
Wenn ich ein philosophisches, politisches, national-
ökonomisches oder sonst ein wissenschaftliches Buch in
die Hand nehme, so kann ich mich nie genug über ge-
wisse, immer wiederkehrende Ausdrucksweisen wundern,
aus denen hervorgeht, daß bei den Verfassern dieser
gelehrten Werke die Existenz der Frau gar nicht in Be-
tracht kommt.
Wir lesen da auf jeder Seite; die Menschen, –
alle Jndividuen – das menschliche Geschlecht – jeg-
licher u. s. w.
Diese Ausdrücke enthalten eine ungeheure Lüge, denn
aus dem Jnhalt der Schriften erkennen wir zur Genüge,
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(2017-07-10T17:06:15Z)
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