logen Falle dieselbe Ansicht aus, und Lord Coke, der in diesen Dingen für eine Autorität galt, bestätigte lediglich das Urtheil der beiden Richter.*)
Eine logische Folge der Feudalrechte der englischen Frau ist die Frau als regierende Königin.
Den "ricos hombres" (vornehme Edelleute) in Aragonien war es gestattet, ihre Stimmen in den Cortes einem andern dieses Standes zu übertragen. Ein ähnliches Vorrecht genossen die Erbtöchter der Freiherrn.**)
Die Gallier, sagt Tacitus, ließen die Frauen an ihren berathenden Versammlungen, in denen die wich- tigsten Gegenstände zur Verhandlung kamen, Theil nehmen. Jhre Stimmen entschieden über die Entschlüsse, die man faßte.
Die Föderativ-Republiken der alten Basken ver- liehen ebenfalls in allen öffentlichen Angelegenheiten den Frauen das Stimmrecht. Später scheint in Frank- reich der Einfluß der Frauen auf Staatsangelegenheiten mehrere Jahrhunderte hindurch verdrängt worden zu
*) Diese historischen Notizen sind zum Theil der kleinen Schrift der Mme. C. Coignet "De l'affranchissement politique des femmes en Angleterre" entlehnt.
**) Prescott: Ferdinand und Jsabelle.
logen Falle dieselbe Ansicht aus, und Lord Coke, der in diesen Dingen für eine Autorität galt, bestätigte lediglich das Urtheil der beiden Richter.*)
Eine logische Folge der Feudalrechte der englischen Frau ist die Frau als regierende Königin.
Den „ricos hombres‟ (vornehme Edelleute) in Aragonien war es gestattet, ihre Stimmen in den Cortes einem andern dieses Standes zu übertragen. Ein ähnliches Vorrecht genossen die Erbtöchter der Freiherrn.**)
Die Gallier, sagt Tacitus, ließen die Frauen an ihren berathenden Versammlungen, in denen die wich- tigsten Gegenstände zur Verhandlung kamen, Theil nehmen. Jhre Stimmen entschieden über die Entschlüsse, die man faßte.
Die Föderativ-Republiken der alten Basken ver- liehen ebenfalls in allen öffentlichen Angelegenheiten den Frauen das Stimmrecht. Später scheint in Frank- reich der Einfluß der Frauen auf Staatsangelegenheiten mehrere Jahrhunderte hindurch verdrängt worden zu
*) Diese historischen Notizen sind zum Theil der kleinen Schrift der Mme. C. Coignet „De l'affranchissement politique des femmes en Angleterre‟ entlehnt.
**) Prescott: Ferdinand und Jsabelle.
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[62/0070]
logen Falle dieselbe Ansicht aus, und Lord Coke, der
in diesen Dingen für eine Autorität galt, bestätigte
lediglich das Urtheil der beiden Richter. *)
Eine logische Folge der Feudalrechte der englischen
Frau ist die Frau als regierende Königin.
Den „ricos hombres‟ (vornehme Edelleute) in
Aragonien war es gestattet, ihre Stimmen in den
Cortes einem andern dieses Standes zu übertragen.
Ein ähnliches Vorrecht genossen die Erbtöchter der
Freiherrn. **)
Die Gallier, sagt Tacitus, ließen die Frauen an
ihren berathenden Versammlungen, in denen die wich-
tigsten Gegenstände zur Verhandlung kamen, Theil
nehmen. Jhre Stimmen entschieden über die Entschlüsse,
die man faßte.
Die Föderativ-Republiken der alten Basken ver-
liehen ebenfalls in allen öffentlichen Angelegenheiten
den Frauen das Stimmrecht. Später scheint in Frank-
reich der Einfluß der Frauen auf Staatsangelegenheiten
mehrere Jahrhunderte hindurch verdrängt worden zu
*) Diese historischen
Notizen sind zum Theil der kleinen
Schrift der Mme. C. Coignet „De l'affranchissement politique
des femmes en Angleterre‟ entlehnt.
**) Prescott: Ferdinand und Jsabelle.
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Dohm, Hedwig: Der Frauen Natur und Recht. Berlin, 1876, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/dohm_frauenfrage_1876/70>, abgerufen am 03.08.2024.
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